Rentner wird zu einer Geldstrafe von 825 Euro verurteilt - in den Fokus der Ermittler geriet er wegen des "Schwachkopf"-Posts gegen Robert Habeck

Fatina Keilani, Hassfurt

18.06.2025, 17.12 Uhr

Stefan Niehoff wurde zuerst Beleidigung, dann Volksverhetzung vorgeworfen. Nun ist er wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt worden.

Die Ermittlungen gegen den Rentner aus Bayern waren aufgrund eines Strafantrags des damaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck aufgenommen worden.
Thomas Trutschel / Imago

Dass Stefan Niehoff eingetroffen ist, hört man, bevor man es sieht: Applaus ertönt im Foyer des Amtsgerichts im bayrischen Hassfurt. Gut dreissig Unterstützer sind erschienen und füllen während der Verhandlung den Saal vollständig. Sie sind dabei, bis am Nachmittag das Urteil fällt: 55 Tagessätze zu je 15 Euro, weil Niehoff Bilder aus dem Nationalsozialismus verbreitet hat, ohne dass man auf Anhieb erkennen konnte, ob er dafür oder dagegen ist. Das bringt ihm eine Verurteilung wegen des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Der Grund für die Hausdurchsuchung bei ihm war aber ein anderer.

Der 64-jährige Niehoff führte ein unauffälliges Leben, bis er dadurch bekannt wurde, dass die Polizei in den Morgenstunden des 12. November 2024 zum Zweck der Hausdurchsuchung an seiner Tür klingelte und er den staatlichen Übergriff nicht hinnahm, sondern danach die Lokalzeitung anrief. Von dort aus zog der Fall Kreise, und es folgte eine massive Welle der Berichterstattung.

Niehoffs Tat war eine Lappalie, für die es üblicherweise keine Hausdurchsuchung und noch nicht einmal ein Verfahren gibt, und auch wenn Niehoff kein Jurist ist, so ist doch sein Rechtsgefühl ganz eindeutig gewesen: Das kann nicht angehen.

Doch im Deutschland der "Ampel", der "Meldestellen für Meinungsäusserungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze" und im Deutschland der "Aktionstage gegen Hass und Hetze" trog dieses Gefühl.

Hausdurchsuchung im Rahmen eines "Aktionstags"

In diesem Deutschland stellen Politiker wie der grüne frühere Wirtschaftsminister Robert Habeck Hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung öffentlicher Personen nach dem sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuchs. Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt helfen ihnen sogar dabei. Sie nehmen Hinweise von Meldestellen entgegen, gehen dann auf Politiker zu und fragen, ob diese nicht vielleicht Strafantrag stellen wollen. Nicht nur Habeck tat es.

So war der Hergang: Beim Surfen im Netz fand die Meldestelle "Hessen gegen Hetze" auf Niehoffs Kanal auf X mit weniger als 1000 Followern einige Beiträge, die ihr nicht gefielen. Darunter war auch das Logo des Shampoo-Herstellers Schwarzkopf, das mit einem Bild von Habeck verbreitet wird, wobei Schwarzkopf in "Schwachkopf" geändert wurde.

Stefan Niehoff und sein Verteidiger Marcus Pretzell erheben sich, als der vorsitzende Richter Patrick Keller den Sitzungssaal betritt.
Daniel Vogl / DPA; Bearbeitung DPA

Bei der Meldestelle des Bundeskriminalamtes beschäftigen sich Beamte ganztags damit, Meinungsäusserungen von Bürgern zu überprüfen. Sodann wurde "von Herrn Habeck der Strafantrag eingeholt", wie der Beamte aussagte, der die Ermittlungen geleitet und gemeinsam mit einer Kollegin auch die Hausdurchsuchung vorgenommen hat.

Diese fand statt im Rahmen eines "Aktionstages gegen Hass und Hetze", einer Erfindung der sozialdemokratischen "Ampel"-Innenministerin Nancy Faeser aus Hessen. Im Rahmen eines solchen Aktionstages erschien die Polizei bei Niehoff. Sein Tablet als Tatwerkzeug nahm sie mit.

Richter: "Man könnte es als Satire ansehen"

Die Polizeibeamtin nahm sodann den X-Account von Niehoff einmal genauer in Augenschein, und sie erstellte 26 Seiten voller Beiträge, die sie in "strafbar" oder "verdächtig" einteilte, je nachdem, wie sicher sie sich war. Offenbar hatte niemand sie damit beauftragt.

Jeder Satiriker kann bestätigen, dass Satire häufig nicht verstanden wird. Die 52-jährige Polizistin ging mit grosser Ernsthaftigkeit an ihre Aufgabe heran und stufte die Weiterverbreitung einer Karikatur als Volksverhetzung ein, die Parallelen zwischen Nationalsozialisten und Antifa thematisiert, was das Verhältnis zur Meinungsfreiheit betrifft.

Auf der Zeichnung ist links eine Person in der braunen Uniform der Nazis und mit erhobenem Schlagstock zu sehen, am Boden liegt die Meinungsfreiheit. Rechts ist eine Person in Schwarz zu sehen, gekennzeichnet als Antifa, die ebenfalls auf die Meinungsfreiheit einschlägt. Darüber steht "then" und "now".

Der Amtsrichter Patrick Keller ist von sich aus bereit, diesen Anklagepunkt direkt einzustellen. "Man könnte es als Satire ansehen, das ist eine Kunstform", sagt er.

Zwei Anklagepunkte werden abgeräumt

Ein weiterer Anklagepunkt betrifft einen misslungenen Beitrag der Komikerin Sarah Bosetti, die Ungeimpfte während der Corona-Pandemie mit einem Blinddarm verglich, der überflüssig sei. Daraus machte jemand anders eine Collage, in der er den Beitrag von Bosetti neben eine Äusserung des KZ-Arztes Fritz Klein stellte, in der dieser die Juden als den "vereiterten Blinddarm am Körper Europas" bezeichnet, der herausgeschnitten werden müsse. Niehoff verbreitete sie weiter.

Richter Keller sieht darin keine Volksverhetzung, denn das Schutzgut der Volksverhetzung sei der öffentliche Friede, und er habe Zweifel daran, dass eine blosse Weiterverbreitung geeignet sei, diesen öffentlichen Frieden zu stören. So sind zwei von sechs Anklagepunkten schon einmal abgeräumt.

Dass es überhaupt zur Klage und zur Hauptverhandlung kam, liegt daran, dass Niehoff sich gegen einen Strafbefehl gewehrt hat, den derselbe Richter im April gegen ihn erlassen hatte, und zwar wegen aller sechs Punkte. 90 Tagessätze zu je 15 Euro gab es dafür.

So gesehen hat Niehoff jetzt zumindest teilweise Genugtuung erfahren. Zwei von sechs Anklagepunkten wurden fallengelassen, ebenso der Vorwurf der Volksverhetzung.

Die weiteren Anklagepunkte betreffen Gegenstände, die je nach Anschauung auch als Satire durchgehen könnten. Ein Beitrag zeigt die Montage einer fiktiven Titelseite des Magazins "Spiegel", auf der die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag, Katharina Schulze, zu sehen ist. Das Bild ist so bearbeitet, dass Schulze einen Hitlergruss zeigt. Daneben stehen die Worte "das grüne Reich" und "die Machtergreifung". Das ging für Richter Keller zu weit. Den Hitlergruss wolle man nicht sehen.

Weitere Beiträge betrafen das opportunistische Verhalten der Kirche im Nationalsozialismus. Sie wurden sämtlich von Niehoff nicht selbst verfasst, sondern lediglich weiterverbreitet.

Niehoffs Verteidiger Marcus Pretzell, ein früherer AfD-Funktionär, wird gegen das Urteil vorgehen, da er einzig einen Freispruch für angezeigt hält. Dass die Polizeibeamtin von sich aus die Beiträge von Niehoff geprüft und kategorisiert hat, "das beschreibt ein Land, in dem ich so gar nicht leben möchte", sagte Pretzell in seinem Plädoyer. Die Staatsanwaltschaft hatte 70 Tagessätze gefordert. Anders hätte die Entscheidung womöglich ausgesehen, wenn Niehoff die Beiträge nicht bloss weiterverbreitet, sondern selbst verfasst hätte. Dann hätte er unter dem Schutz der Kunstfreiheit gestanden.


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