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Geschichte

Todesstrafe

Die zynischen Regeln einer Hinrichtung Hinrichtungen waren im Europa der frühen Neuzeit an der Tagesordnung. Aber es ging nicht nur um das "Seelenheil" der Sünder. Mit der Todesstrafe entledigte man sich drängender sozialer Probleme.

Der Feuertod von drei Hexen; Flugblatt aus dem 16. Jahrhundert Foto: picture-alliance / akg-imagesteilen

Es ist der höchste Stand der vergangenen 25 Jahre. Mindestens 1634 Hinrichtungen wurden 2015 weltweit durchgeführt, wie aus der am Mittwoch vorgelegten Statistik von Amnesty International hervorgeht. Die tatsächliche Zahl dürfte sogar noch weit darüber liegen, weil aus China keine verlässlichen Angaben verfügbar sind. "Verstörend und besorgniserregend" nennen die Menschenrechtler die Entwicklung, die zu rund 90 Prozent auf das Konto dreier muslimischer Staaten gehen: Iran, Pakistan und Saudi-Arabien.

Der Zugriff auf das Leben eines anderen ist die denkbar radikalste Form der Machtausübung. Und war lange Zeit auch in Europa weit verbreitet, wie der Bielefelder Historiker Peter Schuster in seinem neuen Buch "Verbrecher, Opfer, Heilige" festhält. Wer die Todesstrafe verhängte und sie auch durchführte, zeigte, dass er tatsächlich Herr im Hause war.

Das Christentum ging dabei ab dem Mittelalter, so die These Schusters, nach und nach eine Art unheiliger Allianz mit dem Staat ein. Stand anfangs die Sorge um das Seelenheil des "armen Sünders" im Vordergrund, radikalisierte sich die Rechtsprechung unter dem Eindruck von Reformation und Hexenprozessen.

Den weltlichen Rahmen lieferte die Constitutio Criminalis Carolina aus dem Jahr 1532; den Ton gaben jedoch allzu oft Theologen an, die den Richter als Vollstrecker des göttlichen Willens gegenüber dem lasterhaften Treiben des gemeinen Volks ansahen. Die Obrigkeit müsse den Pöbel, "treiben, schlagen, würgen, henken, brennen, köpfen, radebrechen, dass man sie fürchte, und das Volk also in einem Zaum gehalten werde", so Reformator Martin Luther. Bereits zuvor schon waren die Katholiken ihrerseits eifrig dabei, "Ketzer" wie Jan Hus 1415 auf den Scheiterhaufen zu schicken.

Mit dem Verbrennen sollten Häretiker, Sodomiten und Zauberer durch eine irdische Variante des Fegefeuers gehen. Abgesehen von spektakulären Fällen endeten aber oft die ohnehin Ausgestoßenen auf dem Schafott: Diebe, Hehler, "Kindsmörderinnen", die oft aus purer Not ihre unehelichen Kinder getötet hatten. "Es keimt der Verdacht, eine Gesellschaft der Unbarmherzigkeit entledigte sich mit der Todesstrafe ihrer drängendsten sozialen Probleme", resümiert Schuster.

Dabei folgte eine Hinrichtung festgesetzten Regeln, die in heute mindestens zynisch anmutender Weise auch den Belangen der Delinquenten Rechnung trugen. Da wurden Lahme oder Einbeinige in einem Karren vorgefahren, wenn sie ihren letzten Gang nicht mehr zu Fuß antreten konnten. Oder die Richter wandelten das Urteil von Hängen in Enthaupten um - dieser Tod galt als ehrenhafter.

So brannten die Hexen in Franken

Der Würzburger Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (1545-1617) machte Franken zu einem Zentrum der Hexenverfolgung.

Umzusetzen hatten all das die Henker. In Rom etwa diente Giovanni Battista Bugatti, genannt "Mastro Titta", zwischen 1796 und 1864 gleich sieben Päpsten. Für sein Tun griff er auf eine neue Errungenschaft aus Frankreich zurück: die Guillotine. Im Mutterland der Französischen Revolution kam das Fallbeil letztmalig 1977 zum Einsatz. Jahre danach, 2013, wurden die Aufzeichnungen von Monique Mabelly veröffentlicht. Die Untersuchungsrichterin war eine der amtlich bestellten Zeugen der Exekution des wegen Mordes zum Tode verurteilten Hamida Djandoubi.

Mabellys Notizen lesen sich bei aller Nüchternheit wie ein Plädoyer gegen die Todesstrafe. "Blut, viel Blut, sehr rotes Blut" und ein vom Kopf getrennter Rumpf: Mehr sei nicht übrig geblieben von einem Menschen, "der noch vor weniger als einer Minute gesprochen hatte". Anschließend sei ein Wärter mit einem Wasserschlauch gekommen. "Es gilt, die Spuren des Verbrechens rasch zu verwischen."


Quelle: Die Welt 06.04.2016


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