Oppositionsrechte gelten auch für die AfD:
Wer sie beschneidet, schwächt die liberale Demokratie

von Susann Kreutzmann

Redaktorin NZZ Deutschland

07.05.2026, 17.07 Uhr 3 Leseminuten

Die Abgeordneten des bereits abgewählten Landtags in Rheinland-Pfalz haben einen bemerkenswerten Beschluss gefasst. Mit einer Zweidrittelmehrheit änderten die Parlamentarier auf Initiative von CDU, SPD und Grünen noch vor dem Zusammentritt des neu gewählten Parlaments die Landesverfassung - und beschnitten dabei ausgerechnet die Rechte des Parlaments.

Die AfD ist die stärkste Oppositionspartei im Landtag von Mainz.
Imago

Offiziell soll damit möglichem Missbrauch vorgebeugt werden. Doch in Wahrheit geht es darum, die AfD zu schwächen. Dafür nehmen die etablierten Parteien sogar in Kauf, der liberalen Demokratie zu schaden.

Konkret hoben sie das Quorum an, also die Schwelle der benötigten Stimmen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Künftig sind dafür nicht mehr nur ein Fünftel, sondern ein Viertel der Stimmen im Landtag erforderlich. Nach der vorher geltenden Rechtslage hätte die AfD mit ihren Stimmen im Alleingang einen Untersuchungsausschuss einsetzen können. Das ist jetzt nicht mehr möglich.

Dieser Schritt ist schon grundsätzlich falsch. Die Rechte der Opposition sind aus gutem Grund vom Grundgesetz geschützt. Mit verfassungsrechtlichen Spitzfindigkeiten die Kontrollrechte der AfD zu beschneiden, widerspricht dem Geist des Parlamentarismus und dem Wählerwillen. Starke Rechte für die Opposition sind immer auch ein Gradmesser für eine liberale Demokratie.

Trickserei schadet dem Parlamentarismus

Wer, wie die Abgeordneten in Rheinland-Pfalz, Rechte zugunsten der Exekutive verschiebt, begibt sich auf gefährliches Terrain.

Untersuchungsausschüsse gelten als stärkstes Druckmittel der Opposition. Mit ihnen soll die Exekutive kontrolliert werden. Sie zwingen die Regierung dazu, Rechenschaft über ihr Handeln abzulegen. Das ist nicht nur Aufgabe der Opposition, sondern Teil der Gewaltenteilung. Demokratie lebt davon, dass Machtausübung transparent wird.

Besonders verwerflich ist dabei der Zeitpunkt. Ein bereits abgewählter Landtag nutzt seine verbliebene Amtszeit, um das institutionelle Gefüge zu verändern, und das nur, weil man die Konsequenzen eines unliebsamen Wahlergebnisses fürchtet. Rechtlich mag das zulässig sein. Politisch ist das ein fatales Signal.

Glauben die Abgeordneten wirklich, so die AfD aufhalten zu können? Sollte das der Fall sein, täuschen sie sich. Eher noch führen sie der Partei vor, wie sich parlamentarische Rechte schleifen lassen. Haben die Abgeordneten wirklich so wenig Vertrauen in die parlamentarische Demokratie?

Hohe rechtliche Hürden für U-Ausschüsse

Es gibt gute Gründe, die Politik der AfD abzulehnen. Doch mit solchen durchsichtigen Manövern schadet der Landtag sich selbst. Die AfD hätte stichhaltige Argumente, wenn sie ihre Ankündigung wahr macht, vor den Verfassungsgerichtshof des Landes zu ziehen.

Selbst wenn die AfD Untersuchungsausschüsse tatsächlich als "parteipolitisches Kampfmittel" missbrauchen würde, wie es die CDU befürchtet, wäre das so schlimm? Solche Ausschüsse waren schon immer hochpolitisch. Sie dienten auch nicht immer nur der Aufklärung. Zudem bestehen für ihre Einsetzung schon jetzt hohe Hürden.

So wird die Folge vor allem sein, dass die CDU-geführte Regierung in Mainz vor unliebsamen Nachfragen geschützt wird, denn die ebenfalls oppositionellen Grünen haben bereits angekündigt, nicht mit der AfD zusammenzuarbeiten. Die Möglichkeit, überhaupt einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, tendiert somit gegen null.

Erstaunlicher Rollenwechsel der CDU

Bemerkenswert ist zudem die Rollenverschiebung der CDU. Als im Juli 2023 im Bundestag erstmals ein Untersuchungsausschuss trotz ausreichender Stimmenzahl abgelehnt wurde, reagierte die damalige Oppositionsfraktion von CDU und CSU empört. Sie sah ihre in Artikel 44 des Grundgesetzes garantierten Minderheitenrechte verletzt und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil steht noch aus.

Umso widersprüchlicher wirkt nun das Verhalten der Christlichdemokraten in Rheinland-Pfalz. Wer die Rechte der Opposition in Berlin verteidigt, sollte sie in Mainz nicht relativieren. Wer demokratische Verfahren verändert, um einen politischen Gegner einzuhegen, beschädigt am Ende jene Ordnung, die er zu schützen vorgibt.


Quelle: