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21. März
Namenstag
Axel, Benedikt, Christian,

Kalenderblatt

21. März: - Das Fest des heiligen Benedikt von Nursia (um 480-547) erinnert an den Gründer des Benediktinerordens. Der Sage nach holte der Mönch einem Mitbruder, dem die Sichel aus der Hand ins Wasser gefallen war, das Werkzeug auf wundersame Weise zurück. Er soll es ihm mit dem Satz überreicht haben, der bis heute für die Benediktiner gilt: »Arbeite und sei nicht traurig.»


2022 - Die EU bekommt eine neue militärische Eingreiftruppe, die spätestens 2025 einsatz­bereit sein soll. Die bis zu 5000 Soldaten starke Truppe ist Teil eines sicherheits­politischen Konzepts, das die Außen- und Verteidigungsminister der 27 Mitgliedstaaten in Brüssel beschließen.


2018 - EU-Kommission gibt Grünes Licht für die Monsanto-Übernahme durch Bayer / Kosten: etwa 51 Mrd.Euro.


2013 - Die Vorschriften für die Weitergabe von Internet- und Telefondaten an Sicher­heits­behörden werden mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes vom Bundestag präzisiert. Damit sind Telefonanbieter verpflichtet, bestimmte Kundendaten an Ermittlungsbehörden heraus­zugeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte das 2012 für teilweise verfassungswidrig erklärt.


1991 - Das Aus für den Schnellen Brüter in Kalkar wird verkündet.


1980 - US-Präsident Carter kündigt einen Boykott der Olympischen Sommerspiele in Moskau an.


1963 - Das US-Gefängnis von Alcatraz in der Bucht von San Francisco wird wegen zu hoher Betriebskosten geschlossen. Die Felsen-Insel wird 1972 als Touristenattraktion der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


1960 - Im DDR-Fernsehen beginnt die Sendereihe "Der schwarze Kanal" mit Karl-Eduard v.Schnitzler.


1943 - Ein Attentat von Oberst Rudolf-Christoph Freiherr von Gersdorff auf Adolf Hitler schlägt fehl.


1933 - In der Potsdamer Garnisonskirche wird der neue Reichstag eröffnet.


1913 - Albert Schweitzer beginnt seine Reise nach Lambarene im westlichen Zentral-Afrika (heute Gabun) und gründet dort sein Tropenhospital am 16.4.1913.


1871 - Otto v.Bismarck wird von Kaiser Wilhelm I. zum 1. Reichskanzler des dt. Kaiserreiches ernannt. Der erste dt. Reichstag tritt in Berlin zusammen. Eduard von Simson wird erster Reichstagspräsident.


Handwerker aus Sachsen-Anhalt verlangen Ende der Russland-Sanktionen
In einem Brief an Olaf Scholz fordert ein ostdeutscher Handwerksverband das Ende aller Russland-Sanktionen. "Die breite Mehrheit ist nicht gewillt, für die Ukraine ihren schwer erarbeiteten Lebensstandard zu opfern." Quelle: Spiegel vom 19.08.2022)

Wegen Preisexplosion: Vogtländer schicken Wut-Brief an Habeck:
Im Brief heißt es dazu: "Konkret haben wir den Eindruck, dass aus der emotionalen Empörung über den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine politische Entscheidungen resultieren, deren Auswirkungen gravierende Folgen für die Bevölkerung in unserem Land haben werden (...)" Quelle: Tag24 vom 01.08.2022)

Bürgermeister sprechen sich für Nutzung von Nord Stream 2 aus. Quelle: Brief an die Bundesregierung (welt.de vom 28.07.2022)

Eine starke Wirtschaftsleistung ist die Grundlage für Deutschland, überhaupt reagieren zu können, egal in welcher Dimension. (...) Wir helfen der Ukraine nicht, wenn wir uns selbst schwächen. Genau das würde aber passieren bei einem sofortigen Energie-Stopp. Mercedes-Benz-Chef Ola Källenius

"Ich möchte dazu ermutigen, auch zukünftig die Welt immer auch mit den Augen des Anderen zu sehen, also auch die manchmal unbequemen und gegensätzlichen Perspektiven des Gegenüber wahrzunehmen, sich für den Ausgleich der Interessen einzusetzen". Angela Merkel. Großer Zapfenstreich 02.12.2021

Alarmstufe Gas gilt

Erst im Mai 2022 billigte der Bundestag eine Änderung des Energiesicherheitsgesetzes (EnSiG), das den Energielieferanten erlaubt, im Fall einer ausgerufenen Alarmstufe die Preise direkt an die Verbraucher weiterzugeben.

Dabei ist es völlig egal, ob Kundinnen und Kunden eine Preisgarantie unterschrieben haben. Die Unternehmen können die Preise anheben - und Betroffene können nichts dagegen tun.

Zu den Artikeln aus Focus und Tagesspiegel

Anderer Blick der Woche


Vorteil für Migranten bei Behördenjobs: Berlins Justizsenatorin hält Quote und Bevorzugung per Gesetz für verfassungswidrig

Von Alexander Fröhlich

Stand: 16.03.2026, 06:35 Uhr

Bewerber mit Migrationshintergrund werden bei der Stellenbesetzung der Staatsanwaltschaft bevorzugt. Senatorin Felor Badenberg (CDU) sieht die Prinzipien von Bestenauslese und Gleichbehandlung verletzt.

Die Berliner Praxis, Bewerber mit Migrationshintergrund für Stellen im Landesdienst zu bevorzugen, ist nach Ansicht der Senatsjustizverwaltung verfassungswidrig - und hätte so nie Gesetz werden dürfen. Bei der Staatsanwaltschaft führte das in Bewerbungsverfahren zur Benachteiligung von Menschen ohne Migrationshintergrund.

Im Gegenzug wurde Bewerbern mit Migrationshintergrund gezielt ein Vorteil gewährt. Nach Tagesspiegel-Informationen hat Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) dieses Vorgehen von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gestoppt.

Auf Anfrage sagte Badenberg: "Gerade weil ich selbst eine Migrationsgeschichte habe, weiß ich, wie wichtig Zugehörigkeit und faire Chancen sind." Badenberg war als Kind mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland gekommen. Weiter sagte sie: "Berlin muss die besten Köpfe gewinnen. Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle."

Andere Bundesländer
Auch andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben Gesetze, um die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu fördern. Doch keine dieser Regelungen sieht eine Quote bei der Bewerberauswahl oder eine Bevorzugung für Menschen mit Migrationshintergrund bei der Einstellung vor.

Konkret geht es um das Partizipationsgesetz. Seit einer Reform 2021 durch die damalige rot-rot-grüne Koalition gibt es neue Vorgaben für Bewerbungsgespräche. Der Anteil der eingeladenen Personen mit Migrationshintergrund soll ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung - aktuell 40 Prozent - entsprechen. Weitere Bedingung: Die eingeladenen Bewerber müssen die nötige Qualifikation haben.

Das Gesetz sieht auch vor, dass Bewerber mit Migrationshintergrund gezielt angeworben und nach den Auswahlgesprächen "in besonderem Maße berücksichtigt werden" sollen. Jedenfalls bei gleichwertiger Qualifikation und wenn die im Grundgesetz vorgeschriebene Bestenauslese eingehalten wird. Für den Migrationshintergrund zählt allein die Selbstauskunft der Bewerber, dass sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht per Geburt besaßen.

Bereits bevor das neue Partizipationsgesetz 2021 in Kraft trat, gab es in der Justizverwaltung Zweifel am Entwurf der damaligen Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke). Nach einer Prüfung wies die zuständige Abteilung der Justizverwaltung auf verfassungsrechtliche Bedenken hin. Die Experten wiesen 2020 darauf hin, dass die pauschale Quote für Bewerber mit Migrationshintergrund bei der Einladung zu Auswahlgesprächen der Bestenauslese widerspricht.

Grünen-Senator ignorierte verfassungsrechtliche Bedenken

Der Grundsatz werde sogar verletzt, wenn Bewerber mit Migrationshintergrund eingeladen werden, die zwar die Mindestvoraussetzungen erfüllen, aber nicht zur Gruppe der besten Bewerber zählen.

Den damaligen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) interessierten die schwerwiegenden Bedenken offenbar wenig. Die Justizverwaltung zeichnete 2021 den Beschluss des rot-rot-grünen Senats, nämlich den Gesetzesentwurf, mit.

Für Bewerber bei der Berliner Staatsanwaltschaft hatten die verfassungswidrige Gesetzesnorm und die Quoten konkrete Folgen. Wer zwar gute Noten hatte, aber keinen Migrationshintergrund, wurde nach Tagesspiegel-Informationen von der Einladungsliste für die Auswahlgespräche gestrichen.

Migrationshintergrund kann Qualifikation übertrumpfen

Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers verstieß beim Auswahlverfahren von Bewerbern gegen die Prinzipien der Bestenauslese und der Gleichbehandlung.
© picture alliance/dpa

Stattdessen wurden Bewerber mit Migrationshintergrund eingeladen, obwohl sie wegen ihrer Noten auf der Noten-Rangliste unter den ausgeladenen Bewerbern standen. Um die Quote zu erfüllen, wurden alle Bewerber danach eingeteilt, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht.

Dann wurden jeweils die am besten qualifizierten Bewerber von jeder der beiden Listen eingeladen. 60 Prozent der eingeladenen Bewerber hatten keinen, 40 Prozent einen Migrationshintergrund. Selbst wenn Bewerber mit Migrationshintergrund in der Gesamtrangliste aller Personen schlechter qualifiziert waren, konnten sie so bessere Mitbewerber ohne Migrationshintergrund überholen und wurden dann für die Einstellung eingeladen.

Als dieses Vorgehen von Generalstaatsanwältin Koppers in der Justizverwaltung im Herbst 2025 bekannt wurde, ließ Senatorin Badenberg alles überprüfen. Die zuständige Abteilung kam dann in einem Gutachten zum Ergebnis, dass die Einladungsquote nicht nur gegen die Bestenauslese verstößt.

Auch der Grundsatz, dass alle Menschen etwa wegen ihrer Herkunft weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürfen, werde durch diese Vorauswahl verletzt. Wenn Bewerber auf diese Weise - durch Verstoß gegen das Grundgesetz - dann einen Job bekämen, wäre das verfassungsrechtlich auch ein Problem.

Für staatliches Handeln gilt ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass.
Felor Badenberg (CDU), Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz

Ein von der Justizverwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten externer Experten bestätigte den Befund zum Partizipationsgesetz: Es verstoße gegen die Bestenauslese und das Verbot der Bevorzugung, zugleich verletze es Bewerber ohne Migrationshintergrund, die besser oder gleich geeignet sind, aber wegen der Gesetzesregeln nicht ausgewählt werden, in ihren Rechten.

Das Gutachten
Zu den infrage stehenden Passagen des "Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin" - kurz Partizipationsgesetz - stellen die Gutachter fest:
Sie verletzten das für den öffentlichen Dienst zwingende Prinzip der Bestenauslese und das Bevorzugungsverbot. Die Anwendung dieser Vorschriften verletze den sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruch von Personen ohne Migrationshintergrund, die besser oder gleich geeignet sind, aber wegen wortlautgetreuer Anwendung des Partizipationsgesetzes für eine öffentliche Stelle nicht ausgewählt werden.

Integration soll weiter gefördert werden

Vielfalt sei eine Stärke und gelebte Realität in Berlin, sagte Badenberg. Sie unterstütze es deshalb, Integration zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen. "Für staatliches Handeln gilt aber ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass", sagte Badenberg. "Der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen. Das ist der verfassungsrechtliche Grundsatz der Bestenauslese."

Badenberg kündigte an, dass das weiter geltende Gesetz nun verfassungskonform angewendet werden soll. Bewerber mit Migrationshintergrund sollen eingeladen werden, wenn damit im Vergleich zu anderen Bewerbern nicht gegen die Bestenauslese verstoßen wird. Und bei der Besetzung der Stellen soll ein Migrationshintergrund nicht dazu führen, dass diese Bewerber dann bevorzugt werden.

Generalstaatsanwältin Koppers soll mehrfach versucht haben, in der Justizverwaltung dagegen zu intervenieren und sich für die alte Regelung starkzumachen - ohne Erfolg. Senatorin Badenberg will nun auf den Koalitionspartner SPD zugehen, um eine Lösung für die verfassungswidrigen Passagen im Gesetz zu finden.


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