FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer
Montag, 18.05.2020,
Gut drei Monate nach einem Messer-Angriff im thüringischen Gera, bei dem zwei Männer schwer verletzt worden waren, hat die Staatsanwaltschaft Gera Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde an diesem Montag gegenüber FOCUS Online. Die Klage ist beim Landgericht Gera anhängig.
Demnach muss sich der 15-jährige mutmaßliche Haupttäter Mohammad D. aus Syrien wegen versuchten Totschlags verantworten. Den beiden anderen Beschuldigten legt die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung zur Last. Es handelt sich um den 19-jährigen Ramin N. aus dem Iran und den 21-jährigen Ali Sina M. aus Afghanistan.
Das Trio soll in der Nacht zum 10. Februar 2020 zwei Männer in der Geraer Innenstadt angegriffen und durch Messerstiche schwer verletzt haben. Ein 28-jähriger Entwicklungsingenieur aus Gera erlitt massive Schnittwunden im Gesicht. Sein 34-jähriger Freund, der als Dozent an einer Fachhochschule arbeitet, wurde am Ohr schwer verletzt. Beide Opfer mussten in Kliniken eingeliefert und operiert werden.
Mit ihrer Anklage vom 28. April 2020 rückt die Staatsanwaltschaft Gera nach FOCUS-Online-Informationen von ihrer ursprünglichen Bewertung der Gewalttat ab. Lange Zeit hatte die Behörde den Angriff lediglich als gefährliche Körperverletzung eingestuft, was bei den Opfern und deren Familien auf großes Unverständnis gestoßen war.
Jens T., der Vater des 28-jährigen Opfers, hatte wenige Tage nach der Tat zu FOCUS Online gesagt: "Für mich war das ein klarer Mordversuch. Die Täter haben den Tod meines Sohnes billigend in Kauf genommen."
Zumindest im Fall des Hauptbeschuldigten Mohammad D. korrigierte die Staatsanwaltschaft ihre bisherige Einschätzung - und geht bei ihm nicht mehr von gefährlicher Körperverletzung aus, sondern von versuchtem Totschlag. Durch die "Höherstufung" des Tatvorwurfs ist nun nicht mehr das Amtsgericht für den Fall zuständig, sondern das Landgericht Gera.
Wie FOCUS Online aus Justizkreisen erfuhr, sind alle drei Beschuldigten bereits früher durch etliche Straf- und Gewalttaten aufgefallen. Allein der mutmaßliche Haupttäter Mohammad D. ist bei Polizei und Justiz mit mehr als 130 Delikten aktenkundig.
Wegen der Taten saß Mohammad D. fast ein Jahr in Untersuchungshaft. Am 14. März 2019 verurteilte ihn das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Gera zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Allerdings hob das Landgericht Gera das Urteil im Oktober 2019 wieder auf.
Ausschlaggebend waren nach FOCUS-Online-Recherchen keine inhaltlichen Bedenken, sondern das jugendliche Alter des Täters. Das Amtsgericht Gera war aufgrund eines rechtsmedizinischen Gutachtens zweifelsfrei davon ausgegangen, dass Mohammad D. im Tatzeitraum 2017/2018 mindestens 14 Jahre alt und damit strafmündig war.
In der Berufungsverhandlung beim Landgericht Gera legte der Verurteilte allerdings seinen syrischen Reisepass vor - mit dem Geburtsdatum 1. Januar 2005. Demnach wäre er bei der Begehung seiner Straftaten noch keine 14 Jahre alt gewesen.
Das Landgericht Gera erkannte das Dokument als echt an ("keine Hinweise auf Fälschungen") und maß dem Pass eine höhere Glaubwürdigkeit zu als dem Gutachten eines renommierten Rechtsmedizin-Professors. Der junge Syrer wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, das erstinstanzliche Urteil aufgehoben.
Derzeit sitzt Mohammad D. wegen des Messer-Angriffs von Gera in einer Jugendhaftanstalt. Nach FOCUS-Online-Informationen könnte der 15-Jährige jedoch demnächst in ein Krankenhaus verlegt werden. Die Staatsanwaltschaft will durch einen Gutachter prüfen lassen, ob der stark verhaltensauffällige Jugendliche in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.
Hintergrund: Mohammad D., der vor einigen Jahren zusammen mit seiner Mutter nach Deutschland eingereist war, ist durch den Krieg in seiner syrischen Heimat offenbar schwer traumatisiert. Nach Angaben seines Verteidigers habe er bei einem Bombenangriff im Februar 2014 nachweislich "Verletzungen am Unterleib" erlitten. Er wurde auf der Intensivstation einer Klinik in Aleppo operiert.
Eigentlich sei sein Mandant ein "guter Kerl", so der Anwalt. "Aber manchmal tickt er aus." Weder dem Jugendamt noch Ärzten sei es gelungen, ihn in den Griff zu bekommen. Alle erzieherischen Maßnahmen seien verpufft - "wegen fehlender Mitwirkung und aktiver Gegenwehr des Jugendlichen", so der Anwalt zu FOCUS Online. "Er war sogar in Psychotherapie, hat sie aber abgebrochen."
An die Tat von Gera im Februar 2020 könne sich Mohammad D. angeblich nicht erinnern, sagt sein Verteidiger. Als er die Fotos der beiden schwer verletzten Opfer gesehen habe, sei er "entsetzt" gewesen. Laut Polizei hatten er und die beiden Mitbeschuldigten bei dem Angriff knapp zwei Promille Alkohol im Blut und standen teilweise unter Drogeneinfluss.
Eine entscheidende Frage, die beim Prozess am Landgericht Gera zu klären sein wird, betrifft die offenkundige Gefährlichkeit des kriegstraumatisierten Flüchtlings. Haben die Behörden das von Mohammad D. ausgehende Risiko nicht erkannt beziehungsweise unterschätzt - oder waren sie schlichtweg überfordert?
Nicht zuletzt die Opfer des Geraer Messer-Angriffs erwarten darauf eine Antwort.
Quelle: focus.de vom 18.05.2020
Leser-Kommentare (Auszug)
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Immer wieder lese ich:
Frau Merkel, was haben sie dem Land angetan? Im übertragenen Sinne sehe ich ein Verhalten wie bei einem ausgeliehenen Werkzeug - man behandelt es schlecht, kennt sich vielleicht auch im Umgang nicht so recht damit aus. In der DDR groß geworden, dann der Zerfall des Arbeiter und Bauernstaates. Die Suche nach Partei, erst die SPD, dann doch lieber die CDU, war dann das Trittbrett um letztlich den Westteil des Landes umzubauen ( wenn schon die DDR unter ging). Damit einher geht auch die Bereitschaft, der EU immer mehr zu übertragen, zu zahlen etc unter dem Vorwand den Frieden zu erhalten. Das alles halte ich nicht für eine Verschwörungstheorie!
Wie viele Jahre werden die Verhältnisse in der deutschen Justiz ad absurdum geführt. Ein Flüchtling der auf unsere Kosten versorgt wird. Dem unser Land ein zu Hause gegeben hat, begeht daraufhin Straftaten ohne Ende. Provoziert und nimmt den Tod anderer Menschen in diesem Land billigend in Kauf und ist damit ganz offensichtlich seelische Krank. Für die gesamte psychosoziale und strafrechtliche Konfliktlage gibt es keine einzige angemesse Strukturtiere Entscheidungsfund . Aber eine Entschädigungszahlung. Die Justiz selbst stellt die eigene Unglaubwürdigkeit dar. Ein Verfall der Rechtsstaatlichkeit und der Ernsthaftigkeit zur Rechtssprechung im Sinne des Volkes. Die Normen und Werte des sozialen Rechtsstaates, werden zum Sport und Höhn und werden ad absurdum geführt.
Bayern hat vor 20 Jahren
den berühmt-berüchtigten "Mehmet" rausgeworfen aus dem Land und ihn in seine türkische Heimat verfrachtet. Der Troll hatte nur 50% der Straftaten auf dem Kerbholz, was dieser Vogel in Thüringen hat. Entweder der geht jetzt für 10 Jahre in Jugendhaft oder man transportiert ihn nach Syrien zurück. Aber diesen Verbrecher noch weiter zu alimentieren und seine Taten mit allen möglichen Entschuldigungen in Freiheit lassen : das geht überhaupt nicht. Raus aus D mit solchen Gangstern.
Eine Schande für dt. Rechtsstaat
Oder sollte ich unrechtsstaat schreiben, denn die Opfer werden hier verhöhnt. Nur wenn das Pulverfass hier mal explodiert, dann.....
Könnte noch ein guter Soldat in Syrien werden
3 Jahre einsperren und dann der Deutschland angenehmen Seite in Syrien zuführen. Ansonsten sollte Sicherungsverwahrung hier angemessen sein. Die Strafmaß ist da fast irrelevant, da jener hier in Deutschland auf unabsehbare Zeit ein wohl schwer psychisch gestörter Mensch bleibt, den man hier nur an die Kette legen kann.
Dem Focus sei Dank!
Klingt komisch, hat aber einen tieferen Sinn! Er fungiert quasi als Blitzableiter (der Nation). Der unzufriedene Forist kann seine Seele erleichtern, sofern er die Netiquette beachtet (und folgsam schreibt). Es erhebt sich aber unweigerlich die Frage: Reicht das? Möchte man sich immerfort aufregen? Anders gesagt......es gibt da so ein kleines Kreuzchen alle paar Jahre.......das zumindest etwas Hoffnung versprechen könnte. Wo es zu platzieren ist, bleibt dem werten Leser vorbehalten! :
nächste Straftat
Dieses Individuum wird irgendwann jemandem ermorden. Dazu braucht man kein Hellseher zu sein. Armer Rechtsstaat.
Die Justiz kann verhältnismäßig wenig an der der rechtlichen Ausrichtung der Nation ändern. Vorgaben sind gegeben, dergestalt nicht mehr so zu handeln wie im dritten Reich. Nachsichtig versucht man das " gute im Menschen" zu erkennen. Zwar "realitätsblind" , doch vermittelt dieses Denken ein wohliges Gefühl, zumal eine latente Bereitschaft des " Umerziehen" im Land vorherrscht. Damit kann der Irrsinn dann Fuß fassen! Enden wird es eines Tages mit dem massiven erstarken der Rechten. Es ist nämlich gar nicht gesagt, das die etablierten Neuzugänge ewig zusehen werden, wie wir den Karren an die Wand fahren. Bisweilen kann man gefragt werden......was macht ihr Deutschen eigentlich? (mir schon passiert). Von wegen Wahlvolk......für die Grünen!
Im Namen des Volkes ???
Was mich am meisten stört, dass ein Urteilsspruch letztendlich lautet : Im Namen des Volkes ! Es sollte meiner Meinung nach besser heißen , im Namen des Gesetzes, des Richters , der Justiz , wie auch immer. Ich glaube nicht, dass das Volk so ein Urteil gefällt hätte!
Immer schön Grüne oder SPD wählen.
Wer gerne noch mehr solcher Artikel lesen möchte der sollte einfach bei den nächsten Wahlen die Mittäter-Parteien wählen. Deutschland ist bunt. In vielen Fällen eben auch blutrot.