Jan Fleischhauer ist wegen einer Äußerung ins Visier der Ermittler geraten.
Samstag, 08.08.2026, 10:00
Was bringt einen in Deutschland in den Knast, und zwar stante pede? Eine falsch abgerechnete Hundematte zum Beispiel. Das blieb am Ende übrig von den Betrugsvorwürfen, die dem Unternehmer Michael Ballweg neun Monate hinter Gittern verschafften.
Eine Badematte. Ach so, ja, und ein Parfümflakon. Den wollen wir nicht unterschlagen, der kommt zum Sündenregister dazu. Dafür wurde Ballweg bei einer Vernehmung sogar mit Handschellen am Tisch fixiert. So ernst nimmt man es in Baden-Württemberg mit der Steuerehrlichkeit.
Finanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Steuerbetrug noch ungemütlicher wird. 15 Jahre Knast, wenn es hart auf hart kommt, damit sitzt man dann länger als mancher Totschläger. Also Obacht, wenn Sie demnächst den Keller ausmisten. Bloß keine Steuerunterlagen wegwerfen! Sonst sind, schwupp, erst die Rolex und der Porsche weg und dann die Freiheit. Ich zitiere hier nur den Minister.
Dann doch lieber eine Karriere als Kleinterrorist beginnen, da kann man mit deutlich mehr Nachsicht rechnen. Sie verehren den IS und wollen einer islamistischen Zelle beitreten, um das Handwerk des fachgerechten Enthauptens zu erlernen? Wenn Sie Glück haben, kommen Sie im Fall des Aufgriffs mit einer Bewährungsstrafe davon. Da will man mal nicht so sein.
Das ist in dieser Gegenüberstellung polemisch? Mag sein. Aber wie das so ist mit der Polemik, da gilt der alte Satiriker-Satz: Was trifft, trifft auch zu.
Ich weiß, man muss vorsichtig sein, was man über Gerichte sagt.
Schauen wir uns das in Rede stehende Urteil noch einmal an. Im Mai stand der arbeitslose Ballout in Berlin vor dem Jugendschöffengericht, angeklagt wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Die Polizei führte ihn als "Gefährder", er hatte Propagandafotos des IS gepostet und nichts unversucht gelassen, um sich der Terrororganisation anzuschließen.
Aber das Gericht in seiner unendlichen Weisheit befand, dass man ihm noch eine Chance geben müsse. Deshalb blieb es mit einem Jahr und zehn Monaten knapp unter der Schwelle, ab der eine Haftstrafe unumgänglich gewesen wäre.
Wie die Sicherheitsbehörden die Freilassung sahen, ist ebenfalls gut dokumentiert. Die Personalressourcen sind extrem knapp, dennoch wurde unverzüglich eine Rundumüberwachung angeordnet. Kamera vor dem Haus, 24-Stunden-Zugriff aufs Telefon. So viel zur Sozialprognose aus Sicht von Leuten, die nicht Jura studiert haben, sondern ganz praktisch im Alltag für die Sicherheit sorgen.
Was sagen nun Vertreter der Richterschaft dazu? Hören wir bei Deutschlands eminentestem Juristen, dem ehemaligen Bundesrichter Thomas Fischer, rein. Fischer hat ausführlich in einem "Spiegel"-Interview Stellung genommen. Sein Fazit: Alles korrekt, alles in Ordnung, den Richtern könne man keinen Vorwurf machen. Und wer es dennoch tue, handele sachfremd respektive fachfremd.
Der Angeklagte sei zur Tatzeit erst 18 Jahre alt gewesen, das ist das zentrale Argument, mit dem Fischer die Entscheidung des Amtsgerichts verteidigt. Wer in seiner Persönlichkeitsentwicklung einem Jugendlichen gleichzustellen sei und noch nicht den Reife- und Verantwortungsgrad eines Erwachsenen erreicht habe, müsse zwingend nach Jugendstrafrecht und nicht nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden.
Das kommt mir bekannt vor. Die syrischen Flüchtlinge wurden auch immer jünger, je näher sie der deutschen Landesgrenze kamen. Als sie zu Hause aufbrachen, waren sie noch 25 oder 26 Jahre alt gewesen - dann hatten sie misslicherweise ihre Ausweise verloren und traten der Ausländerbehörde als Heranwachsende gegenüber.
Ich habe bei Abdul Ballout kein exaktes Geburtsdatum in Erfahrung bringen können. Aber wenn er vor zwei Wochen, beim Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin, nach übereinstimmender Darstellung 21 Jahre alt war, wird er im Mai 2025, als er in den Libanon reiste, um sich dem IS anzuschließen, schwerlich 18 gewesen sein können. Nach meiner fachfremden Rechnung war er dann 20 und damit erwachsen.
Aber so ist das, wenn ein Richter mit nachsichtigem Auge auf den Täter guckt, dann sieht er das weiche Gesicht des Heranwachsenden, dem man seine Zukunft nicht verbauen will. Einen "Blödmann" nennt Fischer Ballout an anderer Stelle. So, als sei der junge Mann kein potenzieller Terrorist gewesen, sondern ein fehlgeleiteter Bub, der halt etwas ausgefressen hat.
Härtere Strafen für alle Gefährder, wie sie der Bundesinnenminister fordert? "Unsinn." Man wisse aus der Forschung, dass man mit Erziehung bei Jugendlichen viel mehr erreiche als mit Gefängnis.
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Dass es sich beim Straftäter in der Regel um eine bemitleidenswerte Kreatur handele, der man mit Verständnis, statt mit Strenge zu begegnen habe, ist das Mantra, dem sich bis heute viele Juristen verpflichtet fühlen. Im Zweifel war es die Vernachlässigung im Elternhaus, ein gewalttätiger Vater oder ganz allgemein eine verpfuschte Kindheit, die den Delinquenten auf die schiefe Bahn geführt haben. Wer an die Vorbestimmung des Unheils im Kinderzimmer glaubt, kommt nicht umhin, den Vergeltungscharakter der Strafe abzulehnen.
Warum den Gestrauchelten noch einmal schlagen, den bereits das Schicksal gebeutelt hat? Selbst bei Vergehen wie gefährlicher Körperverletzung oder sexueller Nötigung sehen die Gerichte heute bei jeder zweiten Verurteilung von der Haftstrafe ab und setzen das Urteil zur Bewährung aus.
Juristen können sich lang und breit über das gesunde Rechtsempfinden des Volkes mokieren. Dass dem Laienverständnis nicht zu trauen sei, ist ein Pfeiler ihres Selbstverständnisses. Der Laie bildet sich trotzdem seine Meinung.
Im Sommer 2024 fielen neun Männer zwischen 16 und 20 Jahren im Hamburger Stadtpark über eine 15-Jährige her, die so betrunken war, dass sie sich nicht wehren konnte, und vergingen sich an ihr. Die Strafen wurden bei acht Tätern zur Bewährung ausgesetzt, was bedeutete, dass sie nach Verkündung des Urteils das Gericht als freie Männer verlassen konnten. Nur einer der Vergewaltiger musste für zwei Jahre und neun Monate in Haft.
Eine 20-jährige Krankenschwesterschülerin aus Hamburg, die über Snapchat die Telefonnummer eines der Männer herausgefunden hatte, schrieb diesen daraufhin an. Er sei ein "ehrloses Vergewaltigerschwein" und eine "ekelhafte Missgeburt", das waren ihre Worte. Außerdem drohte sie ihm, er könne "nirgendwo mehr hingehen", ohne verprügelt zu werden. Das Urteil in diesem Fall: Wochenendarrest wegen Beleidigung und Bedrohung - womit sie länger weggesperrt war als der Mann, den sie beschimpft hatte.
Aber wie gesagt: bloß kein Wort der Kritik. Rechtsstaatsfeind ist noch schlimmer als Steuerhinterzieher. Dann vielleicht doch lieber Islamist.