Samstag, 30.05.2026, 09:10
Auf Klage der Islamismuskritikerin Seyran Ates musste der - in Teilen geschwärzte - Bericht herausgegeben werden. Das geprüfte Förderprojekt in Syrien lief von 2013 bis 2016, wurde also noch unter Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) begonnen und ab 2014 unter Frank-Walter Steinmeier (SPD) jahrelang fortgesetzt.
Die Behörde kritisiert, das Auswärtige Amt (AA) habe mit der Millionenförderung für "Islamic Relief" gegen den Runderlass mit der Bezeichnung "AARES 55-1" verstoßen - Titel: "Verhinderung der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen".
In dem Runderlass heißt es: "Die Bundesregierung verfolgt eine konsequente Strategie, die darauf abzielt, nicht nur direkte Finanzierungsquellen extremistischer und terroristischer Organisationen zu bekämpfen, sondern auch indirekte, versteckte oder getarnte Finanzierungswege aufzudecken und zu blockieren."
Nach dem Runderlass hätte das Auswärtige Amt vor einer Förderung "vorhandene Erkenntnismöglichkeiten" nutzen müssen, so die Prüfer: Berichte von Verfassungsschutzämtern und Terrorsanktionslisten der Uno und der EU. Es sei "nicht nachvollziehbar", warum das Auswärtige Amt die "eigene Weisungslage missachtet" habe, so der Bundesrechnungshof.
In einer Stellungnahme an die Rechnungsprüfer hatte das Auswärtige Amt argumentiert, auch das Bundesinnenministerium sei mit der Förderung einverstanden gewesen, doch das ließ der Rechnungshof nicht gelten, da das Ministerium sich selber informieren müsse.
Mit der Förderung setzte sich das Auswärtige Amt laut dem Bundesrechnungshofbericht sogar über eine Warnung des Bundesnachrichtendienstes hinweg (BND): "Das AA hat auch bei der Förderung des aktuellen Projekts von IRD trotz der Hinweise des BND und damit entgegen seiner eigenen Weisungslage die Eignung von IRD als Zuwendungsempfänger bejaht."
Auch sei zu beanstanden, dass "das AA ungeachtet der verfassungsschutzrechtlichen Erkenntnisse und unserer kritischen Hinweise zur Eignungsprüfung das aktuelle Projekt von IRD überhaupt bewilligt hat".
In dem Bericht des Bundesrechnungshofs heißt es weiter: "Warum das AA also schließlich von seiner klaren und bindenden Weisung abwich, ist nach allem nicht nachvollziehbar. Maßgebliche Gründe für den Meinungsumschwung hinsichtlich der in diesem Fall förderrechtlich wichtigsten Frage bleiben im Dunkeln."
Der Verein war damals im Visier eines weiteren Geheimdienstes. So beschrieb der Verfassungsschutz von Baden-Württemberg im Jahresbericht 2009 im Kapitel "Islamismus" ausführlich die personellen und organisatorischen Verflechtungen von "Islamic Relief Deutschland" mit der islamistischen Muslimbruderschaft.
Auch, so schrieben die Verfassungsschützer aus Baden-Württemberg damals, gelte die Dachorganisation Islamic Relief Worldwide (IRW) als "wichtige wohltätige Organisation aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft". Und: "Die Aktivitäten der IRW sollen in den palästinensischen Autonomiegebieten personell und ideologisch mit der Hamas verknüpft sein."
2019 teilte die Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage im Bundestag mit: "Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen sowohl 'Islamic Relief Worldwide' als auch 'Islamic Relief Deutschland e. V.' über signifikante personelle Verbindungen zur 'Muslimbruderschaft' (MB) oder ihr nahestehenden Organisationen."
In den Vereinigten Arabischen Emiraten und Israel ist "Islamic Relief Worldwide" wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung für die Hamas verboten - in Israel seit 2014. Eine Klage dagegen in Israel ist noch immer gerichtsanhängig. "Islamic Relief" bestreitet strikt eine Beteiligung an Terrorfinanzierung.
Islamic Relief Deutschland legt Wert auf die Feststellung, man arbeite unabhängig vom Weltverband von "Islamic Relief Wordwide" (IRW), also auch keine weisungsgebundene "Tochterorganisation" der IRW. Auch sei man selbstverständlich nicht Teil des Geflechts der Muslimbruderschaft. Auch lehne man Terrorismus ab. Für eine Unterstützung der Hamas gebe es keinerlei Belege.
Dabei hat "Islamic Relief Deutschland" den ganz überwiegenden Teil seiner Einnahmen an "Islamic Relief Worldwide" überwiesen - im dreistelligen Millionenbereich. Auch gab es immer wieder enge personellen Verflechtungen.
Das Engagement von "Islamic Relief" in den Palästinensergebieten hat auch das Auswärtige Amt beschäftigt. Es listete gravierende Mängel bei der Aktenführung auf. So könnten angebliche Prüfberichte über die Mittelverwendung im Westjordanland einfach aus den Aktenbeständen verschwunden sein: "Offen geblieben ist auch, weshalb die Unterlagen nicht (mehr) in der Akte sind", heißt es im Bericht des Bundesrechnungshofs.
Das würde auch die jahrelange Blockade des Auswärtigen Amtes erklären, Erkenntnisse gegenüber der Öffentlichkeit mitzuteilen.
Kritik an Frank-Walter Steinmeier übt die Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann, die seit Jahren die Aktivitäten von "Islamic Relief" analysiert. Zu FOCUS online sagt sie: "Kaum vorstellbar, dass sich Beamte über Weisungen hinwegsetzen, ohne dass der Minister involviert wird."
Islamic Relief
Fast ein Jahrzehnt lang weigerte sich das Außenministerium, den Bericht herauszugeben, weil angebliche Geheimschutzinteressen der Bundesrepublik dagegenstünden.
Bei einer Gerichtsverhandlung vom 23. April 2023 brachte ein Beamter des damals von Annalena Baerbock (Grüne) geführten Ministeriums laut Protokoll ein weiteres, höchst fragwürdiges Argument zu den geförderten NGOs "Islamic Relief Deutschland" und "Islamic Relief Worldwide" vor: "Es gibt zu diesen NGOs politische Kontroversen im Inland und im Ausland. Die Bekanntgabe der Informationen könnte zu Verzerrungen und zu Polemiken führen", so der Beamte. Damit bezieht er sich offenbar auf das Verbot von "Islamic Relief" in Israel und den VAE.
Laut dem "Welt"-Bericht hat das Auswärtige Amt aus dem Bundesrechnungshofbericht Schlüsse für weitere Förderprojekte ziehen können.
Der Geschäftsführer von "Islamic Relief Deutschland", Michael Pfaff, hat laut "Welt" auf einen "umfangreichen Reformprozess" verwiesen, den der Verein seit sechs Jahren durchlaufen habe: "Sowohl bezüglich Satzung, Code of Conduct, Compliance-Regelungen und personell sind wir grundsätzlich anders aufgestellt".
"Islamic Relief Deutschland" macht geltend, man werde aktuell von keiner Verfassungsschutzbehörde als Beobachtungsobjekt geführt und arbeite ausschließlich zu karitativen Zwecken.
Anwaltlich ließ Islamic Relief über die Medienkanzlei Höcker erklären: "Unser Mandant hat keine Kontakte zur Muslimbruderschaft, er sieht sich nicht als Teil oder Unterstützer der Muslimbruderschaft, er hat mit der Muslimbruderschaft schlechthin nichts zu tun". Überdies gebe es für eine "vermeintliche Nähe oder Verbindung zur Hamas (...) überhaupt keine Belege."