Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den von Deutschland unterstützten Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als völkerrechtswidrig eingestuft.
Darin wird auch die rechtliche Begründung Großbritanniens für den Vergeltungsschlag als Reaktion auf einen mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatz durch die Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad als „nicht überzeugend“ verworfen. Die Briten hatten argumentiert, dass das Völkerrecht in Ausnahmefällen Maßnahmen zulässt, um überwältigendes menschliches Leid zu verhindern.
Nach Auffassung der Bundestags-Wissenschaftler waren die Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Es sei unter anderem fraglich, "ob die Militärschläge wirklich geeignet sind, weiteres Leid zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die mutmaßlich künftigen Opfer des Syrien-Konflikts", heißt es in dem Gutachten.
Deutschland hatte sich nicht militärisch beteiligt, das Vorgehen der drei großen Nato-Verbündeten aber politisch unterstützt und den Angriff als "erforderlich und angemessen" bezeichnet. Eine rechtliche Grundlage dafür hat die Bundesregierung bisher nicht dargelegt. Von den beteiligten Ländern hat nur Großbritannien den Einsatz völkerrechtlich begründet.