Tabelle zeigt Riesen-Unterschied zu Rentnern: Pensionär müsste man sein

Dirk Hoeren

20.01.2026 - 04:36 Uhr

Zwei-Klassen-Gesellschaft: Die Unterschiede zwischen der Höhe der Rente und der Höhe der Pensionen werden immer größer

Foto: picture-alliance / Andreas Gebert

Berlin - Die Pensionslawine über unsere Staatskasse kommt immer schneller in Fahrt: Die Zahl der Beamten-Pensionäre legt weiter zu und ihre Bezüge steigen deutlich. Im vergangenen Jahr zahlten Bund, Länder und Kommunen fast 66 Milliarden Euro nur für die Altersversorgung der Staatsdiener und ihrer Hinterbliebenen. Inzwischen leben 1,42 Millionen Pensionäre (+0,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und 382.100 ihrer Hinterbliebenen (+0,5 Prozent) von der staatlichen Altersversorgung.

Laut Statistischem Bundesamt bezogen die Pensionäre vergangenes Jahr im Schnitt 3604 Euro im Monat und frühere Beamtinnen 3051 Euro. Das sind 5,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Altersrente lag 2024 bei 1405 Euro (Frauen 1271 Euro). Sie betrug also nur etwa 39 Prozent (Frauen: 41,7 Prozent) der Beamtenpension.

Warum sind die Pensionen im Vergleich zu den Renten so hoch?

Die Staatsdiener profitieren vor allem davon, dass sich ihr Ruhegeld vom letzten Gehalt ableitet. Im Gegensatz dazu wird die Rente auf Basis des im gesamten Arbeitsleben bezogenen Lohns berechnet. So wirken sich bei Rentnern Zeiten der Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Niedriglohn-Phasen direkt auf die Rente aus. Beamte bekommen für jedes Jahr Arbeit knapp 1,8 Prozent des letzten Gehaltes als Pension. Nach 40 Jahren gibt es die Höchstpension von 71,75 Prozent.

Tabelle zeigt Unterschiede zu Rentnern

Für ein Jahr Arbeit bei dem Gehalt gibt es im Alter:
Besoldungs-
gruppe
Amtsbezeichnung Gehalt* Pensionsanspruch.** Rentenanspruch
eines Arbeitnehmers
A4 Betriebsmeister3157,7656,08 29,76
A5 Oberamtsmeister3259,4657,89 30,71
A6 Sekretär3416,1160,67 32,19
A7 Polizeimeister 3684,1065,43 34,72
A8 Oberbrandmeister3982,3270,73 37,53
A9 Kriminalkommisar4283,3076,0740,36
A10Oberinspektor4774,5384,8044,99
A11Amtmann5299,7294,1249,94
A12Polizeihauptkommissar5814,97103,2754,80
A13Oberamtsrat6427,89114,16 60,57
A14Konsul Erster Klasse6972,92123,8465,71
A15Museumsdirektor7846,32139,35 73,94
A16Botschafter8716,97154,81 79,63
B1 Direktor7846,32139,3573,94
B2Abteilungsdirektor 9080,76161,27 79,63
B3 Oberst 9603,10170,55 79,63
B4 Direktor10.149,51 180,25 79,63
B5 Bundesbankdirektor 10.776,64 191,39 79,63
B6 Generalkonsul11.372,63201,98 79,63
B7 Generalmajor11.947,35 212,18 79,63
B8 Präsident Statistisches Bundesamt12.548,95222,8779,63
B9 Ministerialdirektor13.294,99236,12 79,63
B10Admiral15.612,33277,2779,63
B11Staatssekretär 16.084,36285,6679,63
*Bundesbeamte, Grundgehalt letzte Erfahrungsstufe ohne Zulagen. ** Nur auf das Grundgehalt

So erhält z. B. ein Polizeimeister des Bundes in der höchsten Erfahrungsstufe nur auf sein Grundgehalt für ein Jahr Arbeit einen Pensionsanspruch von 65,43 Euro im Monat (siehe Tabelle). Nach 40 Jahren Arbeit wären es also 2617 Euro. Ein Arbeitnehmer mit gleichem Gehalt käme dagegen nur auf 34,72 Euro Monatsrente für ein Jahr Arbeit und nach 45 Arbeitsjahren auf 1562 Euro.

Zudem gibt es für Beamte keine Grenzen nach oben: Für ein Jahr Arbeit erhält ein Staatssekretär mit einem Grundgehalt von derzeit 16.084 Euro rechnerisch 285,66 Euro Monatspension. Wenn er 40 Jahre im Beamtenjob absolviert hat, gibt es also 11.426 Euro. Ein Rentner mit gleichem Gehalt käme aber nur auf eine Höchstrente von knapp 3600 Euro. Dafür hätte er aber 45 Jahre immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen müssen.


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