zur Erinnerung
Zeitzeugen
sind Zeitgenossen, die von bestimmten historischen Ereignissen Zeugnis geben können, weil sie zu der betreffenden Zeit gelebt haben. Enger gefasst ist dagegen der Begriff Augenzeuge, d. h. jemand, der ein Ereignis vor Ort persönlich miterlebt hat. Bei Dingen und Überlieferung an sich handelt es sich um ein Zeitzeugnis. (Quelle: Wikipedia)


© infos-sachsen / letzte Änderung: - 11.11.2024 - 20:00