Fatina Keilani, Hassfurt
18.06.2025, 17.12 Uhr
Thomas Trutschel / Imago
Dass Stefan Niehoff eingetroffen ist, hört man, bevor man es sieht: Applaus ertönt im Foyer des Amtsgerichts im bayrischen Hassfurt. Gut dreissig Unterstützer sind erschienen und füllen während der Verhandlung den Saal vollständig. Sie sind dabei, bis am Nachmittag das Urteil fällt: 55 Tagessätze zu je 15 Euro, weil Niehoff Bilder aus dem Nationalsozialismus verbreitet hat, ohne dass man auf Anhieb erkennen konnte, ob er dafür oder dagegen ist. Das bringt ihm eine Verurteilung wegen des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Der Grund für die Hausdurchsuchung bei ihm war aber ein anderer.
Der 64-jährige Niehoff führte ein unauffälliges Leben, bis er dadurch bekannt wurde, dass die Polizei in den Morgenstunden des 12. November 2024 zum Zweck der Hausdurchsuchung an seiner Tür klingelte und er den staatlichen Übergriff nicht hinnahm, sondern danach die Lokalzeitung anrief. Von dort aus zog der Fall Kreise, und es folgte eine massive Welle der Berichterstattung.
Niehoffs Tat war eine Lappalie, für die es üblicherweise keine Hausdurchsuchung und noch nicht einmal ein Verfahren gibt, und auch wenn Niehoff kein Jurist ist, so ist doch sein Rechtsgefühl ganz eindeutig gewesen: Das kann nicht angehen.
Doch im Deutschland der "Ampel", der
In diesem Deutschland stellen Politiker wie der grüne frühere Wirtschaftsminister Robert Habeck Hunderte Strafanzeigen wegen Beleidigung öffentlicher Personen nach dem sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuchs.
So war der Hergang: Beim Surfen im Netz fand die Meldestelle "Hessen gegen Hetze" auf Niehoffs Kanal auf X mit weniger als 1000 Followern einige Beiträge, die ihr nicht gefielen. Darunter war auch das Logo des Shampoo-Herstellers Schwarzkopf, das mit einem Bild von Habeck verbreitet wird, wobei Schwarzkopf in "Schwachkopf" geändert wurde.
Daniel Vogl / DPA; Bearbeitung DPA
Diese fand statt im Rahmen eines "Aktionstages gegen Hass und Hetze", einer Erfindung der sozialdemokratischen "Ampel"-Innenministerin Nancy Faeser aus Hessen. Im Rahmen eines solchen Aktionstages erschien die Polizei bei Niehoff. Sein Tablet als Tatwerkzeug nahm sie mit.
Die Polizeibeamtin nahm sodann den X-Account von Niehoff einmal genauer in Augenschein, und sie erstellte 26 Seiten voller Beiträge, die sie in "strafbar" oder "verdächtig" einteilte, je nachdem, wie sicher sie sich war. Offenbar hatte niemand sie damit beauftragt.
Jeder Satiriker kann bestätigen, dass Satire häufig nicht verstanden wird. Die 52-jährige Polizistin ging mit grosser Ernsthaftigkeit an ihre Aufgabe heran und stufte die Weiterverbreitung einer Karikatur als Volksverhetzung ein, die Parallelen zwischen Nationalsozialisten und Antifa thematisiert, was das Verhältnis zur Meinungsfreiheit betrifft.
Auf der Zeichnung ist links eine Person in der braunen Uniform der Nazis und mit erhobenem Schlagstock zu sehen, am Boden liegt die Meinungsfreiheit. Rechts ist eine Person in Schwarz zu sehen, gekennzeichnet als Antifa, die ebenfalls auf die Meinungsfreiheit einschlägt. Darüber steht "then" und "now".
Der Amtsrichter Patrick Keller ist von sich aus bereit, diesen Anklagepunkt direkt einzustellen. "Man könnte es als Satire ansehen, das ist eine Kunstform", sagt er.
Ein weiterer Anklagepunkt betrifft einen misslungenen Beitrag der Komikerin Sarah Bosetti, die Ungeimpfte während der Corona-Pandemie mit einem Blinddarm verglich, der überflüssig sei. Daraus machte jemand anders eine Collage, in der er den Beitrag von Bosetti neben eine Äusserung des KZ-Arztes Fritz Klein stellte, in der dieser die Juden als den "vereiterten Blinddarm am Körper Europas" bezeichnet, der herausgeschnitten werden müsse. Niehoff verbreitete sie weiter.
Richter Keller sieht darin keine Volksverhetzung, denn das Schutzgut der Volksverhetzung sei der öffentliche Friede, und er habe Zweifel daran, dass eine blosse Weiterverbreitung geeignet sei, diesen öffentlichen Frieden zu stören. So sind zwei von sechs Anklagepunkten schon einmal abgeräumt.
Dass es überhaupt zur Klage und zur Hauptverhandlung kam, liegt daran, dass Niehoff sich gegen einen Strafbefehl gewehrt hat, den derselbe Richter im April gegen ihn erlassen hatte, und zwar wegen aller sechs Punkte. 90 Tagessätze zu je 15 Euro gab es dafür.
So gesehen hat Niehoff jetzt zumindest teilweise Genugtuung erfahren. Zwei von sechs Anklagepunkten wurden fallengelassen, ebenso der Vorwurf der Volksverhetzung.
Die weiteren Anklagepunkte betreffen Gegenstände, die je nach Anschauung auch als Satire durchgehen könnten. Ein Beitrag zeigt die Montage einer fiktiven Titelseite des Magazins "Spiegel", auf der die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag, Katharina Schulze, zu sehen ist. Das Bild ist so bearbeitet, dass Schulze einen Hitlergruss zeigt. Daneben stehen die Worte "das grüne Reich" und "die Machtergreifung". Das ging für Richter Keller zu weit. Den Hitlergruss wolle man nicht sehen.
Weitere Beiträge betrafen das opportunistische Verhalten der Kirche im Nationalsozialismus. Sie wurden sämtlich von Niehoff nicht selbst verfasst, sondern lediglich weiterverbreitet.
Niehoffs Verteidiger Marcus Pretzell, ein früherer AfD-Funktionär, wird gegen das Urteil vorgehen, da er einzig einen Freispruch für angezeigt hält.