zur Erinnerung

Wider dem Vergessen

In der Nacht vom 25.08.2018 zum 26.08.2018 wurde ein Mann in Chemnitz "abgeschlachtet".

Der Fall Daniel H.:

Warum zwei Zeugen nicht reden wollen

Für Sie berichtet: Jens Eumann

Erschienen am 26.04.2019

Das Gericht versucht zu klären, ob einer oder zwei Täter auf das Opfer einstachen. Morddrohungen behindern das Ansinnen. Im Prozess herrscht derzeit ein hoher Zeugenschwund.
Der Angeklagte Alaa S. (r), der im Verdacht steht, an der tödlichen Messerattacke gegen Daniel H. in Chemnitz beteiligt gewesen zu sein, wird vor Beginn der Fortsetzung im Prozess des Landgerichtes Chemnitz in den Verhandlungssaal in einem Gebäude vom Oberlandesgericht Dresden von Justizbeamten geführt. Dem Asylbewerber Alaa S. wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker am Rande des Stadtfestes im August 2018 in Chemnitz den Deutschen erstochen zu haben.
Foto: Robert Michael/ZB/dpa

"Wir werden dich umbringen und keiner wird das erfahren." So gab Younis N. am Freitag am Oberlandesgericht Dresden gegen ihn ausgesprochene Drohungen wieder. Jeden Tag kämen neue Leute zu ihm, die von ihm forderten, nichts zu sagen. Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf den Chemnitzer Daniel H. am Stadtfestwochenende 2018 herrscht derzeit ein hoher Schwund an Zeugen.

Neben dem Hauptbelastungszeuge, ein Koch aus dem Chemnitzer "Alanya"-Döner-Imbiss, der mit Verweis auf die Bedrohung aus Kreisen des Angeklagten Alaa S. eine Aussageverweigerung durchzusetzen versuchte, stellte am Freitag noch ein Zeuge seine Aussage im Prozess in Frage. Ein Zeuge, der zuerst selbst Beschuldigter war: Der Iraker Youssif A. war zunächst unter Tatverdacht in U-Haft genommen worden. Nach einigen Wochen musste er mangels Beweisen aber wieder frei gelassen werden. Er sei bereit auszusagen, doch gebe es im Saal eine Person, die ihm Angst bereite. In deren Anwesenheit werde er nicht aussagen. Noch eine Bedrohung?

Nur bedingt, denn Youssif A. meinte niemand anderen als den Vertreter der Staatsanwaltschaft, Stephan Butzkies. Der hatte auch seine Inhaftierung veranlasst. Ohne Grund, wie Youssif A. meint. Wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung habe er Anzeige gegen Butzkies gestellt. Seine Aussage im Prozess mache er von der zumindest zeitweisen Entfernung des Staatsanwalts aus dem Gerichtssaal abhängig. Wie das Gericht mit der vom Zeugenbeistand verlesenen Forderung umgeht, wird außerhalb der Verhandlung entschieden. Youssif A. wird erneut geladen.

Am Nachmittag dann wurde der bedrohte Hauptbelastungszeuge Younis N. von drei Polizisten in Zivil in den Saal geführt. Richterin Simone Herberger verkündete, dass ihm das von der Verteidigung des Angeklagten Alaa S. angedeutete umfassende Zeugnisverweigerungsrecht nicht zustehe, dass er also aussagen müsse. Am vorangegangenen Prozesstag hatte Verteidigerin Ricarda Lang darauf bestanden, den Zeugen zu belehren, dass er nichts sagen müsse, womit er sich selbst einer Strafverfolgung aussetzen könne. Da der Zeuge in mehreren Polizeivernehmungen zuvor Aussagen machte, die einander widersprachen und von denen nur eine Version stimmen könne, müsse auch eine Falschaussage darunter sein. Dafür könne er belangt werden. Das nächste Drohszenario.

Entsprechend unsicher druckste der Zeuge am Freitag bei seiner Aussage herum. Der Angeklagte Alaa S., den er unter dem Spitznamen "Juan" kenne, habe in der Tatnacht im "Alanya"-Imbiss einen Döner bestellt. Als es draußen eine lautstarke Auseinandersetzung gab, sei er hinausgelaufen, zusammen mit zwei anderen Gästen. Er habe aus dem Ladenfenster geschaut. Der Hauptverdächtige für die tödlichen Messerstiche auf Daniel H., der derzeit flüchtige Iraker Farhad A., habe am Boden gelegen. Aber er wisse nicht mehr, wer dann wen geschlagen habe. Es seien zu viele Leute draußen gewesen, sagte der Zeuge.

Nur um von der Richterin darauf hingewiesen zu werden, dass er das in der Polizeivernehmung anders dargestellt hatte. Von stechenden Bewegungen sowohl Farhad A.s als auch des jetzt Angeklagten Alaa S. sprach Younis N. da. Der Angeklagte Alaa S. habe das spätere Todesopfer sogar am Nacken gepackt, als er diese Bewegungen ausführte. Auch von zwei flüchtenden Beteiligten mit Blut an den Händen war in Younis N.s Polizeivernehmung die Rede.

Das alles wollte der Zeuge so nicht mehr gesagt haben - zunächst. Verständigungsprobleme habe es gegeben. Der Dolmetscher habe ihn missverstanden, betonte der Zeuge im Prozess. Die Richterin betonte, es sei "nicht nachvollziehbar", dass die Verständigungsprobleme damals gar nicht dokumentiert worden sein sollen. Zumal der Zeuge die Stichbewegungen im Verhör sogar vorgeführt habe. Wenig später brach der Damm und der Zeuge schilderte die eingangs erwähnten Morddrohungen. Der Prozess wird fortgesetzt.


Quelle: FP vom 26.04.2019

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