Samstag, 26.06.2021, 18:02
Formal garantiert unser Grundgesetz mit Art. 5 die Meinungsfreiheit:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Eine Erhebung des Meinungsforschungsinstitutes Allensbach ergab jedoch Alarmierendes: Fast die Hälfte der Befragten, nämlich 45 Prozent denken, dass sie ihre Meinung nicht mehr frei sagen dürfen. 44 Prozent bleiben lieber insgesamt vorsichtig.
Dies ist der schlechteste Umfragewert seit dem Jahre 1953 als Allensbach diese Umfrage das erste Mal erhob.
Meist handelt es sich um eine gefühlte oder tatsächliche soziale Kontrolle bzw. Sanktionierung bestimmter Meinungen. Und paradoxer Weise geht diese Sanktionierung oft von einer Minderheit aus.
Der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Wolfgang Merkel bemerkte im Jahre 2019 in einem Debattenbeitrag für die "Internationale Politik und Gesellschaft - IPG" hierzu: "Die Meinungsführer aus den formal hoch gebildeten urbanen Mittelschichten und Eliten reklamieren in ihren Debatten auch die richtige Moral für sich. Es geht nicht mehr um mehr oder weniger, nicht um Debatte, Konsens, Kompromiss. Es geht um Dominanz, um moralisch und unmoralisch, wahr oder unwahr, richtig oder falsch. ( ) Das ist die dichotome Welt selbstgerechter Moral. Es geht aber auch um Ausschluss. Der Ausschluss droht nicht nur Rassisten und Fremdenfeinden. Er droht all jenen, die nicht die korrekte Begrifflichkeit verwenden, konservativ oder reaktionär argumentieren."
Ich darf das derzeit selbst erleben. Ich veröffentlichte unter anderem auf Facebook meine Beobachtungen der letzten Wochenenden am Münchner Odeonsplatz. Eine überwiegend homogene Gruppe junger Männer mit migrantischem Hintergrund fiel nach Beginn der Sperrstunde durch nicht gerade gutes Benehmen auf, prahlte in Gegenwart der Polizei mit Auto-Poserei und ich selbst wurde im Beisein eines Journalisten geschlagen, weil ich einem Flaschenwerfer aus dieser Gruppe die Frage stellte, warum er seine leer getrunkene Flasche auf dem Gehweg zerdepperte. Zusätzlich stellte ich öffentlich die Frage, ob sich eine Parallelgesellschaft entwickelt haben könnte.
Sofort gab es einige, die meinten, dass ich den Migrationshintergrund nicht hätte nennen dürfen. "Das darfst Du so doch nicht sagen!" wurde mir mitgeteilt. Einige stellten mich auch sofort in die rechte Ecke, was ich angesichts meines politischen Gesamtengagement als besonders unverschämt und geradezu lächerlich empfinde.
Weit über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, die mir direkt schrieben, ermunterten mich jedoch und gaben mir dahingehend Recht, dass man Geschehnisse sehr wohl ausführlich beschreiben darf. Die beschriebene Minderheit jedoch meinte, mich deshalb sanktionieren zu müssen. Ein perfektes Beispiel für Cancel Culture, die für sich die einzige moralisch richtige und damit zulässige Haltung beansprucht.
Es sei denn man will es aus falsch verstandener politischer Korrektheit politischen Kräften, die man eigentlich bekämpfen will, überlassen, dass sie dies alles für ihre politische Propaganda missbrauchen. Die Kölner Domplatte lässt grüßen!
Wichtig ist jedoch, dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen im Strafrecht findet. Verleumdungen, Drohungen und Beleidigungen sind beispielsweise richtigerweise nicht zulässig. So steht auch zurecht die Holocaust-Leugnung unter Strafe und das Verbreiten von nationalsozialistischem Gedankengut richtigerweise auch.
Quelle: focus.de vom 26.06.2021