Lale Akgün im Gespräch mit Susanne Fritz | 14.04.2016
Wir leben in einer Gesellschaft, die immer multi-religiöser wird, immer pluraler wird. Und da ist es besonders wichtig, dass der Staat und vor allem die Schule Neutralität bewahrt. Das Kopftuch einer Lehrerin ist ein sehr starkes Zeichen, sowohl Richtung junger Frauen und Mädchen, die unterrichtet werden, als auch eben das Zeichen einer Beamtin. Wie mal ein Verfassungsrechtler gesagt hat: Wenn eine Lehrerin sich ein Kopftuch umbindet, ist es so, als würde sich der Staat ein Kopftuch umbinden.
Wenn man Mädchen danach einteilt, in diejenigen, die eben Kopftuch tragen, und dann Mädchen sind, die gesellschaftlich akzeptiert sind, und in andere, dann ist eine Lehrerin, die auch aus der Sicht der Community es geschafft hat, die aufgestiegen ist gesellschaftlich und etwas zu sagen hat, auch für die Eltern ein wichtiges Argument, der Tochter nahe zu bringen, auch ein Kopftuch umzubinden. Und ich fürchte, dass auch an der Schule dadurch Unruhe entsteht. Dass die Frage auf dem Schulhof ist, wer trägt ein Kopftuch und wer nicht. Dann wird sofort mit dem Finger gezeigt, schau mal, die trägt ein Kopftuch, also warum nicht du?
Aus meiner Sicht ist eine Frau nach dem Koran überhaupt nicht verpflichtet, ein Kopftuch zu tragen. Nach dem Koran ist das Kopftuch kein religiöses, sondern eher ein gesellschaftliches Symbol. Es war ja zu Zeiten des Propheten Mohammed ein Unterscheidungsmerkmal zwischen freien Frauen und Sklavinnen. Sklavinnen durften kein Kopftuch tragen. Wenn wir jetzt von diesem Beispiel ausgehen, dann müssen wir sagen, Gott unterscheidet nicht zwischen Sklavinnen und freien Frauen, für Gott sind alles Menschen. Also kann auch das Kopftuch kein religiöses Symbol sein, sondern ein gesellschaftliches. Und heute haben wir eben nicht mehr diese Unterscheidung in einer demokratischen Gesellschaft, also braucht man auch kein Kopftuch zu tragen nach meinem Verständnis vom Koran. Wir wissen auch, dass der Prophet Mohammed in der Moschee mit barbusigen Sklavinnen kommuniziert hat. Das heißt, damals sind Frauen barbusig in die Moschee gegangen, um zu beten. All diese Beispiele muss man kennen, um zu wissen, dass nicht unbedingt zu einer frommen Frau ein Kopftuch gehört.
Wir wissen, dass die Vorschriften, wie sie heute für die Bekleidung von Männern und Frauen bestehen, im islamischen Mittelalter festgezurrt worden sind. Und da ist die Unterscheidung in den Tabuzonen von Mann und Frau entstanden, die heute noch Gültigkeit haben. Die Tabuzone des Mannes geht vom Bauchnabel bis zu den Knien. Und bei der Frau ist die ganze Frau eine Tabuzone, bis auf Gesicht und Hände. Sogar bei den Füßen wird noch gestritten, ob man beim Beten Socken tragen soll oder nicht. Diese Ungleichheit kann heute eigentlich nicht akzeptiert werden, denn diese Ungleichheit sagt: Die Frau ist nicht mehr Herrin ihres eigenen Körpers. Ihre Tabuzone wird von außen eher aufgedrückt und sie kann nicht mehr über ihren Körper verfügen. Ich glaube, wenn man von dieser feministischen Seite kommt, muss man sagen, es geht nicht nur um das Kopftuch. Es geht überhaupt um das gesamte Konzept der weiblichen Sexualität - wem gehört der Körper der Frau?
Das ist natürlich schwierig, wenn wir von unserem Grundgesetz ausgehen, dann ist die Gleichheit von Mann und Frau festgeschrieben. Ja, nicht nur das es ist sogar mehr. Unser Grundgesetz sagt ja, der Staat muss dafür sorgen, dass die Frauen noch mehr in der Gesellschaft als gleichberechtigt ankommen. Gleichwertigkeit bedeutet, wir schätzen und ehren die Frau, aber wir stellen sie auf ein Podest, wo sie nicht viel anrichten kann. Aber gleichberechtigt bedeutet, dass man sich das Leben teilt. Und deswegen glaube ich, dass diese Unterscheidung sehr deutlich aufzeigt, dass es dann unter diesen Umständen von einem Frauenbild, wie wir uns das vorstellen, nicht die Rede sein kann.