Göran Schattauer,
Chefreporter Focus online
Donnerstag, 17.09.2026, 08:18
Sie fahren dicke Limousinen, protzen mit teurem Schmuck und leben im Luxus - auf Kosten der Steuerzahler. Eine sogenannte "Bürgergeld-Mafia" sorgt in Deutschland seit langem für Empörung. Gemeint sind organisierte Banden vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien, die unser Sozialsystem ausnutzen und sich bereichern.
Mehr als 1500 Fälle von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger haben die Jobcenter nach FOCUS-online-Recherchen seit 2022 bundesweit festgestellt, wobei die Dunkelziffer erheblich höher sein dürfte.
Viele Jahre standen die Behörden den Betrügern machtlos gegenüber. Inzwischen versuchen sie, die Banden frühzeitig zu erkennen und unrechtmäßige Zahlungen zu verhindern.
Eines der wichtigsten Werkzeuge im Kampf gegen die kriminellen Gruppen: ein Dokument der Bundesagentur für Arbeit mit dem rotgedruckten Vermerk "Nur für den internen Dienstgebrauch". Es trägt den Titel "Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit".
Screenshot: Göran Schattauer
Das 30-seitige Papier, das als "Arbeitshilfe" an Jobcenter in ganz Deutschland verschickt wurde, liegt FOCUS online vor. Es ist auf dem Stand von Januar 2022. Doch bis heute dient es Fallbearbeitern als Leitfaden bei der Jagd auf Sozialgeld-Abzocker.
Wie aus dem internen Dokument hervorgeht, nutzt die Bundesagentur für Arbeit zur Erkennung von Betrugsfällen Methoden, die aus der Polizeiarbeit bekannt sind. So analysiert die Nürnberger Zentrale mit Hilfe von Algorithmen die Auszahlungsdaten für bestimmte Leistungsbezieher und kombiniert sie mit anderen Informationen. Dabei entsteht eine sogenannte "Heatmap".
In der Übersicht lassen sich "Adressen, Arbeitgeber, über mehrere Leistungsfälle hinweg genutzte Telefonnummern oder Zahlungsverbindungen" bestimmter Leistungsempfänger anzeigen. Die Jobcenter vor Ort sollen den "Heatmap"-Datenpool nutzen, um "Anomalien bzw. Auffälligkeiten" zu entdecken und "weitergehende Ermittlungsarbeiten" einzuleiten.
Die "Arbeitshilfe" für die Jobcenter ist deshalb so interessant, weil sie das Problem des Leistungsbetrugs klar benennt, die Methoden der Betrüger offenlegt und konkrete Checklisten zum Erkennen der Täter enthält. Schon in den ersten Absätzen gibt die Bundesagentur für Arbeit gravierende Missstände bei der Auszahlung von Leistungen nach dem "Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" (SGB II) zu.
Demnach würden Jobcenter bereits "seit einigen Jahren" Fälle von Leistungsmissbrauch feststellen. Die Täter seien häufig "gut organisierte Banden". Diese nutzten die materielle Not von Menschen in EU-Ländern aus und lockten sie "mit falschen Versprechungen nach Deutschland", damit sie dort Sozialleistungen beantragen.
Göran Schattauer
"Einen nicht unerheblichen Anteil" der bewilligten Leistungen "zweigen diese Banden für sich selbst ab". Die Bundesagentur spricht von einer "menschenverachtenden Praxis". Die Bekämpfung des Missbrauchs stelle die Jobcenter "vor besondere Herausforderungen". Betroffen sind in erster Linie Städte im Ruhrgebiet.
Doch wie funktioniert der Schwindel konkret?
Laut dem Papier täuschen die Banden vor, dass Ausländer aus EU-Staaten als Angestellte oder Selbständige in Deutschland arbeiten und wohnen. Damit haben diese Menschen auch Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II - bis 31. Dezember 2022 auf Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich "Hartz IV"), danach auf Bürgergeld, seit Juli 2026 auf Grundsicherungsgeld.
Wenn sie arbeitslos werden oder wegen geringer Löhne "aufstocken" müssen, gehen sie zum Jobcenter und beantragen finanzielle Hilfen. Dabei tricksen die Banden Sachbearbeiter mit falschen Bescheinigungen aus.
In dem Papier weist die Bundesagentur ausdrücklich darauf hin, dass EU-Bürger "nicht unter Generalverdacht stehen, Leistungsmissbrauch zu begehen". Die überwiegende Mehrheit habe "einen rechtmäßigen Anspruch auf SGB-II-Leistungen".
In einer früheren Version der "Arbeitshilfe", die FOCUS online ebenfalls vorliegt, war explizit von "rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen" die Rede. Diese Formulierungen wurden in der überarbeiteten Fassung gestrichen.
Der Grund: Sozialberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände und Antidiskriminierungsgruppen hatten die Nennung der Nationalitäten scharf kritisiert, weil sie osteuropäische Staatsangehörige pauschal als Kriminelle darstelle, insbesondere Sinti und Roma. Dies führe in der Praxis zu rassistischer Diskriminierung und unrechtmäßiger Verweigerung von Sozialleistungen.
Göran Schattauer
Nicht verändert hat sich die Einschätzung der Bundesagentur zum Grundmuster der Taten. Das sei "fast immer identisch", abgesehen von kleinen taktischen Veränderungen im Einzelfall. Als "Tatmuster" führt das Papier unter anderem auf:
Unter dem Stichwort "Erkennungsmerkmale" werden Jobcenter-Mitarbeiter auf Anhaltspunkte für das Vorliegen bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs hingewiesen. Zwar könne beim Vorliegen einzelner Indizien "nicht zwingend" auf kriminelle Absichten geschlossen werden. Allerdings sollten Sachbearbeiter in solchen Fällen genau hinsehen. Als "beachtenswerte Auffälligkeiten" werden unter anderem aufgezählt:
Quelle: dpa © dpa
Um die Banden frühzeitig zu erkennen und unberechtigte Zahlungen von Sozialleistungen zu verhindern, werden den Jobcenter-Mitarbeitern konkrete Schritte empfohlen. Im Kapitel "Interne Maßnahmen" heißt es unter anderem zur Rolle von zwielichtigen Dolmetschern:
Im Kapitel "Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen" wird den Jobcenter-Mitarbeitern zu kritischen Nachfragen geraten. "Liegen Anhaltspunkte für eine fingierte Tätigkeit vor, sollte der Antragsteller zur Plausibilisierung des Arbeitsverhältnisses oder der selbstständigen Tätigkeit persönlich dazu befragt werden." Im direkten Gespräch mit Antragstellenden ließen sich "mögliche Zweifel" ausräumen.
Als "Tipp" gibt die Bundesagentur für Arbeit den Sachbearbeitern mit auf den Weg: "Änderungen bei der Reihenfolge der Fragen erschweren eine gezielte Vorbereitung durch reines Auswendiglernen. Solche Vorbereitungen waren in der Praxis bereits zu beobachten, zum Beispiel in Form der Beantwortung bereits bekannter Fragen in der falschen Reihenfolge (Auf welchem Weg fahren Sie zur Arbeit? Antwort: Das Auto ist blau)."
Mit gezielten Fragen können die Jobcenter-Verantwortlichen ziemlich schnell herausfinden, ob jemand nur vortäuscht, angestellt oder selbständig zu sein. Einige der Standardfragen:
Wenn EU-Bürger alle Fragen plausibel beantwortet und alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, gewähren die Jobcenter die beantragten Leistungen. Doch auch nach der Bewilligung können Probleme auftreten.
Zitat aus dem Dokument: "Beim bandenmäßigen Leistungsmissbrauch kehren die Leistungsbezieher nach Bewilligung der SGB-II-Leistungen oftmals in ihr Heimatland zurück, ohne das Jobcenter zu informieren. Sie reisen wieder ein, sobald sie einen Vorsprachetermin beim Jobcenter haben."
Um das zu vermeiden, sollten die Leistungsbezieher "engmaschig" begleitet und ganz bewusst in "Sprach- und Integrationsmaßnahmen" gesteckt werden. "Begründungen für die Ablehnung einer Teilnahme sollten ebenso kritisch geprüft werden wie langfristige oder wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die zur Entschuldigung von Fehlzeiten vorgelegt werden."
Um festzustellen, ob sich Leistungsbezieher tatsächlich im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters aufhalten, "eignen sich insbesondere regelmäßige Besuche" in den Wohnungen der Betroffenen gemeinsam mit anderen Behörden wie Feuerwehr oder Bauamt. "Diese Besuche können sehr effektiv sein, weil sie zu unmittelbaren Abmeldungen aus dem Leistungsbezug führen, falls Leistungsbezieher nicht mehr unter der dem Jobcenter bekannten Anschrift wohnen."
Überhaupt sei eine enge Zusammenarbeit mit anderen Stellen "zwingend erforderlich", heißt es in der Handlungsempfehlung. "Erfahrungsgemäß sind regelmäßige gemeinsame Besprechungen (runder Tisch) sehr hilfreich."
Göran Schattauer/Fol
Bei Verdachtsfällen sollten sich die Jobcenter mit dem Hauptzollamt, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Ausländerbehörde austauschen. Weitere Ansprechpartner sind das Gewerbeamt, das Einwohnermeldeamt, die Bauaufsichtsbehörde, das Katasteramt, die Feuerwehr, das Finanzamt, das Kraftfahrtbundesamt, die Minijob-Zentrale, die Familienkasse und die örtlichen Sozialgerichte.
Praktiker wie Raiko Märtins vom Landeskriminalamt (LKA) Sachsen schwören auf die Vernetzung von Behörden. Der 57-Jährige leitet das Dezernat Organisierte Kriminalität (OK) und die dort angesiedelte "Task Force Clan".
Gegenüber FOCUS online sagte der Top-Ermittler, wenn jede Behörde nur für sich allein arbeite, komme man gegen die kriminellen Banden kaum an. Tausche man sich jedoch behördenübergreifend und kontinuierlich aus, "können Erkenntnisse schnell zusammengeführt und Maßnahmen effizient koordiniert werden".
Entsprechende Erfahrungen habe man unter anderem in Chemnitz gemacht. Dort fallen Angehörige von Großfamilien mit Wurzeln im Roma-Milieu seit Längerem mit Straftaten auf, vor allem mit Betrugsdelikten rund um Sozialleistungen. Deshalb unterstützt die "Task Force Clan" des LKA das zuständige Jobcenter und andere Ämter.
In gemeinsamen Runden weist die Polizei auf problematische Fälle und mögliche Betrüger hin. Raiko Märtins zu FOCUS online: "Wir machen die Behörden auf bestimmte Familienverbände und konkrete Personen aufmerksam. Den Sachbearbeitern vor Ort muss klar werden, wer da vor ihnen sitzt, damit sie dann noch genauer hinschauen als im Normalfall."