Vergeltung und Blutrache
Das Gesetz der Vergeltung im islamischen Recht hatte zum Ziel, eine angemessene Bestrafung für ein Verbrechen zu erreichen. Der nächste Angehörige des Opfers, dem die Entscheidung über die Verfahrensweise mit dem Täter oblag, konnte einer - und nur einer - der folgenden drei Handlungsoptionen nachgehen: erstens die Tötung des Täters verlangen, zweitens eine Entschädigungszahlung also "Blutgeld" einfordern und drittens dem Täter vergeben.
Die Bestrafung durfte nur von einer dazu ermächtigten Behörde durchgeführt werden. Das Recht auf Vergeltungsmaßnahmen galt nicht für ausländische Feinde, die in Übereinstimmung mit dem islamischen Kriegsrecht getötet wurden.
Diese Regeln ähneln auch dem "lex talionis" im Römischen Recht sowie den alten angelsächsischen wie den anderen europäischen Rechtstraditionen und den Gesetzen des Tanachs, der hebräischen Bibel.
Quelle: Deutschlandfunk.de