Psychoanalytiker zum Lebensrecht der Alten

Schützt das Grundgesetz nicht alle gleich?

Auch Menschen über 90 ist ihr Leben noch einiges wert. Und das ist auch ihr gutes und schützenswertes Recht, meint der Psychoanalytiker Hans-Jürgen Wirth.

09.05.2020,

Mein Vater ist 95 Jahre alt und lebt allein, aber immer noch selbständig in seiner Wohnung. In der Anfangsphase, als die Corona-Pandemie näher rückte und die Notwendigkeit von Kontakteinschränkungen diskutiert wurde, sagte er trotzig, er lasse sich die Freiheit, auf dem Markt einkaufen zu gehen, nicht nehmen. In seinem Alter sei er ohnehin auf den Tod gefasst. Wenn er denn mit Corona käme, würde er das auch akzeptieren. Ich entgegnete ihm, mir imponiere die Gelassenheit, mit der er dem Tod entgegensehe, aber dies sei keine Rechtfertigung dafür, einen frühzeitigen Tod leichtsinnig herbeizuführen, der zudem wahrscheinlich qualvoll sein würde.

Der Wert des einen gegen den Wert des anderen
Hans-Jürgen Wirth, 69 ist Psychoanalytiker und unter anderem Mitherausgeber des Buches "Grenzerfahrungen. Migration, Flucht, Vertreibung und die deutschen Verhältnisse".

Inzwischen befindet sich mein Vater längst in freiwilliger Isolation. Obwohl er stark unter der Einsamkeit leidet, stellt er mit einer gewissen Verwunderung fest, wie sehr er doch noch am Leben hängt, wie viel Lebensfreude er jeden Tag empfindet. Eigentlich, so verkündet er mir am Telefon, hoffe er darauf, noch ein paar Jahre zu leben.

Offenbar ist meinem Vater sein Leben noch einiges wert. Mehr jedenfalls, als es dem Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Die Grünen) zu sein scheint. Er provozierte unlängst mit der inzwischen vieldiskutierten Aussage: "Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären." Und sogar Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble äußert sich in ähnlicher Weise, wenn er sagt: "Mit allen Vorbelastungen und bei meinem Alter bin ich Hochrisikogruppe. Meine Angst ist aber begrenzt. Wir sterben irgendwann alle. Und ich finde, Jüngere haben eigentlich ein viel größeres Risiko als ich. Mein natürliches Lebensende ist nämlich ein bisschen näher."

Beide lassen offen, welche konkreten Folgerungen aus ihren Bemerkungen zu ziehen wären. Sie scheuen sich explizit auszusprechen, was ihre Aussagen wirklich meinen: Man solle den Wert des einen Menschenlebens gegen den Wert des anderen Menschenlebens verrechnen. Das Leben eines jungen Menschen wäre sowohl für ihn selbst als auch für die Gesellschaft mehr wert und ökonomisch nützlicher als das Leben eines alten Menschen. Eine solche Verrechnung verstößt gegen die Menschenrechte und verletzt die Würde des Menschen.

Ein großer Teil der politischen Bemühungen, die Ausbreitung der Pandemie einzugrenzen, gilt dem Ziel, eine Überforderung des Medizinsystems zu verhindern. Das Gesundheitssystem ist eben kein beliebiges gesellschaftliches Teilsystem. Vielmehr werden hier Fragen von Leben und Tod, Verletzlichkeit und Menschenwürde verhandelt, die im Zentrum unseres Selbstverständnisses als humane Wesen stehen. Wenn es so weit kommt, dass Mediziner die sogenannte Triage praktizieren müssen, also die Auslese, welche Patienten zuerst und welche später oder überhaupt nicht behandelt werden, bringt man sie in eine ethisch unerträgliche Situation. Ein solcher Entscheidungszwang verletzt die Menschenwürde nicht nur der Patienten, sondern auch die der Ärztinnen und Ärzte, da sie dann Entscheidungen treffen müssen, die ihrem Selbstverständnis fundamental zuwiderlaufen.

Das Grundgesetz basiert nicht auf epidemiologischen Werten

Nun kann es Situationen geben, im Falle eines Krieges oder einer Katastrophe, in der mehr Kranke behandelt werden müssen als Kapazitäten vorhanden sind. In einem solchen Fall darf die Auswahl der Patienten nur nach der Schwere ihrer Krankheit getroffen werden: Wer die größten Chancen hat, zu überleben, wird als Erster behandelt. Andere Auswahlkriterien, beispielsweise nach Alter, Geschlecht oder kultureller Zugehörigkeit widersprechen Artikel eins unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Zum Glück ist es Deutschland gelungen, den Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern. Aber damit ist die Werte-Frage nicht vom Tisch. Denn es bleibt die Frage, was wir zum Maßstab machen: Wollen wir die gesamtgesellschaftlichen Lockerungen am Schutz der Schutzbedürftigen orientieren oder betrachten wir die Verantwortung für den Schutz des eigenen Lebens als Privatsache? Sollen Menschen ab 65 Jahren, Übergewichtige und Diabetiker zu Hause bleiben oder rote Hütchen tragen, damit andere sich fernhalten?

Die Frage wird umso bedeutsamer, je weniger dramatisch die Corona-Pandemie zu sein scheint. Das Grundgesetz aber basiert nicht auf epidemiologischen Werten, sondern auf ethischen. In Artikel 3 heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Man sollte dies ergänzen: Niemand darf wegen seines Alters oder seiner Krankheiten benachteiligt werden.


Quelle: spiegel.de vom 09.05.2020