04.02.2026, 17:00 Uhr
Henk Hogerzeil/Berliner Zeitung
Seit Tagen ächzt Berlin unter einer geschlossenen Eisdecke. Und noch bevor diese Stadt auch nur ansatzweise wieder sicher begehbar wäre, steht eines fest: Die Anti-Streusalz-Fraktion hat gewonnen. Der Nabu Berlin setzte vor Gericht durch, dass Privatpersonen selbst in dieser Extremlage kein Streusalz einsetzen dürfen. Ein juristischer Sieg - und ein offener Schlag ins Gesicht all jener, die täglich versuchen, sich heil über Berlins Gehwege zu bewegen.
Es ist ein Urteil zur Unzeit, das zeigt, wie Berlin sich selbst im Weg steht: Gehwege, Plätze und Nebenstraßen sind seit Tagen spiegelglatt. Wer hinausgeht, riskiert seine Gesundheit. Für Jüngere ist es gefährlich, für alte, kranke und gebrechliche Menschen ist es lebensbedrohlich.
Studien zeigen: Bei hüftgelenksnahen Frakturen ist das Sterberisiko in den ersten 30 Tagen um ein Vielfaches erhöht und das über Jahre - unabhängig von Vorerkrankungen. Ein Sturz ist für viele alte Menschen kein Unfall, sondern der Anfang vom Ende. Glatte Gehwege sind keine Posse, sondern vermeidbare Lebensgefahr.
Viele sitzen daher in ihren Wohnungen fest, nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus Angst. Und am Donnerstag soll es wieder zu einer extremen Glätte kommen.
Doch ein möglicher Schutz, um Gehwege zu enteisen - jetzt verboten! Trotz eines Ja aus dem Senat. Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) räumte selbst ein, die Lage im öffentlichen Raum, die Auslastung der Rettungsdienste und der Kliniken hätten eine verantwortungsvolle Entscheidung zwingend gemacht. Genau deshalb erließ sie die Allgemeinverfügung. Die Verwaltung sah die Gefahr, sah die Überlastung, sah die drohenden Folgen - und handelte. Zwar spät, aber immerhin. Da lief das Chaos schon ein paar Tage.
Dieses Handeln wurde jetzt kassiert. Und die Reaktionen aus der Politik? Irgendwie teilnahmslos. Bonde nimmt das Urteil nun "zur Kenntnis" und verweist auf den Gesetzgeber. Das Naturschutzgesetz müsse geändert werden. Ist klar, das braucht Jahre. Die Feststellung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner, der Senat sei politisch gefesselt, hilft da nicht weiter.
Er fordert Änderungen am Straßenreinigungsgesetz, um Rechtssicherheit für den Einsatz von Tausalz bei Extremwetter zu schaffen. Übersetzt heißt das: Alle wissen, dass die Regeln lebensfremd sind. Aber solange sie gelten, schaut man zu oder besser: weg. Und das ist der eigentliche Skandal: Nicht die reale Gefahr entscheidet, nicht die medizinische Realität, nicht der Schutz von Menschenleben - sondern starre Vorschriften. Paragrafen schlagen Verantwortung.
Als wäre das alles nicht schon schlimm genug, hat auch das Krisenmanagement der vergangenen Tage komplett versagt. Die Berliner Stadtreinigung ist chronisch überlastet und kommt seit Tagen nicht hinterher. Streugut ist vielerorts Mangelware oder längst alle. Ganze Straßenzüge, Plätze und Gehwege versinken im Chaos. Das ist keine Organisation mehr, das ist kontrolliertes Wegsehen.
Die Botschaft des Urteils zugunsten der Umweltschützer von der Nabu ist daher gnadenlos: Selbst bei akuter Gefahr bleibt der Schutz von Bäumen wichtiger als der Schutz von Menschen. Dass Rentner ihre Wohnungen nicht verlassen können, dass Stürze programmiert sind, dass Rettungsdienste belastet werden - all das ist zweitrangig. Prinzip schlägt Menschlichkeit.
Leider kein Einzelfall: Der Nabu blockiert Bauprojekte wegen Kröten, stoppt Infrastruktur wegen einzelner Arten und verhindert nun selbst zeitlich begrenzte Streusalz-Ausnahmen. Immer kompromisslos, immer absolut, immer ohne erkennbare Abwägung der menschlichen Folgen. Was als sinnvoller Umweltschutz begann, wirkt inzwischen wie ein dogmatisches Durchregieren per Gerichtsbeschluss.
In Berlin wird der Umweltschutz zu seiner eigenen Geißel. Wenn Naturschutz dazu führt, dass Städte in Extremsituationen handlungsunfähig sind und Menschenleben gegen theoretische Langzeitschäden aufgerechnet werden, ist die rote Linie nicht nur erreicht, sondern deutlich überschritten. Umwelt schützen darf nicht bedeuten, Menschen bewusst zu opfern.