Prozess in Hanau Mann gesteht Mord an Mitbewohner in Asylbewerberunterkunft Im Januar wurde ein 25-jähriger Mann in einer Asylbewerberunterkunft mit einem Messer ermordet. Vor Gericht hat der Angeklagte seine Tat nun eingeräumt. 2014 war er bereits für einen ähnlichen Fall verurteilt worden.

25.08.2021, 17.48 Uhr

Schild mit dem Landeswappen am Gebäude des Land- und Amtsgericht Hanau (Archivbild)
Foto: Frank Rumpenhorst/ picture alliance / dpa

Im Prozess um die tödlichen Messerstiche auf einen 25-jährigen Mann in einer Asylbewerberunterkunft im Main-Kinzig-Kreis hat der Angeklagte die Tötung eingeräumt. Sein Verteidiger verlas zum Prozessauftakt vor dem Hanauer Landgericht eine Erklärung, wonach das "äußere Tatgeschehen geständig eingeräumt wird". Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den aus Somalia stammenden Mann Mordanklage erhoben. Der 34-Jährige habe seinen Mitbewohner aus niedrigen Beweggründen getötet, heißt es in der Anklageschrift.

Anlass für den tödlichen Streit im Januar seien Beschwerden des aus Afghanistan stammenden späteren Opfers über die mangelnde Sauberkeit der gemeinsam genutzten Dusche in der Unterkunft in Großkrotzenburg gewesen. Mit den Worten "Ich töte ihn!" soll der 34-Jährige daraufhin ein Küchenmesser geholt und auf seinen Mitbewohner eingestochen haben. Dieser habe noch versucht, über den Flur zu flüchten. Vor einem Notausgang sei der Mann zusammengebrochen und gestorben.

Angeklagter war rechtskräftig verurteilter Mann

Der Angeklagte machte zu den näheren Umständen der Tat keine weiteren Angaben, ließ jedoch über seinen Verteidiger verlauten, dass er sich von den afghanischen Männern in der Unterkunft bedroht gefühlt habe.

Ein Augenzeuge bestätigte, dass der Streit über die Dusche der Auslöser für die Bluttat gewesen sei. Zudem sagte er aus, dass sich der Notausgang nur schwer habe öffnen lassen. Zusammen mit Mitbewohnern habe er den mutmaßlichen Messerstecher schließlich überwältigt und entwaffnet.

Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil es sich bei dem Angeklagten um einen rechtskräftig verurteilten Mann handelt, der seit 2017 abgeschoben werden sollte. Der Somalier war 2014 vom Landgericht Hanau wegen versuchten Totschlags zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er einen anderen Mann in Maintal (ebenfalls Main-Kinzig-Kreis) mit einem Messer in den Rücken gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt hatte.

Anlass für die Attacke war damals nach Feststellung des Gerichts ein Streit über die Beleuchtung des gemeinsam genutzten Zimmers. Versuche, den Asylbewerber nach der Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe in sein Heimatland abzuschieben, scheiterten den Angaben nach, weil er keinen gültigen somalischen Pass besitzt.


Quelle: spiegel.de vom 25.08.2021