Ärzte dürfen wieder selbst entscheiden: Verfassungsgericht kippt Triage-Regeln

Lisa Windolph

04.11.2025 - 12:32 Uhr

Karlsruhe - Die Karlsruher Richter haben entschieden: Die Triage-Regeln aus der Corona-Pandemie verstoßen gegen das Grundgesetz. Nach Ansicht der Richter verletzen die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten - und überschreiten zudem die Zuständigkeiten des Bundes.

In einer Notlage muss entschieden werden, wer zuerst behandelt werden kann - jetzt hat das Verfassungsgericht Karlsruhe die Triage-Regeln gekippt
Foto: Sina Schuldt/dpa

Was ist "Triage"?
Unter "Triage" versteht man das Verfahren, nach dem bei knappen medizinischen Ressourcen, etwa auf Intensivstationen, entschieden wird, wer zuerst behandelt werden soll. Das Wort Triage stammt vom französischen Verb "trier", das "sortieren" oder "aussuchen" bedeutet. Während der Corona-Pandemie war dies plötzlich Realität geworden.

Die Ampelregierung reagierte 2022 mit neuen Regeln: Im Infektionsschutzgesetz von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (62, SPD) legte die Ampelregierung fest, dass im Fall einer Pandemie allein die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit zählen sollte - nicht Alter, Geschlecht oder etwaige Behinderungen. Damit sollte sichergestellt werden, dass alte oder behinderte Menschen im Ernstfall nicht benachteiligt werden.

Verboten wurde außerdem die sogenannte Ex-Post-Triage: Die Behandlung eines Patienten durfte nicht abgebrochen werden, weil ein anderer Patient mit besseren Überlebenschancen eingeliefert wurde.

Ärzte klagten gegen Triage-Regeln

Gegen diese Neuregelungen zogen 18 Intensiv- und Notfallmediziner nach Karlsruhe. Sie sahen ihre Therapie- und Berufsfreiheit eingeschränkt.

Der Ärzteverband Marburger Bund sah vor allem in der Regelung zur Ex-Post-Triage einen Konflikt mit dem Berufsethos: Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notlage die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten, hieß es zur Begründung der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Kläger bekamen nun recht.

Besonders brisant: Nach Ansicht des Gerichts hatte der Bund überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz. Die Triage-Regelung diene nicht der Eindämmung einer Pandemie, sondern betreffe deren Folgen - und sei damit Sache der Länder.


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