Wider dem Vergessen
eine Woche vor der Landtagswahl.
Die Revision findet ja zum Glück nach der Wahl statt.
Ergebnis?: Reduzierung Strafmaß auf ca. 2,5 Jahre. Anrechnung der Untersuchungshaft und damit wird der Rest zur Bewährung ausgesetzt.
Klingt das unwahrscheinlich?
Und der flüchtige Hauptverdächtige wurde immer noch nicht gefunden! Warum?
Erschienen am 22.08.2019
Für Sie berichtet: Jens Eumann
Dresden - Im Prozess nach der tödlichen Messerattacke auf den 35-jährigen Chemnitzer Daniel H. ist der angeklagte Syrer Alaa S. am Donnerstag zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nur Tage bevor sich die Tat vom 26. August 2018 erstmals jährt, sprach die Strafkammer des Chemnitzer Landgerichts den 24-jährigen Asylbewerber des gemeinschaftlichen Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits ihr Revisionsbegehren angekündigt.
Foto: Matthias Rietschel
Das Urteil sei "unbeeindruckt von der politischen Dimension des Falles" gefällt worden, allein "anhand der erwiesenen Tatsachen", betonte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger. Mit der politischen Dimension meinte sie jene asylfeindlichen Demonstrationen und rechtsextremen Ausschreitungen, die die Messerattacke vom Stadtfestwochenende im letzten Herbst in Chemnitz ausgelöst hatte. Wegen seiner Äußerungen zur angeblich fragwürdigen Authentizität eines sehr wohl echten Videos von rechten Übergriffen hatte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, seinen Job verloren. Der Fall löste eine Regierungskrise in Berlin aus. Im Prozess hatte die Verteidigung darauf beharrt, eine von all dem losgelöste Gerichtsverhandlung sei kaum möglich. Dem trat die Vorsitzende Richterin entgegen.
Auch konterte sie die in der öffentlichen Darstellung des Prozesses bisher dominierende Sicht der Verteidigung, es gebe keine Beweise gegen den Angeklagten. Sie nannte vier Zeugen dafür, dass Alaa S. das Opfer zusammen mit dem flüchtigen und international gesuchten Iraker Farhad A. angegriffen hatte. Auch sei der Hauptbelastungszeuge, der als Einziger "stechende" Bewegungen beider Tatverdächtigen beschrieb, anders als von der Verteidigung dargestellt, keineswegs unglaubwürdig. Vom Durchreichefenster eines Imbisslokals in der Chemnitzer Innenstadt, 50 Meter vom durch Laternen hell erleuchteten Tatort entfernt, hatte der Döner-Koch Younis al N. das Geschehen beobachtet. "Belastungseifer" habe er nicht erkennen lassen, auch nie davon gesprochen, ein Messer gesehen zu haben, was ihn bei 50 Metern Abstand in der Tat unglaubwürdig gemacht hätte. Die Kammer sei überzeugt, dass der Zeuge zunächst "Erlebtes geschildert" habe und nur durch regelrechte Bedrohungen in spätere Widersprüche getrieben worden sei. Doch stützten die Aussagen der anderen Zeugen die seinen. "Wie ein Puzzle" lasse sich der Hergang der Nacht so "schlüssig zusammenfügen", führte die Richterin aus.
Der flüchtige Verdächtige Farhad A. sei mit dem späteren Todesopfer ins Gespräch gekommen und in Streit geraten. Nach einem Handgemenge habe sein lautes Geschrei den Angeklagten und andere aus dem nahen Dönerladen hinzueilen lassen. Der bei der Tat ebenfalls verletzte Dimitri M. habe den Angeklagten anhand seiner Kleidung klar als den Angreifer festgestellt, der auf Daniel H. losging. Der Angeklagte habe dessen Kopf zu sich gezogen und seine Hand mehrfach in Richtung von Daniel H.s Oberkörper schnellen lassen. Dort hin, wo später die Stichwunden festgestellt wurden. "In der Gesamtwürdigung besteht kein Zweifel zur Schuld des Angeklagten", so die Richterin.