Bundestagswahl 2025
Programme der Parteien zur Bundestagswahl Kommentar zur Bundestagswahl: Der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme ist wichtig

Von Florian Gürtler

TAG24-Redakteur Florian Gürtler lebt und arbeitet in Frankfurt am Main.
© Florian Gürtler

In seinem Kommentar zur Bundestagswahl am 23. Februar erklärt TAG24-Redakteur Florian Gürtler die Bedeutung von Erststimme und Zweitstimme und weshalb der Unterschied wichtig zu wissen ist.

Das Plenum des Bundestags: Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland wird am 23. Februar neu gewählt.
© Michael Kappeler/dpa

Bei der kommenden Bundestagswahl sind wir alle wieder dazu aufgerufen, als Wählerinnen und Wähler unsere Stimmen abzugeben, allerdings hat jeder von uns dabei seltsamerweise zwei Stimmen.

Hier daher ein kurzer Hinweis, was der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme ist, denn - so viel kann ich hier schon sagen - diesen Unterschied zu kennen, ist äußerst wichtig.

Tatsächlich fängt die Verwirrung schon bei der Reihenfolge an.

Instinktiv würde man wohl meinen, dass die Erststimme bei einer Wahl die wichtigere ist, doch dieser Anschein trügt.

Tatsächlich ist die Zweitstimme für den Ausgang der Bundestagswahl viel entscheidender.

Sie soll daher hier auch als erstes erklärt werden.

Die Zweitstimme bei der Bundestagswahl

Eine Frau macht ein Kreuz auf einem Wahlzettel - die Zweitstimme ist bei der Bundestagswahl die entscheidende Stimme.
© picture alliance / Sebastian Gollnow/dpa

Mit der Zweitstimme wählst Du eine Partei. Dabei gilt das sogenannte Verhältniswahlrecht.

Um zu erklären, wie es nun weiter geht, verwende ich ein fiktives Beispiel: Sagen wir, im Parlament, um das es geht, gibt es genau 100 Sitze. Die von Dir gewählte Partei hat nun eine Wahlliste zusammengestellt, auf der 100 Kandidatinnen und Kandidaten in genau festgelegter Reihenfolge stehen.

Hat die von Dir gewählte Partei nun bei der Wahl zum Beispiel 40 Prozent aller abgegebenen Zweitstimmen erhalten, so darf sie die ersten 40 Kandidaten ihrer Liste als Abgeordnete ins Parlament entsenden.

Die abgegebenen Zweitstimmen für eine Partei definieren also im Verhältnis zur Anzahl der Parlamentssitze die Anzahl der Abgeordneten, die diese Partei stellen darf.

Dabei entfalten alle abgegebenen Stimmen im Verhältnis zu ihrer Anzahl Wirkung.

Die Erststimme bei der Bundestagswahl

Wahlhelfer sortieren die Wahlbriefe mit den abgegebenen Stimmen - zwischen Erststimme und Zweitstimme gibt bei einer Bundestagswahl große Unterschiede.
© Rolf Vennenbernd/dpa

Mit der Erststimme wählst Du keine Partei, sondern eine konkrete Person, die sich für den Posten des direkt gewählten Parlamentsabgeordneten in Deinem Wahlkreis bewirbt (auch wenn diese in der Regel Vertreter von Parteien sind).

Dabei gilt: Für jeden Wahlkreis kann immer nur ein direkt gewählter Abgeordneter ins Parlament einziehen, es gilt daher das Mehrheitswahlrecht.

Das Verfahren ist dabei wie folgt: Der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereint, hat gewonnen und zieht ins Parlament ein. Alle anderen Kandidaten scheiden aus, die für sie abgegebenen Stimmen verfallen also.

Durch ein Netz komplexer Regeln soll dabei verhindert werden, dass das Zweitstimmen-Ergebnis (Verhältniswahlrecht) durch die direkt gewählten Abgeordneten (die Direktmandate) verändert wird.

Weshalb ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme wichtig?

Noch einmal: Die Zweitstimme ist die entscheidende Stimme, sie solltest Du in jedem Fall immer der Partei geben, deren Erfolg Dir am wichtigsten erscheint.

Mit Deiner Erststimme hingegen kannst Du taktisch wählen, in manchen Fällen ist dies sogar von großem Vorteil.

Hier wieder ein Beispiel: Nehmen wir an, Du wählst mit Deiner Zweitstimme eine kleinere Partei, die bei der Bundestagswahl nur Chancen auf sieben oder zehn Prozent Unterstützung hat.

Würdest Du mit Deiner Erststimme auch den Direktkandidaten dieser Partei wählen, dann ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass Deine Erststimme verfällt und nichts bewirkt, denn in der Regel sind es die Kandidaten der beiden größten Parteien, die realistische Chancen auf das Direktmandat haben.

Alternativ könntest Du mit Deiner Erststimme taktisch einen der beiden Kandidaten der zwei größten Parteien wählen, wobei es sich natürlich anbietet, den Kandidaten zu wählen, der Deiner eigentlich favorisierten Partei am nächsten steht.

Etwas anders sieht die Sache allerdings aus, wenn eine bundesweit eher kleine Partei in Deinem Wahlkreis mit einem sehr prominenten Kandidaten um das Direktmandat kämpft. In diesem Fall könnte es auch sinnvoll sein, mit der Erststimme den Vertreter einer kleineren Partei zu wählen.


Quelle: Tag 24


© infos-sachsen / letzte Änderung: - 11.02.2025 - 17:35