24.03.2026, 21:32 Uhr
Lauryn Zoe Hinsch/Berliner Zeitung
Die finanzielle Lage des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru spitzt sich weiter zu. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag des von der EU sanktionierten Journalisten zurückgewiesen. Dogru wollte erreichen, dass seine Bank Überweisungen wieder zulässt und die Nutzung seines Kontos weniger stark eingeschränkt wird. Das Gericht stellte sich jedoch auf die Seite des Kreditinstituts. Dogru muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Im Kern ging es um die Frage, ob Dogru trotz der gegen ihn verhängten EU-Sanktionen Anspruch auf eine weitergehende Nutzung seines Kontos hat. Das Gericht verneinte dies. Ein sogenannter Anordnungsanspruch liege nicht vor, heißt es in dem Gerichtsbeschluss, der der Berliner Zeitung vorliegt. Damit fehle bereits die Voraussetzung für ein Eingreifen im Eilverfahren: Dogru habe keinen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass die Bank die von ihm verlangten Überweisungen freigibt.
Zwar habe die Deutsche Bundesbank dem Journalisten erlaubt, monatlich 506 Euro für grundlegende Bedürfnisse zu verwenden. Doch darüber hinausgehende Zahlungen seien nicht gedeckt. Die Richterin stellte fest, Dogru habe nicht glaubhaft gemacht, dass die von ihm geplanten Überweisungen - etwa an Dienstleister und Inkassounternehmen - der "Befriedigung von Grundbedürfnissen" dienen.
Zugleich betont das Gericht, dass die Bank an das EU-Sanktionsrecht gebunden sei. Die entsprechenden Verordnungen gälten unmittelbar in den Mitgliedstaaten und verpflichteten Kreditinstitute, eingefrorene Gelder nicht freizugeben. Selbst wenn dies für den Betroffenen gravierende Folgen habe, sei dies "in der Natur der Sache", da Dogru den restriktiven Maßnahmen unterliege.
"Ich habe laufende Verträge, die lange vor den Sanktionen abgeschlossen wurden - Telekommunikation, Versicherungen und andere ganz normale, alltägliche Verpflichtungen", sagt Dogru der Berliner Zeitung. "Doch meine Bank, die Comdirect, verweigert mir jede Überweisung. Rechnungen zu bezahlen ist mir faktisch unmöglich."
Die Konsequenzen seien bereits spürbar und verschärften sich weiter. Mahnungen, Inkassoverfahren und steigende Kosten seien die Folge. Es könne sogar dazu kommen, "dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen - wohlgemerkt, obwohl ich nichts Unrechtmäßiges getan habe", so Dogru.
Er beschreibt die Situation als massive Belastung für sich und seine Familie. Die Entwicklungen fühlten sich "wie eine systematische Kriminalisierung" an. Mehrere Verfahren wegen offener Forderungen liefen bereits, Fristen seien teils verstrichen. Auch der Gang vor Gericht habe bislang keine Entlastung gebracht. Trotz der absehbaren Konsequenzen habe das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Bank nicht verpflichtet sei, Überweisungen freizugeben.
Nach Darstellung Dogrus verschärft sich die Lage weiter. Mit den genehmigten 506 Euro monatlich sei es unmöglich, eine fünfköpfige Familie zu versorgen. Zudem könne er über selbst diesen Betrag nicht frei verfügen. Die Situation könne existenzbedrohend werden. Es bestehe die reale Gefahr, die Miete nicht mehr zahlen zu können. Als sanktionierte Person habe er faktisch keine Chance, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. "Das Risiko, mit drei Kindern auf der Straße zu landen, ist längst keine abstrakte Befürchtung mehr, sondern eine konkrete Bedrohung."
"Was wir hier erleben, wirkt wie eine koordinierte Form der Repression. Mein Leben und das meiner Familie sind faktisch in einen rechtsfreien Raum verschoben worden", sagt Dogru. Es entstehe ein Zustand, in dem er geltendes Recht nicht nutzen könne, um sich zu schützen, dieses aber zugleich gegen ihn angewendet werde.
Die aktuellen Entwicklungen zeigten, dass die praktischen Konsequenzen der Sanktionen dazu führen könnten, dass elementare Grund- und verfassungsmäßige Rechte faktisch suspendiert würden, sagt Dogru - "nicht auf dem Papier, aber in der Realität unseres Alltags".
Dogru weist die Vorwürfe auch zurück. Er bestätigt, früher für Redfish gearbeitet zu haben, ein Format, das vom russischen Sender Ruptly finanziert wurde. Im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine habe er das Arbeitsverhältnis jedoch beendet. "Ich habe immer kritisiert, dass es sich um eine Invasion in der Ukraine handelt", sagte er bereits im November 2025 im Gespräch mit der Berliner Zeitung.
Scharfe Kritik an dem EU-Sanktionsregime äußern mehrere Juristen. In einem Rechtsgutachten, das im Herbst vergangenen Jahres im Europäischen Parlament vorgestellt wurde, kommen die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, Ninon Colneric, und die Völkerrechtlerin Alina Miron zu dem Schluss, dass die Maßnahmen tiefgreifende Grundrechtseingriffe darstellen.
Die Autorinnen sprechen von einem faktischen "zivilrechtlichen Tod": Vermögenswerte würden eingefroren, der Zugang zu Bankdienstleistungen blockiert und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit nahezu vollständig lahmgelegt. Besonders problematisch sei, dass die Sanktionen ohne vorherige gerichtliche Kontrolle verhängt würden und Betroffene vor ihrer Listung kein rechtliches Gehör erhielten.
Zudem warnen die Juristinnen vor einer abschreckenden Wirkung auf Journalisten insgesamt. Unklar bleibe, wo die Grenze zwischen zulässiger Berichterstattung und sanktionierbarer "Informationsmanipulation" verlaufe. Die EU-Sanktionen bedrohten damit die Pressefreiheit.
Für Dogru ist die Lage bereits konkret: Sein Alltag sei geprägt von rechtlichen Einschränkungen, finanziellen Engpässen und wachsendem Druck. Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt verschärft diese Situation nun weiter.