Verdächtiger nicht abgeschoben Vier Asyl-Probleme machten Mord an Jermaine (14) möglich

Sebastian Scheffel

Samstag, 16.05.2026, 21:52

In Memmingen hat offenbar ein abgelehnter Asylbewerber einen Jungen getötet. Der Fall zeigt, wo es im Asylsystem hakt. Beim Thema Abschiebungen gibt es nach wie vor Probleme.

Mutmaßlich hat ein abgelehnter Asylbewerber einen Jungen in Memmingen ermordet.
Stein/swd-medien/dpa

Am Montag wurde in Memmingen ein 14-Jähriger tot aufgefunden. Der mutmaßliche Mörder ist Qais Saleh - ein abgelehnter Asylbewerber, der nach der Tat bei einem Polizeieinsatz erschossen wurde. Dass der palästinensische Flüchtling in Deutschland offenbar ein Gewaltverbrechen begehen konnte, offenbart exemplarisch nach wie vor vorhandene Probleme in der Migrationspolitik. FOCUS online hat dafür bei Behörden angefragt sowie mit Insidern und Politikern gesprochen. Auch die "Bild" hat über Inhalte aus Salehs Akte berichtet.

1. Reise durch Europa - und niemand fühlt sich verantwortlich

Im August 2017 betritt Saleh in Griechenland europäischen Boden. Damit ist eigentlich klar, dass dieses Land auch für seinen Fall zuständig wird. Tatsächlich vergibt Griechenland einen Schutzstatus. Sowohl für das Land als auch für Saleh hat das aber wenig Bedeutung. Wie in vielen anderen Fällen ist absehbar, dass der Flüchtling weiter durch Europa reisen wird - gen Westen.

Der im Westjordanland geborene Mann versucht es in den Niederlanden, dann in Belgien. Beide Länder lehnen seine Asylanträge aber ab - vermutlich, weil sie sich nicht zuständig sehen. Saleh reist im Dezember 2020 daraufhin weiter nach Deutschland.

Doch auch hier wird schnell klar, dass der Mann eigentlich in Griechenland Schutz bekommen müsste. In solchen Fällen können Geflüchtete in den zuständigen EU-Staat rückgeführt werden. Doch Griechenland lehnt ab. Es argumentiert, dass bei Saleh die sogenannten Dublin-Regeln nicht gelten. So muss schließlich Deutschland das Asylverfahren durchführen.

Salehs Reise durch Europa zeigt, wie die EU-Staaten versuchen, die Zuständigkeit für Geflüchtete möglichst weit von sich zu weisen. Zwar soll die bald in Kraft tretende europäische Asylreform für mehr Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten bei diesem Thema sorgen. Doch es ist offen, wie gut das in der Praxis funktionieren wird.

2. Gerichte setzen der Migrationspolitik enge Grenzen

Ein weiteres Problem: Selbst wenn Griechenland der Rückführung zustimmen würde, stünde dem ein Gerichtsurteil entgegen. 2010 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass es in Griechenland systemische Mängel bei der Versorgung von Flüchtlingen gibt. Damit waren Abschiebungen dorthin untersagt. Im Oktober 2024 hatte das Gericht seine Ansicht in einem weiteren Fall bestärkt.

Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr solche Abschiebungen als zulässig eingestuft. Doch als eine Rückführung von Saleh im Raum stand, mussten die deutschen Behörden befürchten, gegen die europäische Rechtsprechung zu verstoßen.

Immer wieder zeigt sich, dass Gerichte beim Thema Migration enge Grenzen setzen. Das gilt in Einzelfällen für Behörden, aber auch allgemein für die Politik. Auch in der Union beklagt man schon länger, dass die Asylpolitik mittlerweile stark verrechtlicht sei. Selbst Regierungswechsel hätten nur noch begrenzt Einfluss auf den Kurs, weil es der Politik schwerfalle, einen juristisch wasserdichten Kurswechsel zu vollziehen.

3. Bei Geflüchteten ohne Pass ist Deutschland abhängig

Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Salehs Fall geprüft hat, lehnt es den Asylantrag im Oktober 2022 ab. Nach einer Klage bestätigt das Verwaltungsgericht Augsburg später die Entscheidung. Zum 28. September 2023 wird Saleh damit vollziehbar ausreisepflichtig. Doch auch wenn Bayern sich bemüht, den Palästinenser außer Landes zu schaffen, es gelingt nicht.

Denn auch wenn die Herkunft Salehs scheinbar klar ist: Er hat keinen Pass und damit ist seine Nationalität nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Das vermeintliche Herkunftsland kann sich in solchen unklaren Fällen weigern, seine Staatsbürger zurückzunehmen. Das kommt sehr häufig vor. Auf Anfrage hat das Bundesinnenministerium allerdings keine konkreten Zahlen geliefert.

Ein Behörden-Insider erklärt, dass Flüchtlinge genau wüssten, dass sie ohne Pass schwerer abzuschieben sind. So würden sie die Ausweisdokumente häufig absichtlich verlieren. Die Behörden sind also davon abhängig, dass die Flüchtlinge den Prozess nicht blockieren.

Im Fall von Saleh kommt noch ein spezielles Problem hinzu: Eigentlich müsste Deutschland mit der Palästinensischen Autonomiebehörde über die Abschiebung des Mannes verhandeln. Doch weil das Westjordanland kein anerkannter Staat ist, gestaltet sich das schwierig. Deshalb müsste Deutschland Israel davon überzeugen, Saleh aufzunehmen und von dort in seine Heimat weiterzuschicken. Doch die israelische Regierung hat wenig Interesse daran, Palästinenser zurückzunehmen.

So scheitert die Abschiebung schließlich am fehlenden Pass. In Deutschland erhält Saleh Duldung um Duldung. Die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung wird zuletzt am 18. Februar für drei Monate verlängert.

4. Bei Abschiebungen kommt Deutschland nur langsam voran

Bei der nicht gelungen Abschiebung spielt vermutlich auch eine Rolle, dass es bei der von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigten "Migrationswende" in diesem Punkt nur schleppend vorangeht. Die Zahl ist sogar deutlich gesunken: Im ersten Quartal 2025 wurden noch 6151 Menschen abgeschoben, im gleichen Zeitraum in diesem Jahr waren es nur noch 4807 Menschen.

So türmen sich die Fälle bei den Behörden. Und der von Saleh hatte offenbar nicht höchste Priorität. Er war zwar wegen Sachbeschädigung und wegen des Aufenthalts ohne Pass verurteilt worden, aber bis zu dem mutmaßlichen Mord von Memmingen nicht als schwerer Straftäter aufgefallen.

Union fordert Return Hubs und Druck auf Herkunftsländer

Einmal mehr stellt sich nach der mutmaßlichen Gewalttat von Saleh die Frage, inwiefern das deutsche und europäische Asylsystem angepasst werden kann. Unabhängig von dem Fall hatte Innenminister Dobrindt in dieser Woche ein Gesetz angekündigt, um Abschiebehemmnisse zu beseitigen.

Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, verweist zudem auf ein anderes Vorhaben. "Die EU arbeitet daran, Return Hubs einzurichten, die auch und gerade in derartigen Fällen greifen sollen", erklärte er FOCUS online. In diesen Zentren sollen abgelehnte Asylbewerber auf ihre Abschiebung warten.

Throm warnt aber auch, dass Abschiebungen in Herkunftsstaaten der Flüchtlinge "immer von der Zusammenarbeit mit den Ländern abhängen". Der CDU-Innenpolitiker fordert deshalb: "Jegliche Entwicklungshilfe oder sonstige Unterstützung sollte voraussetzen, dass diese Länder ihre eigenen Bürger zurücknehmen."

Auch Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen, fordert eine Aufarbeitung des "zutiefst erschütternden" Falls. "Dazu gehören auch die Fragen, warum eine Rückführung nicht möglich war und ob Behörden ausreichend handlungsfähig waren, wenn Identitäten oder Staatsangehörigkeiten ungeklärt bleiben, und was künftig verbessert werden kann, um Risiken frühzeitiger zu erkennen und solche Taten zu verhindern." Welche Ideen die Grünen dafür haben, erklärt Emmerich auf Anfrage nicht.


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