Der Großteil der bis zum 31. Juli 2008 bestehenden Landkreise wurde 1994 und 1996 in einer Kreisreform gebildet. Im Rahmen der Verwaltungsreform der Landesbehörden erfolgte zum 1. August 2008 erneut eine Kreisreform, bei der aus 22 Landkreisen zehn und aus sieben kreisfreien Städten drei wurden. Die rechtliche Grundlage für die Fusionierung bildete das Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen, das am 23. Januar 2008 vom Sächsischen Landtag verabschiedet wurde.
Viele haben es erst wirklich wahrgenommen, als bei einer Kfz Ummeldung plötzlich ein anderer Buchstabe angebracht werden musste.
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