Von: Lisa Gilz
Stand: 05.02.2026, 19:45 Uhr
Rund 150 Bewerbungen in den letzten drei Monaten. Als Fahrerin für Bluttransporte oder Schulkinder, als Partnersekretärin bei Rechtsanwälten, als Fremdsprachensekretärin, Büro-Assistenz, Alltagsbetreuerin für Senioren, für Verwaltungs- und Büroarbeiten bei einem Garten- und Landschaftsbauunternehmen. Auf all diese Stellen hat sich Christina J. beworben, wie sie sagt. Die 65-Jährige aus dem Raum Frankfurt will arbeiten. Sie führt Telefonate und Bewerbungsgespräche. Aber: Ende Januar steht sie immer noch ohne Job da.
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In Rente will Christina J. nicht gehen, wie sie der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media sagt. Fünf Jahre wäre sie gerne noch beschäftigt. Arbeiten bis 70, so wie sich das auch viele Mitglieder der Merz-Regierung und der Kanzler selbst von der Bevölkerung wünschen. Doch ihre Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt seien von Altersdiskriminierung geprägt.
Noch bevor die 65-Jährige eine Einladung zum Gespräch im Jobcenter bekam, übersandte sie Lebenslauf, Bewerbungsunterlagen und einen ausgefüllten Fragebogen zur Selbsteinschätzung. Das Einladungsschreiben des Jobcenters, in dem stand "In diesem Gespräch geht es um Ihre Vermittlung in Arbeit", habe sie positiv gestimmt. Doch der Optimismus sei schnell verflogen: "Bei dem Termin im Jobcenter wurde mir noch auf dem Flur - und für jeden zu hören - gesagt, dass ich in Rente gehen muss." Auf ihre Unterlagen sei dann auch nicht geschaut worden. "Dass ich arbeiten will, darauf ist man gar nicht eingegangen. Man hat gesagt: 'Für Sie gibt es keine Jobs'."
Schließlich sei ihr gesagt worden, dass man ab einem bestimmten Alter Arbeitssuchende nicht mehr gut in eine Beschäftigung vermitteln könne. "Ich könnte mich nur über gewöhnliche Portale bewerben, aber im Jobcenter könne man mir nicht helfen." Auf Anfrage bei dem kommunalen Jobcenter heißt es: "Grundsätzlich gilt: Wenn eine Person Altersrente beziehen kann, sind Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen." Die Altersrente gelte hier als vorrangige Leistung. Die Pflicht zur Beantragung einer vorgezogenen Altersrente für Bezieher von Bürgergeld ist allerdings seit 2023 und noch bis einschließlich Dezember 2026 ausgesetzt.
"Wir empfehlen nicht, den Rentenbezug vorzuziehen, statt sich um eine Beschäftigung zu bemühen. Wir müssen aber prüfen, ob der Bezug von Altersrente möglich ist", so das Jobcenter. Sofern die Rentenhöhe nicht ausreichend sei, könnten im SGB XII aufstockende Leistungen beantragt werden. Wenn eine Person neben dem Rentenbezug noch arbeiten und aktive Unterstützung bei der Arbeitssuche wolle, müsste sie sich bei der Bundesagentur "arbeitssuchend" melden. Dass man Christina J. noch auf dem Flur gesagt habe, sie müsse in Rente gehen, weist das Jobcenter zurück: "Aus Datenschutzgründen finden selbstverständlich keine Kundengespräche auf dem Flur statt."
Jüngere Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren haben zwar ein erheblich größeres Risiko, hilfebedürftig zu werden, als ältere Menschen ab 55 Jahren, heißt es in einem Bericht der Agentur für Arbeit. Aber: "Es gelingt ihnen schneller als älteren Menschen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Vor allem die Verhärtung ist bei älteren Leistungsberechtigten erheblich größer."
Katrin Hohmeyer, die sich am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung unter anderem mit der Geschlechterforschung auseinandersetzt, sagt der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media: "Es gibt verschiedene Studien, die darauf hinweisen, dass die Integrationsquoten aus dem SGB II in eine Beschäftigung für Frauen geringer sind als für Männer und mit dem Alter sinken." Frauen finden also schwerer aus der Arbeitslosigkeit heraus. Mit zunehmendem Alter sinkt aber sowohl bei Männern als auch bei Frauen die Wahrscheinlichkeit, dass sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Christina J. will sich von den Statistiken aber nicht einschüchtern lassen, sie gibt nicht auf: "Ich bewerbe mich weiter." (Quellen: Gespräch mit Christina J., IAB, Bundesagentur für Arbeit, eigene Recherche)