"Kein Zwang im Glauben" - oder?
Juden, Christen und Zoroastrier galten den Muslimen im 7. Jahrhundert als "Schriftbesitzer", die ein "heiliges Buch" vorweisen konnten. Sie wurden nicht zur Konversion zum Islam gezwungen, hatten aber die soziale und politische Vorherrschaft der Muslime anzuerkennen und einebesondere Steuer zu zahlen.
Anders stand es mit den Heiden. Sie galten als "Götzendiener" und konnten nur wählen zwischen der Flucht vor der muslimischen Herrschaft, der Annahme des Islams oder dem Tod.
In der Neuzeit haben manche muslimische Gelehrte den Satz "Kein Zwang in der Religion!" als Beweis dafür angeführt, dass der Koran im Prinzip die volle Religionsfreiheit lehre. Die meisten dieser Gelehrten scheuten und scheuen freilich die Schlussfolgerung, dass es Muslimen dann erlaubt sein müsse, eine andere Religion anzunehmen oder sich gar nicht zu einer Religion zu bekennen.
Diesen Schluss haben die älteren muslimischen Exegeten nie und heutige Exegeten nur sehr selten gezogen. Staaten, in denen der Islam Staatsreligion ist, sehen bis heute kaum eine Möglichkeit, einem vom Islam "Abgefallenen" staatlichen Schutz zu gewähren, selbst wenn die Verfassung dieser Staaten Religionsfreiheit vorsieht.
Einige Gelehrte wollten bereits in der islamischen Frühzeit akzeptieren, dass Muslime sich vom Islam entfernen können, wenn sie davon kein Aufheben in der Öffentlichkeit machen und andere Muslime nicht zur Apostasie anstiften. Bis heute halten die meisten muslimischen Gelehrten es aber für unmöglich, dass volle Religionsfreiheit in einem auf dem Islam beruhenden Staatswesen gewährt werden könne.
Quelle: Deutschlandfunk.de