Von: Uwe Freitag
13.09.2023 - 19:52 Uhr
Foto: Peter Gercke
"Der geschilderte Fall ist ein weiteres faules Ei, das uns der Bundesgesetzgeber ins Nest gelegt hat", sagt Götz Ulrich (54, CDU), Landrat im sachsen-anhaltischen Burgenlandkreis und Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt.
Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
"Es handelt sich nicht um eine spezielle Regelung für Ukrainer, sondern gilt für alle Bezieher von Bürgergeld, auch für Deutsche. In der vergangenen Woche ist mir auch aus dem Burgenlandkreis ein solcher Fall geschildert worden."
Hintergrund ist die neue Regelung in §22 des zweiten Sozialgesetzbuches und die dort eingeführte Karenzzeit. Selbst bei unangemessen hohen Mieten dürfen Jobcenter vor dem 1. Januar 2024 keinen Umzug fordern. "In diesem ersten Jahr gelten dann eben nicht die angemessenen Vergleichsmieten", beklagt Ulrich.
"Bis heute warten die Kommunen darauf, dass der Bund sie bei den Kosten entlastet, die er ihnen seit 1. Juni 2022 aufgebürdet hat", so der Landrat. "Bisher hat der Bund das Gesetz nicht erlassen und seine Zusage nicht eingehalten."