Von Florian Gürtler
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Bei der kommenden Bundestagswahl sind wir alle wieder dazu aufgerufen, als Wählerinnen und Wähler unsere Stimmen abzugeben, allerdings hat jeder von uns dabei seltsamerweise zwei Stimmen.
Hier daher ein kurzer Hinweis, was der Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme ist, denn - so viel kann ich hier schon sagen - diesen Unterschied zu kennen, ist äußerst wichtig.
Tatsächlich fängt die Verwirrung schon bei der Reihenfolge an.
Instinktiv würde man wohl meinen, dass die Erststimme bei einer Wahl die wichtigere ist, doch dieser Anschein trügt.
Tatsächlich ist die Zweitstimme für den Ausgang der Bundestagswahl viel entscheidender.
Sie soll daher hier auch als erstes erklärt werden.
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Mit der Zweitstimme wählst Du eine Partei. Dabei gilt das sogenannte Verhältniswahlrecht.
Um zu erklären, wie es nun weiter geht, verwende ich ein fiktives Beispiel: Sagen wir, im Parlament, um das es geht, gibt es genau 100 Sitze. Die von Dir gewählte Partei hat nun eine Wahlliste zusammengestellt, auf der 100 Kandidatinnen und Kandidaten in genau festgelegter Reihenfolge stehen.
Hat die von Dir gewählte Partei nun bei der Wahl zum Beispiel 40 Prozent aller abgegebenen Zweitstimmen erhalten, so darf sie die ersten 40 Kandidaten ihrer Liste als Abgeordnete ins Parlament entsenden.
Die abgegebenen Zweitstimmen für eine Partei definieren also im Verhältnis zur Anzahl der Parlamentssitze die Anzahl der Abgeordneten, die diese Partei stellen darf.
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Mit der Erststimme wählst Du keine Partei, sondern eine konkrete Person, die sich für den Posten des direkt gewählten Parlamentsabgeordneten in Deinem Wahlkreis bewirbt (auch wenn diese in der Regel Vertreter von Parteien sind).
Dabei gilt: Für jeden Wahlkreis kann immer nur ein direkt gewählter Abgeordneter ins Parlament einziehen, es gilt daher das Mehrheitswahlrecht.
Das Verfahren ist dabei wie folgt: Der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereint, hat gewonnen und zieht ins Parlament ein. Alle anderen Kandidaten scheiden aus, die für sie abgegebenen Stimmen verfallen also.
Noch einmal: Die Zweitstimme ist die entscheidende Stimme, sie solltest Du in jedem Fall immer der Partei geben, deren Erfolg Dir am wichtigsten erscheint.
Mit Deiner Erststimme hingegen kannst Du taktisch wählen, in manchen Fällen ist dies sogar von großem Vorteil.
Hier wieder ein Beispiel: Nehmen wir an, Du wählst mit Deiner Zweitstimme eine kleinere Partei, die bei der Bundestagswahl nur Chancen auf sieben oder zehn Prozent Unterstützung hat.
Würdest Du mit Deiner Erststimme auch den Direktkandidaten dieser Partei wählen, dann ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass Deine Erststimme verfällt und nichts bewirkt, denn in der Regel sind es die Kandidaten der beiden größten Parteien, die realistische Chancen auf das Direktmandat haben.
Alternativ könntest Du mit Deiner Erststimme taktisch einen der beiden Kandidaten der zwei größten Parteien wählen, wobei es sich natürlich anbietet, den Kandidaten zu wählen, der Deiner eigentlich favorisierten Partei am nächsten steht.
Quelle: Tag 24