Von: Christoph Gschoßmann
Erstellt: 09.07.2023, 05:07 Uhr
Frankfurt - Wer in Rente ist und Kinder hat, die vor 1992 geboren wurden, erhält künftig mehr Geld: Rentnerinnen und Rentner, auf die das zutrifft, bekommen zumindest einen Teil ihrer Erziehungszeit in der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Konkret sind es bis zu zweieinhalb Jahre, für die Mütter und Väter entsprechend Rentenpunkte gutgeschrieben bekommen.
Dabei gab es für Rentenbezieher bis vor Kurzem ein anderes Problem: Mit der Gutschrift der Rentenpunkte haben sich zwar die Bezüge automatisch erhöht - doch der Rentenfreibetrag ist nicht gleichzeitig mitgewachsen. Die Folge war, dass Betroffene zu viel ihrer Rente versteuert haben. Das hat nun auch der Bundesfinanzhof (Az.: X R 24/20) festgestellt. In einem Urteil wurde jetzt entsprechend nachgebessert.
© Marijan Murat/dpa/Symbolbild
Allen, die Mütterrente erhalten, rät der Bund der Steuerzahler daher, die Berechnung des Freibetrags in den offenen Veranlagungen zu prüfen. Nur so sei gewährleistet, dass die Elternteile auch das bekämen, was ihnen zusteht.
Eine aktuelle Analyse der Rentenversicherung kommt zu dem Schluss, dass der demografische Wandel nicht so stark wirkt wie angenommen. Indes wurde zuletzt die Rente erhöht - doch nicht alle Rentnerinnen und Rentner können davon profitieren. (cgsc mit dpa)
Quelle: Merkur