Messerkriminalität Vornamen der Messertäter: Berliner Senat liefert neue Begründung, warum er sie verschweigt

Andreas Kopietz

24.06.2025
25.06.2025, 08:32 Uhr

Die Verwaltung hatte mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verdächtigen argumentiert. Nun legt sie nach - und teilt auch mit, wo die Messer in Berlin am lockersten sitzen.

Am vergangenen Donnerstag kam es am U-Bahnhof Pankow zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Männern, von denen einer mit einem Messer verletzt wurde.
Axel Billig/Pressefoto Wagner

Die AfD lässt nicht locker. Sie beharrt darauf, dass der Berliner Senat die Vornamen von mutmaßlichen Messerangreifern herausrückt. Gleich zwei Abgeordnete unternehmen jetzt einen neuen juristischen Anlauf.

Vor zwei Wochen entschied das Landesverfassungsgericht, dass der Senat den AfD-Abgeordneten Marc Vallendar in seinem Fragerecht verletzt hat. Vallendar wollte in einer parlamentarischen Anfrage vom Mai 2024 die 20 häufigsten Vornamen von 1197 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit wissen, die im Jahr 2023 zu Messerangriffen ermittelt wurden. Die Verwaltung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) lehnte die Auskunft ab, um die Persönlichkeitsrechte der Tatverdächtigen zu schützen. Diese könnten dann identifizierbar sein, so die Begründung. Doch die reichte der Mehrheit der Richter nicht aus.

Zwar hatte die Verwaltung im laufenden Gerichtsverfahren noch Argumente angeführt wie etwa die Gefahr einer Stigmatisierung von Bevölkerungsgruppen. Doch in dem Verfahren ging es eben nur um die schmal gehaltene Senatsantwort vom Mai 2024 zur angeblichen Identifizierungsgefahr. Diese befürchtet das Gericht nicht. In dem Organstreitverfahren verurteilte es den Senat trotzdem nicht dazu, die Vornamen zu nennen. Vier der neun Richter gaben zudem ein Sondervotum ab, das sich wie eine Hilfestellung gegen künftige AfD-Klagen liest.

Nun hat die Innenverwaltung ihre Ablehnungsbegründung deutlich erweitert, um auch künftige parlamentarische Anfragen dieser Art nicht beantworten zu müssen.

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Marc Vallendar wiederholte jetzt seine Anfrage und will nun auch noch die häufigsten Vornamen vom Jahr 2024 wissen. Um dies nicht beantworten zu müssen, führen die Juristen der Innenverwaltung verfassungsrechtliche Gründe an, die beim ersten Mal gefehlt haben: So besteht aus ihrer Sicht ein Missbrauchsrisiko. "Dieses manifestiert sich letztlich in der Propagierung eines Weltbildes, wonach Menschen mit Migrationsgeschichte ungeachtet ihrer deutschen Staatsbürgerschaft allenfalls als 'Passdeutsche' bzw. als Deutsche 'zweiter Klasse' anzusehen seien und niemals gleichberechtigte Mitglieder des als Abstammungsgemeinschaft erstandenen deutschen Volkes werden könnten", heißt es unter anderem. Die Innenverwaltung sieht eine "reale Gefahr der Stigmatisierung und pauschalen Herabwürdigung ganzer Bevölkerungsgruppen".

Berliner Senat zu Vornamen: Sogar das Staatswohl könnte gefährdet werden

Weiter heißt es in der Ablehnung: "In zahlreichen Äußerungen und Beiträgen, insbesondere in sozialen Medien, wird propagiert, dass Angehörige bestimmter Ethnien einen stärkeren Hang zu Straftaten haben - und zwar aufgrund ihrer Herkunft." Dies verstoße gegen das in der Berliner Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot und missachte die Garantie der Menschenwürde. Die Offenlegung der Vornamen könne zur verfassungswidrigen Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen missbraucht werden und damit "wichtige Interessen des Staatswohls" gefährden.

Ob diese Begründung wasserdicht ist, wird sich beim nächsten Mal vor Gericht zeigen. "Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass das Verschweigen der Vornamen mein Auskunftsrecht als Abgeordneter verletzt", sagt Marc Vallendar. "Dass der Senat sich dennoch weigert, ist ein Unding. Die Begründung ist dünn und substanzlos." Er will nun Akteneinsicht beantragen, um zu erfahren, wer die Entscheidung getroffen hat. Danach will er erneut vor dem Verfassungsgericht klagen.

Eine etwas ausschweifendere, doch im Grunde ähnliche Ablehnungsbegründung mit teils wortgleichen Formulierungen erhielt der AfD-Abgeordnete Thorsten Weiß, der nach Messerangriffen in den Monaten Februar, März und April dieses Jahres fragte. Auch er wollte die Vornamen der Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit wissen und über Namenshäufungen informiert werden.

Die meisten Messerangriffe gibt es am Berliner Alexanderplatz

Zu weiteren Fragen, die Weiß noch hatte, bekam er durchaus Antworten: etwa die, dass es im Februar, März und April insgesamt 746 Messerangriffe in Berlin gab. Als Angriff wertet die Polizei, wenn mit einem Messer gedroht beziehungsweise tatsächlich zugestochen wird. Bei diesen Angriffen wurden 186 Personen leicht und 29 schwer verletzt. In drei Fällen kam es zu tödlichen Verletzungen.

384 der ermittelten Tatverdächtigen der erfragten drei Monate sind laut Innenverwaltung über 20 Jahre alt. 61-mal zählte die Polizei Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren setzten im Februar, März und April 60-mal das Messer ein und Kinder unter 14 Jahren 26-mal. Im erfragten Zeitraum wurden insgesamt 17 Polizeivollzugskräfte Opfer von Messerangriffen.

In jenen drei Monaten hatten 257 Täter die deutsche Staatsangehörigkeit, 40 die türkische, 39 die syrische, 19 die afghanische, gefolgt von der bulgarischen (17), "ungeklärt" (16) und der russischen (14). Die Palette der Staatsangehörigkeiten erstreckt sich anschließend in abnehmender Reihenfolge von Osteuropa über die Balkanländer bis nach Nord- und Zentralafrika.

Weiß fragte auch nach den Berliner Gegenden, in denen es in den Monaten Februar, März und April die häufigsten Messerangriffe gab. Das waren nach Auskunft der Innenverwaltung unter anderem der Alexanderplatz (32 Fälle und 20 ermittelte Tatverdächtige), die Tempelhofer Vorstadt (22 Fälle, zwölf Verdächtige), Wedding Zentrum (22 Fälle, 16 Verdächtige), Brunnenstraße Nord (20 Fälle, zwölf Verdächtige), Reuterstraße (20 Fälle, 13 Verdächtige), Osloer Straße (19 Fälle, 13 Verdächtige).

Weiß wirft dem Senat vollständiges Versagen bei der inneren Sicherheit vor. "Placebos wie Messerverbotszonen zeigen, wie zu erwarten, keine Wirkung", meint er. Nötig seien ein Umsteuern in der Migrationspolitik, härtere Gesetze, schnellere Gerichtsurteile, "Remigration ausländischer Täter". Sonst, so der AfD-Mann, drohten Berlins Straßen endgültig zur Kampfzone zu werden.


Quelle: Berliner Zeitung