02.03.2026, 20:55 Uhr
Symbolbild. IMAGO/Jussi Nukari
Seit Beginn der russischen Invasion in die Ukraine gilt Deutschland bei Schengenvisa für russische Antragsteller als besonders restriktiv. Viele weichen für touristische Aufenthalte auf Italien oder Frankreich aus. Doch wie verhält es sich bei der Arbeitsmigration?
Offiziell gibt es für russische Staatsbürger keine generellen Arbeitsverbote. In der Praxis berichten jedoch Migrationsanwälte von Fällen, in denen frühere Arbeitgeber zum Problem werden.
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Ein IT-Spezialist mit Arbeitsvertrag in Deutschland erhielt kein Visum - wegen seiner früheren Tätigkeit bei der russischen Sberbank, die seit 2022 unter EU-Sanktionen steht. Die Berliner Fachanwältin für Migrationsrecht Anna Saenko schildert diesen Fall. Ihr Mandant habe in Russland bei der staatlich beteiligten Bank gearbeitet. Der Visumantrag für Deutschland sei gescheitert. In Österreich hingegen sei die Beschäftigung akzeptiert worden - dort fand er Arbeit. Eine Fachkraft, die Deutschland am Ende verlor, obwohl Österreich keine Einwände hatte.
Rechtsanwalt Andreas Dippe, ebenfalls Fachanwalt für Migrationsrecht in Berlin, weist auf ein strukturelles Problem hin: Wer zuvor für ein sanktioniertes Unternehmen gearbeitet habe, könne trotz vorhandenen Stellenangebots eine Ablehnung des Visumantrags erhalten. Die EU-Sanktionen beträfen nicht nur Unternehmen mit unmittelbarem Bezug zur Kriegsführung, sondern auch große russische Banken und zahlreiche zivile Konzerne mit staatlicher Beteiligung.
Saenko vertritt aktuell zudem eine IT-Expertin, deren Visumverfahren für die Blaue Karte EU seit September 2025 ohne Ergebnis läuft. Als Begründung werde mitgeteilt, es hätten noch nicht alle beteiligten Behörden zugestimmt - welche dies seien, bleibe offen. Der deutsche Arbeitgeber habe eine Frist gesetzt. Die Fachkraft sitzt derzeit in Montenegro fest. Einen ähnlichen Fall betreute Saenko im vergangenen Jahr in Madrid.
Es existieren noch keine genauen Zahlen über die Zuwanderung durch Arbeitsaufnahme von Russen für 2025. Im Vorjahr verzeichnete der Migrationsbericht der Bundesregierung 2090 russische Erwerbsmigranten nach Deutschland, darunter mehrheitlich hoch qualifizierte Fachkräfte, die Anspruch auf die sogenannte Blaue Karte EU als Aufenthaltstitel haben. Russische Staatsbürger waren bei den neuen Inhabern dieser Karte in Deutschland die drittgrößte Gruppe nach Indern und Türken.
Grundsätzlich steht russischen Akademikern die sogenannte Chancenkarte offen. Mit ihr können hoch qualifizierte Fachkräfte zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, wenn sie durch Vorerfahrung und Deutschkenntnisse große Chancen auf Arbeit haben. Von den meisten Sozialleistungen wie Bürgergeld sind sie während der Suche ausgeschlossen.
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Von Andreas Kopietz
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Es gibt jedoch Berichte - sowohl vom Portal Visaguard des Fachanwalts Mirko Vorreuter als auch in sozialen Medien -, dass Registrierungen dafür in Russland seit September 2024 vonseiten der Deutschen Botschaft bei Anfragen stark zurückgegangen seien. Visaguard empfiehlt Interessenten den aufwendigen Weg über eine Aufenthaltserlaubnis in einem Drittstaat. Das erklärt sich auch damit, dass in Russland seit 2023 nur noch zwei deutsche Konsulate geblieben sind, die Visaanträge entgegennehmen können.
Auch Dippes Mandanten stellen inzwischen seltener Anträge direkt aus Russland. Viel häufiger halten sie sich bereits woanders auf - teilweise aus politischen Gründen, da sie mit der aktuellen Regierungspolitik in Moskau nicht einverstanden seien. Wird der frühere Arbeitgeber auch hier zum Problem - selbst dann, wenn Antragsteller sich klar vom Krieg distanzieren?
Das Auswärtige Amt erklärt auf Anfrage, nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine habe die Bundesregierung die Kriterien für die Visumerteilung an russische Staatsangehörige verschärft. Dies gelte sowohl für Schengen-Visa als auch für nationale Visa. "Die Entscheidung über alle Anträge erfolgt immer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls", teilt die Behörde zurückhaltend mit.
Zahlen des Auswärtigen Amts stützen weiter die Beobachtung des Fachanwalts. Demnach wurden an Antragsteller mit Wohnort in Russland selbst 2025 nur 489 Visa zur Arbeitsmigration erteilt, also mit einem bereits vorhandenen Jobangebot. Das ist etwa ein Viertel dieser russischen Zuwanderer im Vergleich zur Vorjahreszahl, drei Viertel befinden sich damit bereits in einem Drittstaat. Zur Arbeitssuche wurden laut der Behörde 2025 dabei nur 130 Visa an Fachkräfte vergeben, die in Russland selbst leben.
Ein Problem sieht Andreas Dippe darin, dass ein bürokratiearmes Rechtsmittel gegen Visa-Ablehnungen, die Remonstration, im Juli 2023 vom Auswärtigen Amt abgeschafft wurde. Durch diese wurden immer wieder fehlerhafte Ablehnungen korrigiert. Nun bliebe nur der Weg der direkten gerichtlichen Klage vom Ausland aus - eine hohe Hürde. Die zuständigen Gerichte wären mit den dadurch entstandenen Klageverfahren überlastet.
Bei der Einwanderung von Fachkräften liegt in der Regel bereits ein konkretes Stellenangebot vor. Entscheidend ist daher, dass das Visum rechtzeitig zum Arbeitsbeginn erteilt wird. Dippe sieht hier keine generellen Verzögerungen. Fachkräfte hätten Anspruch auf ein beschleunigtes Verfahren - auch russische Antragsteller unter seinen Mandanten profitierten davon. Die Entscheidung über nationale Visa werde inzwischen zentral in Deutschland getroffen, sodass Engpässe an den verbliebenen Auslandsvertretungen in Russland keine entscheidende Rolle spielten.
Dennoch bleibt für viele russische Staatsbürger die Arbeitsmigration derzeit der praktikabelste Weg nach Deutschland. Das gilt auch für Gegner der Regierung Putin. Denn humanitäre Visa für sie werden nur noch in äußerst außergewöhnlichen Einzelfällen vergeben.