Ruinierte Unternehmen Wollen Sie wissen, warum wir immer ärmer werden? Lesen Sie EU-Richtlinie 2023/970

Eine Kolumne von René Pfister

30.05.2026, 17.58 Uhr

Geboren 1974 in Müllheim/Baden, studierte Politikwissenschaft in München und absolvierte eine Ausbildung an der Deutschen Journalistenschule. Er war Reporter bei den Nachrichtenagenturen ddp und Reuters in Berlin und wechselte im Herbst 2004 ins Hauptstadtbüro des SPIEGEL, das er mehrere Jahre leitete. 2019 wechselte er als Büroleiter nach Washington, D.C. 2022 erschien bei DVA sein Buch "Ein falsches Wort. Wie eine neue linke Ideologie aus Amerika unsere Meinungsfreiheit bedroht". Seit August 2025 ist er Korrespondent in Paris.

Alle reden von Bürokratieabbau. Doch die "Entgelttransparenzrichtlinie" bestätigt alle Klischees über ein Brüsseler Raumschiff, das den Kontakt zur Wirklichkeit verloren hat.

Kommissionschefin von der Leyen: "Wir müssen eine breite Schneise durch den Dschungel schlagen"
Foto: Thierry Monasse / Getty Images

Wenn Sie sich fragen, warum Europa ökonomisch gerade den Anschluss verliert, empfehle ich Ihnen die EU-Richtlinie 2023/970 zur Lektüre. In jeder Sonntagsrede heißt es, wie wichtig es sei, Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu befreien. "Wir müssen eine breite Schneise durch den Dschungel schlagen", sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, als sie im vergangenen Jahr vor Vertretern der deutschen Wirtschaft in Berlin sprach.

Aber das sind Sätze, über die man sich in Brüssel offenbar köstlich amüsiert, sobald die Chefin den Raum verlassen hat. "Gelesen, gelacht, gelocht" ist nicht nur das Motto, mit dem man in der EU-Kommission mit Eingaben lästiger Bürger umgeht. Sondern auch mit den Reden einer Kommissionspräsidentin, die man offenkundig entweder nicht ernst nimmt oder die nicht weiß, was ihre eigene Bürokratie den ganzen Tag so treibt.

Die EU-Richtlinie 2023/970 jedenfalls hat das Zeug, jedes Unternehmen, das angesichts der aktuellen Wirtschaftslage schon am Abgrund steht, endgültig über die Klippe zu schubsen. Die "Entgelttransparenzrichtlinie", wie sie im schönsten Bürokratendeutsch heißt, sieht nicht nur vor, dass Unternehmen ab 100 Mitarbeitern künftig den Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen allgemein dokumentieren müssen. Sondern sie zwingt Firmen auch dazu, das Entgeltgefälle im Median auszuweisen. Außerdem muss festgehalten werden, ob und wie Boni und andere variable Gehaltsbestandteile an Männer und Frauen ausgeschüttet werden. Und wie die Verteilung zwischen den Geschlechtern in verschiedenen Gehaltsgruppen aussieht.

Es ist eine Richtlinie, die man sich nur ausdenken kann, wenn man als EU-Beamter auf Lebenszeit noch nie ein Unternehmen von innen gesehen hat. Und sicher ist, dass das Gehalt unabhängig von allen ökonomischen Verwerfungen fließt. Wer wissen will, warum Rechtspopulisten mit ihrer Polemik gegen die EU so viel Erfolg haben, findet in der Richtlinie 2023/970 reichlich Anschauungsmaterial.

Es ist nicht nur die lachhaft pompöse Begründung, mit der Unternehmen neue Regularien aufgedrückt bekommen: von der - kein Witz! - Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte über die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bis hin zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen aus dem Jahr 1979.

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Es ist auch die Sprache eines progressiven akademischen Milieus, das sich nun vollkommen unverstellt in Gesetzestexte einschleicht, die Mittelständler in Schwäbisch Gmünd und Osnabrück in den Wahnsinn treiben müssen.

Kostprobe gefällig?

"Geschlechtsspezifische Entgeltdiskriminierung, bei der das Geschlecht eines Opfers eine entscheidende Rolle spielt, kann in der Praxis vielfältige Formen annehmen. Dabei kann es sich um eine Überschneidung verschiedener Achsen der Diskriminierung oder Ungleichheit handeln, bei der der Arbeitnehmer zu einer oder mehreren Gruppen gehört, die gegen eine Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts einerseits sowie der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung nach Maßgabe der Richtlinie 2000/43/EG des Rates oder der Richtlinie 2000/78/EG des Rates andererseits geschützt ist bzw. sind... Mit der vorliegenden Richtlinie sollte daher klargestellt werden, dass es im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Entgeltdiskriminierung möglich sein sollte, eine solche Kombination zu berücksichtigen, um etwaige Zweifel auszuräumen, die nach dem geltenden Rechtsrahmen in dieser Hinsicht bestehen können, und nationale Gerichte, Gleichbehandlungsstellen und andere zuständige Behörden in die Lage zu versetzen, insbesondere zu inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Zwecken jeder Benachteiligung, die sich aus intersektioneller Diskriminierung ergibt, gebührend Rechnung zu tragen;"

Es ist ein Text wie ein Perpetuum mobile: Er wurde verfasst von einer Bürokratie, die den Hörsaal mit der Wirklichkeit verwechselt. Und der nur von Lesern verstanden werden kann, die mindestens über einen Bachelor-Abschluss in Gender Studies verfügen. Nur haben sich leider die wenigsten deutschen Handwerksmeister in die Mysterien von Kimberlé Crenshaws Theorie der intersektionalen Diskriminierung eingearbeitet. Aber Hilfe naht! Ist der Betrieb erst pleite, bleibt genügend Zeit, die Lektüre nachzuholen.

Unser Wohlstand zerrinnt uns zwischen den Fingern

Angesichts der Krise der deutschen Wirtschaft heißt es in letzter Zeit häufiger, es gebe kein Erkenntnis-, sondern nur ein Umsetzungsproblem. Ich bin mir da nicht so sicher. 2025 verschwanden in Deutschland jeden Monat zehntausend Industriearbeitsplätze, die Zahl der Insolvenzen ist so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr. Im Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsweisen heißt es, Deutschland stehe eine jahrelange Phase eines minimalen Wachstums bevor, wenn sich das Land nicht zu grundlegenden Reformen aufraffe.

Mit anderen Worten: Die Konjunktur stagniert nicht nur, unser Wohlstand zerrinnt uns zwischen den Fingern. "Was passiert, wenn Europa feststellt, wie arm es ist?", hieß es kürzlich in einem Kommentar des "Wall Street Journal", der voller Staunen feststellte, dass es die Deutschen offenbar gar nicht zur Kenntnis nähmen, wie ihr Bruttoinlandsprodukt pro Kopf im Vergleich zu den USA zusammenschrumpfe.

Wenn es wirklich kein Erkenntnisproblem gäbe, dann würde Kanzler Friedrich Merz den Teufel tun, eine Richtlinie in deutsches Recht zu gießen, die mit dem größtmöglichen bürokratischen Kaliber auf deutsche Unternehmen feuert. Aber die CDU-Familienministerin Karin Prien hat schon eine "strenge 1:1-Umsetzung" angekündigt, was man nur als Drohung verstehen kann. Das deutsche Unglück besteht auch darin, dass die Bundesregierung meint, jeden Unsinn, der aus Brüssel kommt, mit dem Eifer der deutschen Verwaltungsjuristerei umsetzen zu müssen.

Die Befürworter der Richtlinie argumentieren, dass es endlich an der Zeit sei, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Doch die Debatte über den "Gender Pay Gap" leidet schon lange darunter, dass sie mit wackligen Zahlen geführt wird. Der "Equal Pay Day" wird in Deutschland seit Jahren mit einer breiten Berichterstattung begleitet, auch im SPIEGEL. Die Idee ist zu zeigen, wie lange Frauen in Deutschland im jeweiligen Jahr umsonst gearbeitet haben, weil sie weniger als Männer verdienen. In diesem Jahr war es Ende Februar wieder so weit.

Das Problem ist nur, dass dem "Equal Pay Day" die unbereinigte Lohnlücke zugrunde liegt, also etwa den Umstand unberücksichtigt lässt, dass Frauen häufiger schlecht bezahlte Berufe wählen als Männer. Die bereinigte Lohnlücke liegt derzeit bei sechs Prozent. Das ist immer noch zu viel, keine Frage. Allerdings lässt auch die bereinigte Lohnlücke Faktoren wie eine unterbrochene Erwerbsbiografie häufig unberücksichtigt, weshalb das Statistische Bundesamt schreibt : "Daher darf der Wert nicht mit Verdienstdiskriminierung gleichgesetzt werden, sondern gilt eher als ›Obergrenze‹ für Verdienstdiskriminierung."

Mit anderen Worten: Der "Gender Pay Gap" könnte in Wahrheit noch geringer sein, als öffentlich immer behauptet wird. Nun sollte man mit Recht jeden Euro beklagen, der einer Frau ungerechterweise vorenthalten wird. Die Frage ist nur, wem es hilft, deshalb ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das vielen Betrieben den Hals brechen könnte.


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