Von: THILO SCHOLTYSECK 09.01.2024 - 19:00 Uhr
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Gerade mal wieder aus dem Knast entlassen, zockte Mustafa K. 2021 eine Rentnerin (84) ab. Es ging um 60.000 Euro!
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Betrugsopfer Elfriede K. damals zu BILD: "Er hat mir mein ganzes Erspartes genommen. Selbst vor den 8000 Euro für meine Beerdigung schreckte er nicht zurück."
Mustafa K. kommt als Minderjähriger 2003 mit seinen Eltern nach Deutschland. Schon in der Grundschule beleidigt und verprügelt er immer wieder Mitschüler. Er ist gerade strafmündig, als er im Juli 2015 zu einer Woche Jugendarrest verurteilt wird.
Ein Jahr später, im Juni 2016, die nächste Jugendstrafe - diesmal wegen "körperlicher Misshandlung von Mitschülern und eines Badegastes im durchaus erheblichen Umfang". Die Richter schreiben ins Urteil: "Er zeigt seit vielen Jahren provozierendes Verhalten. Es geht ihm darum, Macht auszuüben. Er verhält sich respektlos anderen Menschen gegenüber."
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Trotzdem wird der kriminelle Jugendliche anschließend eingebürgert. DENN: Bei der Einbürgerung bleiben Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt worden sind, laut Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG § 12a) außer Betracht.
Der Staatsanwalt:
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Die Strafakte des Oma-Abzockers. Mit 23 Jahren wurde Mustafa K. bereits sechs Mal verurteilt, zu 7,5 Jahren Haft verdonnert.
Aktuell wurde die Haftstrafe des Oma-Abzockers vom Landgericht Dessau (Sachsen-Anhalt) wegen einer Raubstraftat im Drogen-Milieu auf fünfeinhalb Jahre Haft erhöht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger und die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt.
Es sieht so aus, als ob der Unabschiebbare unsere Gerichte noch länger beschäftigen wird.