Urteil rechtskräftig: RBB muss Ex-Direktorin lebenslang Gehalt zahlen

Uwe Freitag

09.12.2025 - 12:29 Uhr

Potsdam/Berlin - Im Namen des Volkes: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss ewig weiterzahlen - obwohl Claudia Nothelle (61) seit 2017 nicht mehr für den Sender arbeitet.

Claudia Nothelle (61) war bis 2017 Programmdirektorin beim RBB und bekommt bis zu ihrem Tod weiter Gehalt. Das Urteil ist nun rechtskräftig
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Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin ist jetzt rechtskräftig. Der RBB verzichtete auf Berufung und muss seiner Ex-Programmdirektorin bis ans Lebensende ein Ruhegehalt überweisen. Nothelle war sieben Jahre Programmdirektorin, schied mit 53 aus. Im Vertrag stand: lebenslanges Ruhegeld. Derzeit sind das 8438 Euro - zusätzlich zu ihrem Professorinnen-Gehalt an der Hochschule Magdeburg-Stendal (Sachsen-Anhalt). Laut Tabelle: rund 7000 Euro im Monat.

4,1 Millionen Euro bis ans Lebensende

Insgesamt droht dem RBB eine Belastung von 4,1 Millionen Euro. Allein bis zur regulären Rente soll Nothelle 1,4 Millionen Euro erhalten. Danach - bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung - voraussichtlich weitere 2,7 Millionen. Finanziert mit Beitragsgeld. Im Dezember 2023 stoppte der RBB die Zahlungen. Die neue Senderleitung sah sich nicht mehr an die alte Vereinbarung gebunden. Sogar bereits überwiesenes Geld forderte der Sender zurück. Nothelle klagte - und bekam im April 2025 recht. Das Gericht stellte klar: Verträge gelten.

"Das Urteil ist rechtskräftig", bestätigte eine Gerichtssprecherin jetzt der "Mitteldeutschen Zeitung", die zuerst berichtete. RBB-Anwalt René Weißflog hatte in der Verhandlung vorgerechnet: Nothelle kassiere durch das Ruhegeld mehr, als wenn sie bis zur Rente weitergearbeitet hätte. Doch Richterin Anke Weyreuther forderte einen Beleg, dass solche Regelungen bei ARD und ZDF unüblich seien. Der Sender konnte den nicht liefern.

Nothelle hatte während ihrer Zeit beim RBB rund 1,3 Millionen Euro verdient. Dass sie nun zusätzlich lebenslang Geld bekommt, verdankt sie ihrem Arbeitsvertrag und dem Urteil. Der RBB bestätigte lediglich das Urteil. Warum der Sender nicht in Berufung ging, ließ er offen.

Arbeitsrechtler Johannes A. Menke sagte BILD: "Oberster Rechtsgrundsatz ist: Verträge müssen erfüllt werden." Der RBB könne höchstens versuchen, die damalige Intendantin in Regress zu nehmen.


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