Von
Rüdiger Soldt, Stuttgart
Politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.
31.07.2025, 19:38 Lesezeit: 3 Min.
Am Freitag ging es um zwei neue Ermittlungsverfahren: Ein 15 Jahre alter Sohn der Familie soll im Juni mit einem Messer eine Körperverletzung begangen haben; die Polizei wollte ein Handyvideo sicherstellen. Außerdem wird gegen den Vater wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug ermittelt: Es gibt Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Mannes, weil er auf einem Video, das am Landgericht Stuttgart nach der Verurteilung seiner Söhne entstanden war, körperlich einen guten Eindruck machte. Angeblich bezog er schon Leistungen aus der Pflegeversicherung, wegen schwerer Rückenprobleme soll er als Busfahrer arbeitsunfähig sein.
Ende Juni war Familie H. bundesweit bekannt geworden: Das Landgericht Stuttgart hatte den 27 Jahre alten Jamil H. zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags, den 23 Jahre alten Mohammed H. wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der jüngste Bruder, der 17 Jahre alte Khalil H., erhielt nach Jugendstrafrecht fünf Jahre Haft.
Die baden-württembergische Landesregierung hat schon 2018 und 2019 zur Vermeidung solcher Fälle die "Sonderstäbe Gefährliche Ausländer" eingerichtet - einen auf Landesebene und vier in den Regierungspräsidien. Der Anlass war eine serielle Vergewaltigung in einem Freiburger Klub. Für drei Mitglieder der Familie H. konnte der Sonderstab jetzt die Beendigung des Aufenthaltsstatus erreichen: Sofern die Bundesregierung der Ausweisung gefährlicher Straftäter nach Syrien zustimmt, können die drei Männer abgeschoben werden.
Die Aufgabe der Sonderstäbe war nicht allein die Beschleunigung von Abschiebungen, sondern es sollte auch eine bessere Kontrolle von Intensivtätern und schweren Gewalttätern erreicht werden. In einer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage der FDP aus dem Januar 2019 hieß es: "Sofern eine Abschiebung zeitnah rechtlich oder tatsächlich nicht möglich ist, stößt der Sonderstab eine Sanktionskette von ausländerrechtlichen Maßnahmen, zum Beispiel Ausweisungen, räumliche Beschränkungen oder Meldepflichten durch die zuständigen Behörden an." Auch Leistungskürzungen waren vorgesehen.
Gegen die hohe Delinquenz der Familie H. aus Zuffenhausen konnten die Sonderstäbe und das schon 2018 eingeführte Fallmanagement offenbar nichts oder wenig ausrichten: Denn der Stadt Stuttgart sind die Probleme mit der Familie seit 2016 und 2021 bekannt, also lange bevor es zur Messerattacke im Juli 2024 kam. Die Stuttgarter Bildungsbürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) sagte der F.A.Z. hierzu: "Die Familie ist seit 2016 bei den Beratungszentren des Jugendamtes bekannt. Für die Familie und die Kinder wurden im Einzelfall viele Hilfen eingesetzt, die aus sozialpädagogischer Sicht jeweils notwendig und erforderlich waren."
Auch der Stuttgarter Ausländerbehörde fiel die Familie schon Jahre vor der Gewalttat im Juli 2024 auf: "Erstmals wurde die Ausländerbehörde im Juli 2021 durch das Polizeipräsidium Stuttgart darüber informiert, dass einer der Söhne der Familie in erheblichem Umfang straffällig wurde. In der Folge gab es einen laufenden Austausch zwischen der Landespolizei und der städtischen Ordnungsverwaltung", sagte Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler) der F.A.Z.
Nach dem Bekanntwerden seien die ausländerrechtlich relevanten Informationen von der städtischen Ausländerbehörde an den Sonderstab "Gefährliche Ausländer" beim Migrationsministerium und an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitergeleitet worden. Aus Datenschutzgründen darf die Stadt Stuttgart keine Auskunft über etwaige Leistungskürzungen geben, zumal es schwierig ist, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) aus ordnungspolitischen Gründen zu kürzen.
Der syrischstämmige Bürgermeister von Ostelsheim im Landkreis Calw, Ryyan Alshebl, (Grüne) sagte, der Hintergrund für die außergewöhnlich hohe Kriminalität dieser Familie könnte geringe Bildung, die Abwesenheit von Staatlichkeit und die Herausbildung von Stammesstrukturen sein. "Weil ich bezweifle, dass diese Familie unter der neuen syrischen Regierung unter Verfolgungsgefahr stehen würde, halte ich Abschiebungen in diesem Fall für legitim."