Namenstag
Amatus, Johannes, Notburga, Tobias,
Kalenderblatt
2007 - Die UN-Vollversammlung schreibt die Rechte der Urvölker und ihren Schutz vor Diskriminierung in einer ErklÀrung fest.
1993 - In Washington schlieĂen der israelische Premier Yitzhak Rabin und PLO-Chef Jasir Arafat das Gaza-Jericho-Abkommen ĂŒber palĂ€stinensische Autonomie in israelisch besetzten Gebieten.
1990 - Die Bundesrepublik und die UdSSR unterzeichnen einen Zusammenarbeits- und Nichtangriffsvertrag. FĂŒr den Abzug der Roten Armee bis 1994 erhĂ€lt die Sowjetunion aus Deutschland 13 Mrd. D-Mark.
1988 - Die Schweiz lehnt einen EU-Beitritt ab.
1968 - Albanien verlÀsst den Warschauer Pakt.
1959 - Als erster kĂŒnstlicher Flugkörper erreicht die sowjetische Raumsonde Lunik 2 den Mond.
1955 - Beim Staatsbesuch von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) in Moskau wird die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der UdSSR vereinbart.
1946 - Personen deutscher NationalitÀt werden in Polen durch ein Bierut-Dekret aus der polnischen Volksgemeinschaft ausgeschlossen.
1900 - Der «Verband der Ărzte Deutschlands zur Wahrung ihrer Standesinteressen» wird in Leipzig gegrĂŒndet. 1924 wird er nach seinem BegrĂŒnder Dr. Hermann Hartmann in «Hartmannbund» unbenannt.
1309 - Der Deutsche Orden erwirbt mit dem Vertrag von Soldin die Anteile vom Markgrafen von Brandenburg am Herzogtum Pommerellen mit Danzig.
Nato-MilitĂ€rausschusses, in dieser Funktion auch Vorsitzender des Nato-Russlandrats und der Nato-Ukraine-Kommission der Generalstabschefs. György Varga ist ungarischer Diplomat mit Spezialisierung auf den postsowjetischen Raum. Er vertrat sein Land in der Ukraine und in Moskau, war Botschafter in Moldau und von 2017 bis 2021 Leiter der OSZE-Beobachtermission in Russland. Der Text entstand unter redaktioneller Mitarbeit von Ăva PĂ©li
Dr. György Varga ist Diplomat mit Spezialisierung auf den postsowjetischen Raum. Er hat in Theorie der internationalen Beziehungen promoviert und als UniversitĂ€tsdozent strategische Planung, Sicherheitspolitik und Theorie der internationalen Beziehungen gelehrt. Als Diplomat vertrat er Ungarn in der Ukraine, in Moskau, er war Botschafter in Moldawien und von 2017 bis 2021 Leiter der Beobachtermission der Organisation fĂŒr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Russland. In dieser Funktion verbrachte er die vier Jahre vor dem Krieg im Namen der 57-LĂ€nder-Organisation in einem Teil Russlands und Gebiet des Donbass, das nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliert wird. Er leitete eine ununterbrochene internationale Ăberwachung, die zur Lösung des Konflikts beitragen sollte. Varga ist Mitglied der Ungarischen Akademie der Wissenschaften
06.09.2026, 03:30 Uhr 9 Min
© Press Service Of The President Of Ukraine
Am 24. August feierte die Ukraine - so wie drei Tage spĂ€ter Moldau - den 35. Jahrestag ihrer UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung. In Kiew nahmen Mitglieder der "Koalition der Willigen" auf Ebene der Staats- und Regierungschefs an der Feier teil und versprachen weitere Waffen sowie finanzielle UnterstĂŒtzung fĂŒr die Fortsetzung des Krieges zwischen Russland und der Ukraine.
Was auch bedeutet: Jeder Politiker - im Inland wie im Ausland -, der diesem Willen zuwiderhandelt und eine Nato-Mitgliedschaft fordert, ignoriert die legitime Entscheidung des ukrainischen Volkes.
Ein anderer postsowjetischer Staat, Moldau, liefert ein bezeichnendes Beispiel: Der Verfassungsgerichtshof Moldaus erklĂ€rte im Dezember 2013 einen Punkt der Verfassung fĂŒr ungĂŒltig, der im Widerspruch zur UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung des Landes stand. Das könnte die Venedig-Kommission des Europarates - das europĂ€ische Expertengremium fĂŒr Verfassungsfragen - zum Anlass nehmen, auch die Diskrepanzen zwischen der UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung der Ukraine und ihrer jĂŒngeren, 2019 in Richtung Nato-Mitgliedschaft geĂ€nderten Verfassung zu untersuchen.
Vereinfachen wir die Frage: Wer wagt es, die Ukraine - entgegen dem mehrfach bekundeten Willen ihres Volkes - in die Nato zu integrieren? Wo bleiben die Rechtsstaatlichkeit und die VolkssouverÀnitÀt?
Die Ukraine und Georgien wurden auf dem Nato-Gipfel 2008 in Bukarest - auf Initiative der USA und gegen den Widerstand maĂgeblicher europĂ€ischer Staaten - in der SchlusserklĂ€rung als kĂŒnftige Mitglieder benannt. Die ukrainische Verfassung enthielt im Jahr 2008 jedoch nach wie vor den mehrfach bekrĂ€ftigten neutralen Status des Landes.
Warum wurden nicht die Schweiz und Ăsterreich gegen den Willen ihrer Völker in Bukarest als kĂŒnftige Nato-Mitglieder benannt? Nur weil die proklamierte Nato-Mitgliedschaft der Ukraine und Georgiens im geopolitischen Interesse der USA gegen Russland lag.
Die Aufnahme einer neutralen Ukraine in die Nato muss als groĂmachtpolitische Provokation und Missachtung der SouverĂ€nitĂ€t gewertet werden. Denn die ukrainische Bevölkerung unterstĂŒtzte die Nato-Mitgliedschaft nicht, wĂ€hrend die SouverĂ€nitĂ€tserklĂ€rung, die UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung, das Referendum und die Verfassung der Ukraine explizit NeutralitĂ€t und BĂŒndnisfreiheit vorsahen.
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Was wollte das unabhĂ€ngige ukrainische Volk? Punkt IX der ErklĂ€rung ĂŒber die staatliche SouverĂ€nitĂ€t vom 16. Juli 1990 - vom Parlament der Ukrainischen SSR angenommen - erklĂ€rt, dass die Ukraine als Staat die immerwĂ€hrende NeutralitĂ€t ĂŒbernimmt, sich an keinen militĂ€rischen Blöcken beteiligt und drei atomwaffenfreie GrundsĂ€tze einhĂ€lt: Sie nimmt keine Atomwaffen auf, stellt keine her und erwirbt keine.
Die UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung vom 24. August 1991 hĂ€lt in ihrer PrĂ€ambel fest, dass damit die SouverĂ€nitĂ€tserklĂ€rung von 1990 in die Praxis umgesetzt wird. Damit wurden NeutralitĂ€t und BĂŒndnisfreiheit in zwei ErklĂ€rungsakten von Verfassungsrang bekrĂ€ftigt.
Beim Referendum vom 1. Dezember 1991, an dem nach OSZE-Angaben 84 Prozent der Wahlberechtigten teilnahmen, stimmten mehr als 90 Prozent fĂŒr die durch frĂŒhere ErklĂ€rungen definierte unabhĂ€ngige Staatlichkeit der damals 52 Millionen Einwohner zĂ€hlenden und 603.000 Quadratkilometer groĂen Ukraine.
Im Budapester Memorandum vom 5. Dezember 1994 verzichtete die Ukraine auf Atomwaffen. Im Gegenzug bestÀtigten US-PrÀsident Bill Clinton, der russische PrÀsident Boris Jelzin, der ukrainische PrÀsident Leonid Kutschma und der britische Premierminister John Major, dass sie die UnabhÀngigkeit, die SouverÀnitÀt und die bestehenden Grenzen des Landes respektierten.
Auch die PrÀambel der ukrainischen Verfassung vom 28. Juni 1996 nimmt Bezug auf die UnabhÀngigkeitserklÀrung von 1991 und das Referendum. Damit wurde die NeutralitÀt erneut bestÀtigt.
Der Versuch des US-PrĂ€sidenten, auf dem Bukarester Nato-Gipfel 2008 eine Einladung zum Beitritt durchzusetzen, erscheint im Nachhinein als Missachtung der konstitutiven Grundlagen des ukrainischen Staates. Das ukrainische Volk hielt an seinem Standpunkt fest. Bei den PrĂ€sidentschaftswahlen 2010 siegte Viktor Janukowitsch, der die militĂ€rische NeutralitĂ€t unterstĂŒtzte. Der natofreundliche Amtsinhaber Viktor Juschtschenko belegte lediglich Platz 5.
Bei den Parlamentswahlen 2012 gewannen ebenfalls die Gegner der Nato-Integration und bildeten eine Regierung. Erst ab 2013 griffen Ă€uĂere Akteure massiv in diesen Prozess ein.
Der verfassungswidrige Regierungswechsel in der Ukraine fand am 22. Februar 2014 statt. Am Tag davor hatten die AuĂenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens als Garanten eine Vereinbarung zwischen dem Staatsoberhaupt und der Opposition zur Krisenbeilegung unterzeichnet. Weder die genannten AuĂenminister noch die EuropĂ€ische Union verurteilten den nach ihrer Abreise vollzogenen Putsch oder forderten Sanktionen zur Wiederherstellung der rechtmĂ€Ăigen Regierung.
Vielmehr erhielt die verfassungswidrige MachtĂŒbernahme UnterstĂŒtzung seitens Nato und EU und bildete die Basis fĂŒr den BĂŒrgerkrieg in dem entlang ethnischer, sprachlicher, kultureller und religiöser Bruchlinien geteilten Land sowie fĂŒr den Separatismus auf der Krim und in der Ostukraine.
Die deklarierte kĂŒnftige Nato-Mitgliedschaft der neutralen Ukraine und die Förderung des Regierungswechsels im Februar 2014 verletzten das Budapester Memorandum in puncto SouverĂ€nitĂ€t schwerer, als es die Annexion der Krim durch Russland im MĂ€rz 2014 hinsichtlich der territorialen IntegritĂ€t tat. Das Memorandum garantierte beides gleichermaĂen - SouverĂ€nitĂ€t und territoriale IntegritĂ€t. Der Westen jedoch verliert die SouverĂ€nitĂ€t aus dem Blick und setzt die territoriale IntegritĂ€t absolut. Dabei ignoriert er, dass es in der Ukraine niemals ein Referendum ĂŒber eine Nato-Mitgliedschaft gab, wohl aber ein gĂŒltiges Referendum mit einem ĂŒberwĂ€ltigenden Votum fĂŒr die NeutralitĂ€t.
Was die Einbeziehung Kubas in ein sowjetisches BĂŒndnissystem fĂŒr Washington bedeutet hĂ€tte, bedeutet die Integration der Ukraine in die InteressensphĂ€re der USA fĂŒr Russland. So wie eine chinesische oder russische Kontrolle des Golfs von Mexiko undenkbar wĂ€re, ist aus Moskauer Sicht eine westliche Kontrolle des Schwarzen Meeres ĂŒber ukrainische StĂŒtzpunkte sicherheitspolitisch inakzeptabel.
Die diversen Verfassungsakte der Ukraine haben den Willen des Volkes unmissverstĂ€ndlich festgehalten. Es wollte in einem souverĂ€nen, neutralen, bĂŒndnisfreien und atomwaffenfreien Staat leben, dessen Ziele nicht durch Ă€uĂere Akteure und MilitĂ€rblöcke bestimmt werden.
Nach Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 bestĂ€tigte die Nato jedes Jahr in der SchlusserklĂ€rung ihres Gipfels die kĂŒnftige Mitgliedschaft der Ukraine - bis einschlieĂlich 2024. Dies zeigte, dass sich die Mitgliedstaaten nicht fĂŒr den Inhalt der UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung und des Referendums interessierten.
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Das Ànderte sich erst mit dem Amtsantritt von US-PrÀsident Donald Trump: In den Jahren 2025 und 2026 enthielten die Gipfeldokumente die Frage der ukrainischen Nato-Mitgliedschaft nicht mehr.
Der durch ein Referendum bekundete Wille des ukrainischen Volkes versinkt indessen im Nebel des Vergessens.
Heute ist kaum noch verlĂ€sslich zu erfahren, was das ukrainische Volk wirklich will. Seit 2019 gab es keine ordentlichen Parlamentswahlen mehr. Zwar verbietet die ukrainische Verfassung in Verbindung mit dem nach dem russischen Angriff im Februar 2022 verhĂ€ngten Kriegsrecht die DurchfĂŒhrung von Wahlen wĂ€hrend des Ausnahmezustands - faktisch fĂŒhrt dies jedoch dazu, dass unklar ist, ob der Volkswille unter den gegenwĂ€rtigen Bedingungen tatsĂ€chlich reprĂ€sentiert ist.
Das heiĂt: Eine politische Elite, deren regulĂ€res Mandat abgelaufen ist und deren Neuwahl durch den Ausnahmezustand ausgesetzt wurde, will die Ukraine in die Nato fĂŒhren - im direkten Gegensatz zum mehrfach bekundeten Willen des ukrainischen Volkes und seiner historischen UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung.
Auch in Moldau, dessen Verfassung 1994 verabschiedet wurde, traten nachtrÀglich Abweichungen zur UnabhÀngigkeitserklÀrung auf. Das moldauische Verfassungsgericht entschied daraufhin in einem Beschluss vom 5. Dezember 2013 Grundlegendes:
Es stellt sich die Frage, inwiefern diese Entscheidung universell auf einen anderen postsowjetischen Staat wie die Ukraine anwendbar ist. Diese Antwort könnte die Venedig-Kommission des Europarates geben, sofern sie vom Parlament der Ukraine, dem Verfassungsgericht, der Regierung oder von EU- und OSZE-Institutionen darum ersucht wird.
Unter westlichem Druck wurde die Nato-Integration 2019 in die Verfassung aufgenommen - gegen den Willen groĂer Teile des gespaltenen Landes. Das Verfassungsgericht hĂ€tte diesen Widerspruch rĂŒgen mĂŒssen; der damalige GerichtsprĂ€sident wurde jedoch 2020 vom PrĂ€sidenten abgesetzt (ein Schritt, den das Gericht als rechtswidrig bewertete) und floh 2022 nach Ăsterreich.
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