Gunnar Schupelius - Mein Ärger: Schon wieder! Richter urteilen gegen die Polizei

Gunnar Schupelius

19.01.2026 - 18:35 Uhr

Berlin - Es gibt Verwaltungsrichter, die sind entweder vollkommen naiv oder sie stecken mit den grün-roten Demonstranten unter einer Decke. In beiden Fällen sind sie für ihren Beruf nicht geeignet.

20. April 2023, Straße des 17. Juni: Polizisten holen einen Klimakleber mit dem Schmerzgriff von der Fahrbahn
Foto: Julian Lövenich

Am 20. April 2023 blockierten Klimakleber die Straße des 17. Juni in Berlin. Polizisten mussten die Straße räumen. Sie forderten die Blockierer mehrmals auf, die Fahrbahn zu verlassen.

Als der Demonstrant Lars Ritter (damals 21 Jahre alt) partout nicht aufstehen wollte, drohten ihm die Beamten den "Schmerzgriff" an (Druck auf Kiefer und Nase). Lars Ritter war nicht angeklebt, blieb aber sitzen, und die Polizei wandte den Schmerzgriff an. Lars Ritter schrie betont laut auf, ein Kumpel filmte auf Bestellung. Nach eigener Aussage wurde Lars nicht verletzt, dennoch zog er vor das Verwaltungsgericht: Er sei gefoltert worden, behauptet er.

Das Gericht gab Lars am 20. März 2025 recht (VG 1 K 281/23): Die Beamten hätten ihn ohne Schmerzgriff wegtragen müssen. Die Polizeiführung wollte in Berufung gehen, doch das Oberverwaltungsgericht lehnte jetzt, am 12. Januar, ab. Begründung: Die Polizei habe nicht hinreichend erklärt, warum der Schmerzgriff gegen Lars notwendig war.

Dieser Fall ist für Polizisten doppelt frustrierend. Sie müssen Demonstranten von der Straße holen, die sich ankleben, wehren oder wie ein nasser Sack dort hinlegen. Das ist Schwerarbeit und geht auf den Rücken. Vor allem für Polizistinnen ist diese Schlepperei unerträglich. Also wenden sie den Schmerzgriff an - nach Ankündigung.

Was ist dagegen einzuwenden? Wer sind diese Verwaltungsrichter, die das ablehnen? Wer sind diese Oberverwaltungsrichter, die eine Berufung der Polizeiführung nicht zulassen?

Sie sind entweder vollkommen naiv oder sie stecken mit den grün-roten Demonstranten unter einer Decke. In beiden Fällen sind sie für ihren Beruf nicht geeignet.


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