Keine Abschiebung, dafür erneut Bewährung Kein Knast für Kinder-Vergewaltiger Gießen/Langenhagen - Als Jugendlicher floh er aus Afghanistan, kam 2015 nach Deutschland. Doch ausgerechnet das Land, das für Khodai R. (23) zum Zufluchtsort wurde, machte er wiederholt zum Tatort. Khodai R. im Gerichtssaal
Foto: Frank Tunnat

Von: DANIELA PFAD UND MIRKO VOLTMER

05.08.2021 - 08:22 Uhr

VERGEWALTIGER BEKOMMT ERNEUT BEWÄHRUNG!

"Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben", sagte Richter Stefan Lücke am Landgericht Hannover damals. Doch sein Urteil fiel lasch aus: zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung! Khudai R. verließ den Saal als freier Mann.

Unfassbar: Nur einen Monat vor dem Prozess hatte sich der Afghane an einem weiteren Kind (13) vergangen!

DIE BILD-DEBATTE Keine Abschiebung nach Afghanistan Quelle: BILD 04.08.2021

Dem Sexualstraftäter wurde erneut zugutegehalten, dass er gestanden hatte. Auch seine vermeintliche Integration wirkte sich strafmildernd für den Anlagenführer aus. Richter Heiko Kriewald ließ eine BILD-Anfrage zu seinem Urteil unbeantwortet.

Aber warum wurde der Asylbewerber nicht abgeschoben?
Denn nach Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes kann ein Sexualstraftäter ab einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr grundsätzlich abgeschoben werden.

Sollte das zweite Urteil vom 28. Juli rechtskräftig werden, könnten die Behörden endlich aktiv werden, eine Ausweisung von Khodai R. verfügen.


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