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Die tolerante Gesellschaft muss Grenzen ziehen - dem Machtanspruch des Islam muss sie widersprechen

von Sebastian Lange
Redaktor NZZ Deutschland

09.07.2026, 04.30 Uhr
3 Leseminuten

Ein Busfahrer unterbricht die Fahrt, um zu beten. Eine Landstrasse wird für den Gottesdienst blockiert. Ein schwuler Lehrer wird von muslimischen Schülern gemobbt. Der demonstrative Machtanspruch einer Religion verträgt sich nicht mit der freien Gesellschaft.

Vergangene Woche hielt der Busfahrer einer öffentlichen Verkehrsgesellschaft in Bayern an einer Haltestelle, fuhr aber nicht gleich weiter. Stattdessen ging er nach hinten in den Bus, um zu beten. Die Türen blieben geschlossen, die Fahrgäste saßen nach Medienberichten verunsichert da, bis die Fahrt nach mehreren Minuten weiterging.

Die Stadtwerke Landshut teilten anschließend mit, sie respektierten die Religion ihres Mitarbeiters - während der Fahrten habe er aber ausschließlich seine dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen. Damit unterstrichen sie eine Selbstverständlichkeit. Ganz im Gegensatz zum muslimischen Fahrer, der das offenkundig anders sah.

Man könnte den Fall als Petitesse abtun. Das große Echo auf den Vorgang, über den zahlreiche Medien berichteten, zeigt aber, dass es dabei nicht bloß um ein arbeitsrechtliches Kuriosum geht, sondern dass ein Nerv getroffen wurde. Der zunehmend offensiv vertretene Dominanzanspruch einer Religion trifft auf eine tolerante, aber verunsicherte Gesellschaft.

Diese freiheitliche Gesellschaft sollte konsequent Grenzen ziehen, das belegt der Fall des Busfahrers beispielhaft: Denn das Recht auf freie Religionsausübung wird durch die Rechte anderer begrenzt. Es kann niemals absolut gesetzt werden.

Im Fall des Busfahrers sind die Auswirkungen zwar überschaubar, in anderen Fällen aber sind sie es nicht. Sie sind es nicht, wenn ein homosexueller Lehrer in Berlin von muslimischen Schülern jahrelang gemobbt wird. Wenn sie seinen Unterricht boykottieren, weil der Lehrer "unrein" sei. Wenn sie ihm zurufen, der Islam sei an der Schule "der Chef".

Frauen beim Mittagsgebet in einer Moschee in Berlin.
Thomas Trutschel / Imago

Besonders heikel wird es, wenn es gar Islamisten sind, welche die Freiheiten der westlichen Gesellschaft für ihre Sache nutzen. Und zwar, um den liberalen Staat vorzuführen: So geschieht es derzeit im Fall der Imam-Ali-Moschee in Frankfurt, die geschlossen wurde, weil sie laut dem Bundesinnenministerium dem iranischen Regime nahesteht und den Hizbullah unterstützt.

Seither beten ihre Anhänger regelmäßig vor dem verriegelten Gotteshaus und blockieren dafür die Fahrbahn einer Landstraße mit Gebetsteppichen und Pavillons. Sie beten, berufen sich aber auf die Versammlungsfreiheit und haben damit bislang auch vor Gericht Erfolg gehabt und gegen die Stadt gewonnen, die die Treffen untersagen wollte.

Der selbstbewusste Rechtsstaat bietet von sich aus an, dass die Grenzen, die er zieht, infrage gestellt werden. Und damit kann er leben, solange er das letzte Wort hat.

Das wahre Problem liegt an anderer Stelle: da, wo gebotene rechtliche Machtmittel nicht genutzt werden.

Die offene Gesellschaft darf nicht aus falsch verstandener Toleranz heraus darauf verzichten, einen religiösen Machtanspruch zu begrenzen. Als der Fall des Berliner Lehrers Kreise zog, wurde er von der Schulaufsicht ermahnt, eine "offene und nicht diskriminierende Weltanschauung" zu vermitteln. So schrieb es die "Süddeutsche Zeitung".

Das alles spielt sich vor dem Hintergrund verkümmernder christlicher Traditionen in Deutschland ab. Als der Fussballnationalspieler Felix Nmecha nach einem Weltmeisterschaftsspiel mit Gegenspielern einen Gebetskreis bildete, brach eine Diskussion los, ob das überhaupt in Ordnung sei. Dabei war die Geste dezent, versöhnlich und nicht auftrumpfend. Soll bei den im eigenen Land verwurzelten Religionen Intoleranz gelten, bei denen des migrantischen Milieus Toleranz?

Es wäre schon ein Schritt nach vorn, wenn konsequent Grenzen gegenüber religiösen Übergriffigkeiten gezogen würden.

Die Antwort lautet gerade nicht, Sonderrecht gegen eine Religion zu schaffen. Sie lautet vielmehr, geltendes Recht anzuwenden.

Das Arbeitsrecht erlaubt es, die religiösen Bedürfnisse des Busfahrers dem Betriebsablauf unterzuordnen. Schulleitungen müssen gemobbte Lehrer schützen, statt sie zu ermahnen. Und es ist nur konsequent, ein öffentliches Gebet zu verbieten, das sich als blosse Kundgebung tarnt. Es fehlen nicht die Regeln; es fehlt der Wille, sie anzuwenden - aus einer diffusen Angst heraus, Grenzziehung könnte als Ressentiment missverstanden werden.


Quelle:


© infos-sachsen / letzte Änderung: - 13.07.2026 - 09:48