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von Sebastian Lange
Redaktor NZZ Deutschland
09.07.2026, 04.30 Uhr
3 Leseminuten
Vergangene Woche hielt der Busfahrer einer öffentlichen Verkehrsgesellschaft in Bayern an einer Haltestelle, fuhr aber nicht gleich weiter. Stattdessen ging er nach hinten in den Bus, um zu beten. Die Türen blieben geschlossen, die Fahrgäste saßen nach Medienberichten verunsichert da, bis die Fahrt nach mehreren Minuten weiterging.
Die Stadtwerke Landshut teilten anschließend mit, sie respektierten die Religion ihres Mitarbeiters - während der Fahrten habe er aber ausschließlich seine dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen. Damit unterstrichen sie eine Selbstverständlichkeit. Ganz im Gegensatz zum muslimischen Fahrer, der das offenkundig anders sah.
Man könnte den Fall als Petitesse abtun. Das große Echo auf den Vorgang, über den zahlreiche Medien berichteten, zeigt aber, dass es dabei nicht bloß um ein arbeitsrechtliches Kuriosum geht, sondern dass ein Nerv getroffen wurde. Der zunehmend offensiv vertretene Dominanzanspruch einer Religion trifft auf eine tolerante, aber verunsicherte Gesellschaft.
Diese freiheitliche Gesellschaft sollte konsequent Grenzen ziehen, das belegt der Fall des Busfahrers beispielhaft: Denn das Recht auf freie Religionsausübung wird durch die Rechte anderer begrenzt. Es kann niemals absolut gesetzt werden.
Im Fall des Busfahrers sind die Auswirkungen zwar überschaubar, in anderen Fällen aber sind sie es nicht. Sie sind es nicht, wenn ein homosexueller Lehrer in Berlin von muslimischen Schülern jahrelang gemobbt wird. Wenn sie seinen Unterricht boykottieren, weil der Lehrer "unrein" sei.
Thomas Trutschel / Imago
Besonders heikel wird es, wenn es gar Islamisten sind, welche die Freiheiten der westlichen Gesellschaft für ihre Sache nutzen. Und zwar, um den liberalen Staat vorzuführen: So geschieht es derzeit im Fall der Imam-Ali-Moschee in Frankfurt, die geschlossen wurde, weil sie laut dem Bundesinnenministerium dem iranischen Regime nahesteht und den Hizbullah unterstützt.
Seither beten ihre Anhänger regelmäßig vor dem verriegelten Gotteshaus und blockieren dafür die Fahrbahn einer Landstraße mit Gebetsteppichen und Pavillons. Sie beten, berufen sich aber auf die Versammlungsfreiheit und haben damit bislang auch vor Gericht Erfolg gehabt und gegen die Stadt gewonnen, die die Treffen untersagen wollte.
Der selbstbewusste Rechtsstaat bietet von sich aus an, dass die Grenzen, die er zieht, infrage gestellt werden. Und damit kann er leben, solange er das letzte Wort hat.
Das wahre Problem liegt an anderer Stelle: da, wo gebotene rechtliche Machtmittel nicht genutzt werden.
Das alles spielt sich vor dem Hintergrund verkümmernder christlicher Traditionen in Deutschland ab. Als der Fussballnationalspieler Felix Nmecha nach einem Weltmeisterschaftsspiel mit Gegenspielern einen Gebetskreis bildete, brach eine Diskussion los, ob das überhaupt in Ordnung sei. Dabei war die Geste dezent, versöhnlich und nicht auftrumpfend. Soll bei den im eigenen Land verwurzelten Religionen Intoleranz gelten, bei denen des migrantischen Milieus Toleranz?
Es wäre schon ein Schritt nach vorn, wenn konsequent Grenzen gegenüber religiösen Übergriffigkeiten gezogen würden.
Die Antwort lautet gerade nicht, Sonderrecht gegen eine Religion zu schaffen. Sie lautet vielmehr, geltendes Recht anzuwenden.
