25.09.2026 - 14:43 Uhr
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Immer wieder hat der Kanzler betont, dass "alle Anreize zur Frühverrentung" beendet werden müssen. Dann könnte er ja bei den eigenen Ministern anfangen. Denn die erhalten schon nach vier Jahren Amtszeit 27,74 Prozent des Amtsgehaltes als Pension (derzeit rund 5000 Euro/Monat brutto). Für sie gilt bisher zwar die normale Altersgrenze wie bei Beamten und Arbeitnehmern. Aber laut Ministergesetz können sie die Pension "auf Antrag vorzeitig ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch" nehmen.
Dann müssen sie zwar Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr hinnehmen, aber die Pension darf maximal um 14,4 Prozent gekürzt werden. Klartext: Ein junger Minister wie z.B. Finanzminister Lars Klingbeil (48), der eigentlich erst mit 67 in Pension gehen dürfte, könnte schon ab 60 Ruhegeld beziehen. Seine Pension würde sich dank der Maximalkürzung nur um 14,4 Prozent verringern statt um die eigentlich 25,2 Prozent für sieben Jahre.
Dabei steht der Bund mit den Extrawürsten der Ministerpensionen nicht allein da. Landesminister können zum Teil noch früher in den Ruhestand. Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung gibt es z.B. für Mitglieder des Berliner Senats nach zehn Amtsjahren gar keine Pensions-Altersgrenze. In Hessen können Minister schon mit 55 in den vom Steuerzahler finanzierten Ruhestand. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in Niedersachsen, aber erst nach 13 Amtsjahren. In Baden-Württemberg gilt ab acht Jahren Amtszeit die Altersgrenze 57. In den meisten anderen Bundesländern liegt die Altersgrenze für Minister bei 60 Jahren.
Im Jahr 2023 bezogen 120 frühere Bundesminister Pensionen. Im Schnitt bekam jeder 4880 Euro Ruhegeld. Ein Durchschnittsverdiener müsste 115 Jahre einzahlen, um eine vergleichbare monatliche Rente zu erhalten.
Steuerzahler-Präsident Holznagel verlangt ein Ende des "Flickenteppichs" der Ministerversorgung. "Eine große Rentenreform darf nicht spurlos an den Ministern vorbeigehen. Ganz im Gegenteil: Die muss wirkungsgleich auch für Minister gelten!"
Für "normale" Arbeitnehmer steigt das Rentenalter mit jedem Jahrgang weiter an - bis auf 67 Jahre für alle, die ab 1964 geboren sind. Derzeit können z.B. 1961 Geborene mit 66 Jahren und sechs Monaten regulär in Altersrente.
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, kann zwar mit 63 in Rente, bekommt aber für jedes Jahr vorzeitigen Rentenbeginns 3,6 Prozent Abschlag. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die sogenannte Rente mit 63 in Anspruch nehmen und früher abschlagsfrei aufs Altenteil. Allerdings steigt auch der Rentenbeginn für die abschlagsfreie Rente je nach Geburtsjahr weiter an - bis auf 65 Jahre. Wer 1962 geboren ist, kann derzeit erst mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente. Für den Jahrgang 1963 gilt 64 Jahre und zehn Monate, ab Jahrgang 1964 dann 65 Jahre.