18.07.2026, 10:49 Uhr 11 Min
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Elf Tage im Juli 2026, Zeitraffer: Die Exekutive beschneidet das Auskunftsrecht von Bürgern und Journalisten, lässt private Nachrichten durchleuchten und bereitet die Ausweiskontrolle für alle im Netz vor. Der Bundespräsident kündigt derweil die Überparteilichkeit seines Amtes auf. Deutschland liegt am Strand - wenn man es sich noch leisten kann.
Als Karl Carstens 1979 zum Bundespräsidenten gewählt wurde, beschrieb er das Amt mit einem Satz wie aus einer längst versunkenen Republik. Das Grundgesetz gebe ihm auf, "Präsident aller Bürger dieses Landes zu sein und sein Amt unparteiisch zu führen". Carstens war als Vertreter seiner Partei erbittert bekämpft worden. Das Amt brachte die Veränderung in Handeln und Wahrnehmung.
Roman Herzog, Verfassungsgerichtspräsident, Bundespräsident und Grundgesetzkommentator in einer Person, hielt die Regel in seinem Standardkommentar zum Grundgesetz nüchtern fest: Zu den allgemein anerkannten Leistungen aller Bundespräsidenten gehöre, dass es ihnen "ausnahmslos" gelang, über dem Streit der Parteien zu stehen, obwohl jeder aus einer Partei kam. Ausnahmslos.
Für dieses Selbstverständnis gab es früher ein unjuristisches Wort: Anstand.
Ortswechsel. An einer Berliner Straßenecke schiebt ein Mann drei Hütchen über einen Pappkarton, unter einem liegt angeblich die Kugel. Die Umstehenden verlieren, nicht weil die Hände zu schnell wären, sondern weil die Kugel längst in der Hand des Spielers liegt und ein Komplize in der Menge im richtigen Moment ruft, damit alle woanders hinsehen. Hierzulande ist das Hütchenspiel deshalb kein Glücksspiel, sondern Betrug: Man kann nur verlieren.
Zwischen dem 2. und dem 13. Juli wurden in Berlin und Brüssel Hütchen um Hütchen gehoben. Der Zeitpunkt war so passend, dass man an planvolle Absicht denken kann. Am 29. Juni gingen Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland in die Sommerferien, am 2. Juli Niedersachsen und Bremen, am 4. Juli Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein, am 9. Juli Berlin, Brandenburg und Hamburg, am 13. Juli Mecklenburg-Vorpommern: dreizehn von sechzehn Ländern. Wer nicht packte, sah Fußball: den grandiosen Sieg einer Millionärsmannschaft gegen eine Nation, die halb so groß ist wie der Landkreis Zwickau. Viertelfinale, Halbfinale, Endspiel am 19. Juli finden ohne "das DFB-Team" statt, was niemand mehr bedauert als diese Regierung, erschwert es doch die Ablenkung.
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Am 2. Juli beschloss der natürlich im Rechtsgefüge der Bundesrepublik gar nicht vorgesehene Koalitionsausschuss den Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes. Seit 2006 kann jedermann von Bundesbehörden Auskunft über deren Handeln verlangen, voraussetzungslos. Künftig dürfen nur noch natürliche Personen fragen, nur bei nachgewiesenem "berechtigten Interesse"; Vereine, Verbände, Medienunternehmen sind ausgeschlossen, Ausländer ohne EU-Pass ebenso; Namen von Amtsträgern werden geschwärzt, die Gebühren massiv erhöht.
Was das kostet, lässt sich beziffern. Die Liste der Abgeordneten, die in der Pandemie Maskengeschäfte vermittelten, rückte das Gesundheitsministerium erst nach 395 Anträgen nach diesem Gesetz heraus, gestellt von genau den Organisationen, die künftig nicht mehr fragen dürfen. Die Affäre um Philipp Amthor und Augustus Intelligence: nach diesem Gesetz aufgedeckt; derselbe Amthor warb 2025 dafür, es in seiner bisherigen Form abzuschaffen. Aus der SPD-Fraktion kam der Satz, ohne dieses Gesetz "wären Fälle wie die Maut-Affäre oder die Maskenaffäre nie ans Licht gekommen". Der Mann widersprach dem Beschluss der eigenen Parteiführung. Er hat recht.
Bleibt das "berechtigte Interesse". Ob es vorliegt, prüft die Behörde, bei der angefragt wird: Der Kontrollierte entscheidet, ob kontrolliert wird. Bisher musste der Staat begründen, warum er schweigt. Künftig muss der Bürger begründen, warum er fragt. Diese Umkehr der Beweislast ist der eigentliche Eingriff; die freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte Presse nannte Karlsruhe im Spiegel-Urteil von 1966 ein Wesenselement des freiheitlichen Staates.
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Am 9. Juli stimmte das Europaparlament über die Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle ab: 314 Abgeordnete dagegen, 276 dafür, 30 Enthaltungen. In jedem Parlament der Welt heißt das: abgelehnt. In Straßburg bedeutet es nach einem einzigartigen Reglement die Annahme. Präsidentin Metsola hatte das zweimal gescheiterte Vorhaben nach einem kurzen Besuch im Silicon Valley Ende Mai im Eilverfahren erneut aufgesetzt; dort genügt zur Ablehnung nicht die einfache Mehrheit, es braucht die absolute aller Mitglieder. So wurden 38 Stimmen Vorsprung gegen ein Gesetz zu seiner Annahme.
In Kraft bleibt damit die "freiwillige" Durchleuchtung unverschlüsselter Dienste bis April 2028. Die Dauerverordnung, die das Durchsuchen zur Pflicht machen soll, steckt im Trilog; das Scannen auf dem Gerät ist dort vorerst gestrichen, hineingekommen ist die verpflichtende Altersprüfung. Achten Sie auf die Kugel, nicht auf die Ablenkung: Private Kommunikation wird anlasslos durchmustert, weil in irgendeiner Nachricht etwas Strafbares stecken könnte. Die Post, die vorsorglich jeden Umschlag öffnet. Karlsruhe befand 2010 schon zur bloßen Speicherung von Verbindungsdaten, sie könne ein "diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins" erzeugen.
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Am 12. Juli gab der aktuelle Inhaber des Amtes des Bundespräsidenten dem ZDF sein Sommerinterview. Ein erklecklicher Anteil der Wähler stimme "gegen das System der Demokratie", sagte Frank-Walter Steinmeier, die "Überparteilichkeit" seines Amtes sei "nicht mehr ausreichend", er müsse "Stellung beziehen". Herr Steinmeier schwingt sich also zum Hüter der Demokratie empor - gegen eine Opposition, ohne die eine Demokratie keine ist.
Öffentliches Parteiergreifen, schreibt Herzog, müsse der Präsident "möglichst vermeiden". Karlsruhe ließ 2014 einem Bundespräsidenten in einer Entscheidung das scharfe Wort gegen eine Partei durchgehen, zog aber die Grenze: Nicht gedeckt ist, wer seine Integrationsaufgabe evident vernachlässigt und willkürlich Partei ergreift.
Altbundespräsident Herzog hinterließ eine zweite, beiläufige Klarstellung. Hüter der Verfassung sei der Präsident allein im wörtlichen Sinn: Er verhindert verfassungswidrige Staatsakte, indem er die Unterschrift verweigert. Der Hüter "im Sinne der bekannten Lehre von Carl Schmitt" sei er "natürlich nicht". Schmitts Hüter war der politische Wächter über die Parteien, der bestimmt, wer Freund des Systems ist und wer sein Feind. Der Kronjurist der Nationalsozialisten erschuf das Amtsverständnis, das ausgrenzt statt zu verbinden.
Das Grundgesetz hat sich ganz bewusst gegen diese Ausgestaltung des Amtes entschieden, die Herr Steinmeier nun in schierer Hybris in Anspruch nehmen will.
Ein Präsident, der ankündigt, fortan zu benennen, wer gegen das System steht, übernimmt Schmitts Denkfigur.
Dass ein Sozialdemokrat sie aufnimmt, ist die eine Pointe. Die andere: Derselbe Mann saß als junger Jurist in der Redaktion einer vom Verfassungsschutz beobachteten Zeitschrift aus einem von der DDR mitfinanzierten Verlag. Er weiß, wie schnell man auf einer solchen Liste steht.
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Am 13. Juli erklärte Kommissionspräsidentin von der Leyen, Europa brauche Altersgrenzen und eine Verifikations-App für soziale Medien. Die Vorschläge kämen nach dem Sommer. Es gehe nicht darum, ob Kinder auf soziale Medien zugreifen, sondern darum, ob soziale Medien auf unsere Kinder zugreifen. Der Satz klingt gut.
Er lässt nur weg, dass die größere Gefahr sehr real ist: organisierter Missbrauch von Minderjährigen, in Großbritannien wie in Deutschland, gegen den die Regierungen praktisch nichts Wirksames tun. Und er verschweigt die Mechanik:
Wer prüfen will, ob ein Nutzer sechzehn ist, muss wissen, wer der Nutzer ist - jeder Nutzer müsste also identifiziert werden, denn einem Konto sieht man das Alter nicht an. Eine Alterskontrolle für wenige ohne Identifizierung aller gibt es nicht. Die Anonymität des Internets, die Möglichkeit, seine Meinung auch anonym zu verbreiten, war Motor vieler Bewegungen zu mehr Demokratie und Freiheit. Das soll nicht mehr möglich sein.
Was ein Staat mit durchidentifizierten Bürgern anfangen kann, hat Karlsruhe zweimal beschrieben: 1983 im Volkszählungsurteil, wonach Menschen ihr Verhalten anpassen, wenn sie nicht wissen, wer was wann über sie weiß; und 2023 bei der Entscheidung zur Palantir-Analyse der hessischen Polizei: Schon das maschinelle Verknüpfen vorhandener Bestände wiege schwer - unabhängig davon, wen es treffe. Verboten hat das Gericht die Analyse nicht, nur eng gebunden. Was ihr zur Vollendung fehlt, ist der Klarname hinter jedem Konto. Die Altersprüfung liefert ihn nun.
2019 ergab eine meiner Schriftlichen Anfragen, dass die Berliner Verkehrsgesellschaft BVG in ihre neuen Kameras Mikrofone eingebaut hatte, deaktiviert, aber vorhanden. "Jede vorhandene Technik wird früher oder später eingesetzt", habe ich damals in dieser Zeitung gesagt; der Kriminologe Claudius Ohder ergänzte, allein die Möglichkeit des Mithörens könne "zu einer massiven Verhaltensänderung führen". Darum geht es auch hier.
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Das fünfte Hütchen liegt schon auf dem Tisch, die Hand ruht noch darauf. Die europäische Geldwäscheverordnung ist seit Juli 2024 in Kraft; ihre Pflichten gelten ab dem 10. Juli 2027.
Barzahlung ist dann ab 10.000 Euro verboten, ab 3000 Euro muss der Verkäufer den Käufer identifizieren, bei Kryptowerten schon ab 1000 Euro; anonyme Konten und anonymisierende Coins untersagt Artikel 79 ganz. Die Kommission beruhigt: Gebunden würden nur Unternehmen, nicht Bürger.
Wieder nur Ablenkung, denn Geschäfte unter Privaten reguliert niemand, weil niemand darüber Buch führt; der Bürger kauft sein Auto beim Händler oder seine Heizung beim Installateur - dort gilt die Grenze. Verpflichtet wird der Verkäufer als Hilfsbeamter der Exekutive. Kontrolliert wird der Käufer.
Die Grenze steht nicht still. 10.000 Euro sind eine Nominalgröße ohne Inflationsausgleich, sie wird real durch die Inflation mit jedem Jahr enger. Den Mitgliedstaaten erlaubt die Verordnung ausdrücklich, sie zu unterschreiten; Frankreich steht bei 1000 Euro; eine Lockerung erlaubt sie nicht. Eine Einbahnstraße der Freiheit.
Gewarnt hat das Haus, das die Scheine ausgibt. Im März 2017 stellte sich Carl-Ludwig Thiele, im Vorstand der Bundesbank für das Bargeld zuständig, gegen jede Obergrenze: Ihm sei kein Land bekannt, in dem sie die Kriminalität gesenkt hätte, und bar zahle auch, wer kein Girokonto hat. Sein Schlusssatz: "Bargeld ist geprägte Freiheit." Zehn Jahre später gilt die Grenze europaweit.
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Wer dem Bürger die Auskunft verweigert, hält ihn für lästig. Wer seine Nachrichten liest, hält ihn für verdächtig. Wer sein Bargeld deckelt, hält ihn für kontrollbedürftig. Und wer aus dem höchsten Amt dieses Staates verkündet, er werde fortan benennen, wer zum System steht und wer sich gegen das System stellt, der hält den Souverän für den Gegner.
Am 19. Juli wird das Finale gespielt, danach zerstreut sich die Menge. Der Hütchenspieler klappt seinen Karton zusammen, wenn es brenzlig wird. Unserer bleibt.