Impfstatus: Wer in Deutschland bislang als vollständig geimpft oder genesen gilt Noch hat der Corona-Impfstatus in Deutschland kein offizielles Verfallsdatum. Das könnte sich ändern. Was gilt bislang?

16.11.2021 - 16:15 Uhr

Düsseldorf Wenn es nach Markus Söder (CSU) geht, soll der Corona-Impfstatus nach neun Monaten verfallen. Das sagte der Bayerische Ministerpräsident vergangene Woche auf einer Pressekonferenz. Ein Vorbild für seine Pläne bietet Österreich. Denn ab dem 6. Dezember 2021 verringert sich dort die Gültigkeit der Impfnachweise auf 270 Tage, also rund neun Monate.

Geimpfte verlieren dann ihren Impfstatus, sofern sie ihn nicht mit der Booster-Impfung verlängern. Ob eine vergleichbare Maßnahme auch in Deutschland eingeführt wird, bleibt abzuwarten. Indes diskutieren SPD, Grüne und FDP über eine potenzielle Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Fakt ist: Wer in der Bundesrepublik als "vollständig geimpft" oder "genesen" gilt, muss bislang folgende Bedingungen erfüllen.

Wer gilt als vollständig geimpft?

In Deutschland sind Personen vollständig geimpft, wenn die letzte Impfstoffdosis mit einem in der EU zugelassenen Covid-19-Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegt. Je nach Impfstoff sind bislang eine oder zwei Impfdosen notwendig, um den vollständigen Impfschutz zu erhalten. Dabei sind diese Impfstoffe in Deutschland zugelassen:

Weiterhin gelten Personen als vollständig geimpft, die sich nach labordiagnostischen Befunden (PCR-Test) mit Corona infiziert haben und nach überstandener Erkrankung einmalig mit einem Corona-Impfstoff geimpft wurden. Dazu zählen auch Menschen, bei denen Antikörper gegen das Coronavirus nachgewiesen wurden. Liegt bei ihnen die erste Impfstoffdosis zwei Wochen oder länger zurück, gelten sie als vollständig geimpft.

Wer gilt als genesen?

Genesen sind Personen, deren mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion weniger als sechs Monate zurückliegt. Zudem zählen zum Kreis der Genesenen diejenigen, die einmal geimpft wurden und im Anschluss - vor Gabe der zweiten Impfstoffdosis - an Corona erkrankt sind. Auch in dem Fall muss die Infektion weniger als sechs Monate zurückliegen.

Wer könnte künftig in Deutschland unter "2G" fallen?

Die meisten Experten sind sich einig, dass auf lange Sicht die Immunisierung nach der zweiten Impfung unvollständig ist. Die zahlreich gemeldeten Impfdurchbrüche, die auf einem abnehmenden Immunschutz basieren, sprechen eine ähnliche Sprache. Bereits im Mai diesen Jahres kündigte Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission (Stiko), in einem Interview mit der Funke Mediengruppe an: "Das Virus wird uns nicht wieder verlassen. Die aktuellen Corona-Impfungen werden deswegen nicht die letzten sein." Daher scheint es wahrscheinlich, dass künftig unter die Bezeichnung "2G" in Deutschland diejenigen fallen werden, deren Booster-Impfung 14 Tage zurückliegt. Eine Verschärfung der 2G-Regel wird bereits auf Bundesebene diskutiert.

Allen voran Jens Spahn (CDU) will für öffentliche Veranstaltungen die sogenannte "2G-plus-Regel" einführen. Das bedeutet: Zutritt erhalten nur noch Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen können. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) lehnt die Einführung einer 2G-plus-Regel dagegen ab.

Was einige nicht wissen: Das digitale Impfzertifikat - zum Beispiel in der CovPass-App - hat bereits ein Ablaufdatum, das exakt zwölf Monate nach der zweiten Impfdosis eintritt. "Je nach beobachteter Wirkungsdauer der Impfstoffe soll dieser Zeitraum angepasst, beziehungsweise eine Auffrischungsimpfung angeboten werden", schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Website.

Dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge handelt es sich dabei jedoch um ein technisches Ablaufdatum, was nicht bedeutet, dass kein Impfschutz mehr besteht. Betroffene benötigen nach Angaben des Instituts dann lediglich einen neuen digitalen Nachweis. Ob dafür jedoch künftig eine Booster-Impfung nötig sein wird, steht noch aus.


Quelle: Handelsblatt