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Früherer DDR-Ministerpräsident Modrow jahrzehntelang von BND und Verfassungsschutz bespitzelt

30.07.2021, 07:33 Uhr

Früherer DDR-Ministerpräsident und Linkspolitiker bezeichnet Akteneinsicht als "historischen Vorgang" Hans Modrow, letzter Ministerpräsident der DDR
Foto: dpa/Britta Pedersen

Berlin. Der ehemalige DDR-Ministerpräsident Hans Modrow ist nach eigenen Angaben rund sechs Jahrzehnte vom Bundesnachrichtendienst (BND) und vom bundesdeutschen Verfassungsschutz bespitzelt worden. Das geht aus ihm vorliegenden BND-Dokumenten hervor, wie der 93-Jährige in einem Interview mit der "Berliner Zeitung" sagte. Die Akteneinsicht hatte Modrow vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten.

"Der BND war vom Juli 1958 bis April 1990 an mir dran", sagte Modrow. Der Verfassungsschutz wiederum habe von 1965 bis zum März 2013 "Informationen im Zusammenhang mit linksextremistischen Bestrebungen" über ihn gesammelt und archiviert. Auch "der Zeitraum seit dem Jahr 1951" sei dabei offenkundig erfasst worden.

Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2018 bekommt Modrow Auskünfte zu konkreten geschichtlichen Vorgängen und Ereignissen in Bezug auf seine Person. Er sei der erste Ostdeutsche, der sich diese Auskünfte erstritten habe, sagte er und sprach von einem "historischen Vorgang".

Schon in seiner Funktion als Vorsitzender der FDJ von ganz Berlin habe er in den 50er-Jahren bei vielen Diensten "auf dem Zettel" gestanden. Überrascht habe ihn die vom BND gesammelten Informationen zu Ereignissen und Vorgängen innerhalb der SED. Bis hinein ins Politbüro habe es BND-Quellen gegeben, vermutete Modrow.

Modrow gehörte 31 Jahre der DDR-Volkskammer an und war bis zur Wiedervereinigung zudem 22 Jahre lang Mitglied des Zentralkomitees, dem höchsten Gremium der SED. Im November 1989 wurde er Regierungschef der DDR und stellvertretender Parteivorsitzender.

Nach der Wiedervereinigung saß er für die Linken im Bundestag und im Europaparlament. 1995 wurde Modrow am Ende eines langen Gerichtsstreits für seine Beteiligung an Wahlfälschungen in der DDR zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.


Quelle: AFP/nd


© infos-sachsen / letzte Änderung: - 09.07.2024 - 18:47