Von Anna Kröning Redakteurin
Veröffentlicht am 23.06.2026 Lesedauer: 5 Minuten
Quelle: dts-Agentur/picture alliance
Nach dem Interview der Ex-Grüne-Jugend-Chefin Jette Nietzard mit der Journalistin Melanie Amann hat sich der Vater der ermordeten 17-jährigen Ann-Marie Kyrath geäußert und von "verstörenden Thesen" in Bezug auf Kriminalität von illegalen Zuwanderern gesprochen.
Michael Kyrath verfasste einen langen Beitrag auf X, den er an Amann und Nietzard richtete: "Der Mörder meiner Tochter war illegal in diesem Land, hatte bereits über 42 schwere Straftaten verübt - unter anderem ein Jahr vorher schon einmal jemandem ein Messer in den Hals gerammt", schrieb der Vater. Der Mörder sei ausreisepflichtig gewesen. "Dank Menschen wie Ihnen durfte er sich trotz allem unbehelligt weiter in diesem Land bewegen."
Der staatenlose palästinensische Asylbewerber Ibrahim A. hatte Ann-Marie Kyrath im Januar 2023 in einem Zug bei Brokstedt mit 38 Messerstichen getötet. Er brachte auch ihren Freund Danny um, der die 17-Jährige beschützen wollte, und verletzte vier weitere Menschen schwer.
Hubert Aiwanger, Vorsitzender der "Freien Wähler" in Bayern, kritisierte die Nietzards Äußerungen auf X scharf. Das Problem in Deutschland sei, dass bei Themen wie illegaler Zuwanderung und Kriminalität nicht mehr "der gesunde Menschenverstand" die Richtung vorgebe, "sondern eine arrogante, gesellschaftszerstörende, linke Ideologie, die geschickt eingefädelt auch über Medien und Justiz die Vernunft auf den Kopf stellt", schrieb er bei X. "Der Normalbürger frage sich immer häufiger, wie so viel Unvernunft so viel Macht bekommen hat", obwohl es die Minderheitsmeinung sei.
Unterstützung bekam Kyrath auch von AfD-Politiker Björn Höcke. "Meine Frau und ich sind in Gedanken oft bei Ihnen", schrieb der Thüringer AfD-Fraktionschef auf X. "Wir stehen an Ihrer Seite."
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Nietzard hatte in dem Podcast-Format "Amann unframed" mit Nietzard unter anderem über Männlichkeit sowie über Gewalt von Asylsuchenden und Einwanderern gesprochen. Beide hatten dabei Verständnis für die Situation von Nicht-Deutschen gezeigt.
Amann sagte, es entstehe der Eindruck, bei Nietzard und in Reihen von Grünen- und Linken-Politikern sei großes Verständnis für den Schutz von Leuten, "die hier schreckliches Leid" angerichtet hätten. "Mein Problem ist nicht der Schutzaspekt von der Person. Sondern mein Problem ist der Schutzaspekt von den Menschen in dem Heimatland", sagte Nietzard. Damit "verschiebe" sich das Problem, argumentierte sie. "Warum soll ich sagen, dann soll er in Afghanistan rumlaufen und da die Leute abmurksen?"
Auf Amanns Einwurf, es handle sich dort um die eigenen Landsleute, die betroffen oder zuständig seien, entgegnete Nietzard: "Wenn wir so stolz sind auf das deutsche Justizsystem, würde ich mir wünschen, dass man sagt: In dem Land wird er keine gerechte Strafe haben. Dann doch gerne hier." Es gehe ihr "nie um den Schutz der Person", sondern darum, dass dann auch "alle anderen abgeschoben" würden.
Amann fügte hinzu, dass argumentiert werde, dass das Gastrecht somit verletzt und sich Schutzsuchende an bestimmte Regeln halten müssten. Sie betonte, dass sie selbst diese Ansicht nicht teile, aber an dieser Stelle den "Advocatus diaboli" spielen müsse. Warum also müssten Steuerzahler dafür bezahlen, dass jemand resozialisiert werde, der hier nicht hingehöre? Sollten sich nicht vielmehr "die Taliban mit ihm herumschlagen", wie manch einer argumentieren würde, ergänzte Amann grinsend. Nietzard erklärte daraufhin, damit würden die Menschen gegeneinander ausgespielt. So argumentiere im Übrigen auch die AfD. Es gebe dabei ausreichend Geld, Deutschland gehöre zu einer der reichsten Nationen, da gebe es auch genügend Mittel für einen besseren Strafvollzug.
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Ferner äußerte sich Nietzard allgemein zur "Männlichkeit" in Deutschland. Sie hasse das "System der Männlichkeit, was absolut überholt ist und täglich Frauen das Leben kostet in Deutschland". Sie wünsche sich, "dass sich ihre Freundinnen nachts allein auf die Straße trauen können, sie mit Sicherheit nicht von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet werden und Schwangerschaften abbrechen können, ohne sich dabei illegal zu verhalten."
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Ibrahim A. war am 15. Mai 2024 vom Landgericht Itzehoe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde des Mordes in zwei Fällen sowie des versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung in weiteren Fällen schuldig gesprochen. Wegen besonderer Schwere der Schuld ist eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
A . war 2014 nach Deutschland gekommen, sein Asylantrag wurde abgelehnt, A. wurde jedoch subsidiärer Schutz gewährt. Er lebte zunächst im nordrhein-westfälischen Euskirchen, und war dann von Juli bis November 2021 in Kiel gemeldet. In einer Gemeinschaftsunterkunft erhielt er Hausverbot, weil er Mitbewohner bedroht haben soll.
Anschließend lebte er in Hamburg, wo er wegen gefährlicher Körperverletzung straffällig wurde und bis kurz vor der Tat in U-Haft saß. Am 25. Januar 2023 reiste er nach Kiel, um seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen, allerdings ohne Erfolg.