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August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874) schrieb das Lied auf Helgoland im August 1841 zu einer Melodie von Joseph Haydn (1732 - 1809) LIED DER DEUTSCHEN
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Auferstanden aus Ruinen (Nationalhymne der DDR) Text: Johannes R. Becher (1891 - 1958) Musik: Hanns Eisler (1898 - 1962)
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Bis 1990 waren alle drei Strophen des Liedes der Deutschen die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Bei staatlichen Anlässen wurde jedoch nur die dritte Strophe gesungen. Seit der Wiedervereinigung ist lediglich die dritte Strophe die Nationalhymne.
Umstritten ist im Grunde nur die erste Strophe: Sie wurde im »Dritten Reich« dem Horst-Wessel-Lied vorangestellt und damit im Sinne nationalsozialistischen Expansionsdenkens umgedeutet.
Die Deutsche Demokratische Republik vollzieht auch bei der Wahl ihrer Nationalhymne einen radikalen Bruch mit der Vergangenheit. Wegen des Missbrauchs durch das NS-Regime findet das Deutschlandlied keinerlei Berücksichtigung. Sofort nach der Staatsgründung am 7. Oktober 1949 erteilt das Zentralkommitee der SED dem Dichter und späteren Kulturminister Johannes R. Becher den Auftrag zur Dichtung einer Hymne.
Der Text der Nationalhymne der DDR ist erstaunlich "versmaßkompatibel" mit dem "Lied der Deutschen", also der heutigen deutschen Nationalhymne. Tatsächlich regte auch Lothar de Maisiére an, diesen Text zur Melodie von Haydn als Nationalhyme für das wiedervereinigte Deutschland zu verwenden. Damit wäre man den heute zweifelhaft klingenden Text von Hoffman von Fallersleben los geworden und hätte ein Stück positiver Erinnerung an die DDR bewahrt, denn schließlich war die Zeile "Deutschland, einig Vaterland" wesentliche Aussage während der "Vereinigungsdemonstrationen". Außerdem wurde der Text der Hymne in der DDR kaum gesungen, da er eben diese Zeile enthielt. Wie bekannt, wurde die Deutsche Nationalhymne aber trotz solcher Argumente und Bemühungen nicht geändert.
Entlehnt aus einer Internet-Präsentation der Uni Potsdam.