Von Felix Seifert, Sandra Hackenberg
Veröffentlicht am 20.10.2025 Lesedauer: 9 Minuten
Quelle: Marlene Gawrisch/WELT (3); Montage welt.de
Etwa für Oussama Jemaot aus Marokko, der erst seit einer Woche in Deutschland und noch auf Jobsuche ist. "Ich schicke aus Europa immer etwas nach Hause, mal 30, mal 50 Euro", sagt der 28-Jährige. Künftig soll es etwas jedoch mehr werden.
Quelle: Marlene Gawrisch/WELT
Doch das Geschäft bleibt nicht ohne Kritik. Immer wieder bemängeln Sozialverbände eine zu geringe Kontrolle über die Transfers. Überweisungen mit Bargeld oder ohne eigenes Konto sind bei Ria und Co kein größeres Problem. Aber schützen sie auch ausreichend vor Sozialbetrug? Am Berliner Alexanderplatz bringen einige Kunden hunderte Euro mit zum Schalter. Auf Nachfrage wollen sie der Redaktion keine Auskunft geben.
Unter ihren Bekannten gebe es auch "viele Familien aus Syrien und dem Libanon, die ihr Bürgergeld in die Heimat schicken", sagt dann auch Hadja, die vor neun Jahren aus dem Libanon nach Deutschland gekommen ist und ihren vollen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. Diese Überweisungen dürften aber natürlich nicht auf dem Bankkonto auftauchen, auf das die Sozialleistungen überwiesen werden. Deshalb würde das Geld erst vom Konto abgehoben und dann bar in einer Filiale eingezahlt, um die Transaktion ins Ausland zu verschleiern.
Einige von Hadjas Freundinnen würden auf diese Weise regelmäßig Geld verschicken. Per Bareinzahlung seien auch größere Summen kein Problem. Immer wieder treten Männer an die Ria-Schalter, schieben Bündel mit 100-Euro-Scheinen über den Schalter und verschwinden dann wieder. Deutsch spricht niemand von ihnen. "Bis 5000 Euro kontrolliert die Überweisungen niemand", sagt hingegen Hadja. In der Tat müssen per Außenwirtschaftsverordnung erst Auslandsüberweisungen ab einer Höhe von 12.500 Euro bei der Bundesbank gemeldet werden.
Ob eine Bareinzahlung gespartes oder Bürgergeld ist, ist für die Dienstleister allerdings kaum zu überprüfen. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt auf WELT-Anfrage, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gebe. "Dies würde auch gegen geltendes Recht verstoßen." Im Rahmen der Antragstellung auf Leistungen aus dem SGB II würden Kontoauszüge gesichtet. Zudem müssen die Kunden alle Vermögenswerte und Einnahmequellen offenlegen.
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Wiederkehrende Überweisungen ins Ausland könnten zwar bei Sozialhilfeempfängern als unzulässige Vermögensübertragung gewertet werden, was zu Sanktionen, Rückforderungen oder sogar Strafverfahren führen kann. Allerdings sieht die Bundesagentur für Arbeit bei wiederkehrenden Überweisungen nicht automatisch einen Betrugsverdacht. "Wiederkehrende Überweisungen an Dritte können unterschiedliche Hintergründe haben", führt Pressesprecher Andre Stephan-Park aus.
So sei es zum Beispiel möglich, dass Kunden über gesetzlich geschütztes Vermögen verfügen. "Dieses dürfen sie auch nutzen, um Familienangehörige zu unterstützen ohne gegen geltendes Recht bzw. Verpflichtungen im Rahmen des Bürgergeldbezugs zu verstoßen." Alleine die Tatsache, dass Geld ins Ausland überwiesen wird, stelle noch keinen Beleg dar, dass die Hilfebedürftigkeit nur vorgetäuscht wurde.
Zudem weist der Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit darauf hin, dass es sich beim Bürgergeld-Regelbedarf um eine pauschale Leistung des Gesetzgebers handelt, die den lebensnotwendigen Unterhalt sichern soll. "Eine individuelle Prüfung, wie Kundinnen und Kunden ihren Regelbedarf Euro für Euro nutzen, ist gesetzlich nicht vorgesehen."
"Die Entwicklungspolitik kann ihren Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung unterstützen, indem sie Angebote zur bestmöglichen Nutzung dieses privaten Einkommens macht und Transfers erleichtert", schreibt das Ministerium online. "So fördert das BMZ gezielt Innovationen, die den Geldtransfer sicherer, schneller und günstiger machen."
Eine direkte Förderung der Transfers als Form der Entwicklungshilfe, also? Weil es sich um privates Geld handle, seien die Überweisungen nicht direkt als solche anrechenbar, sagt eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage. Die Unterstützung der Transfers stehe aber "im Einklang mit der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung".
An der Berliner Ria-Filiale hat sich die Schlange am späten Nachmittag noch immer nicht aufgelöst. Unter den S-Bahn-Gleisen ist noch bis 20.30 Uhr Betrieb. Die nächsten Tage wird es noch so bleiben. Leerer wird es tagsüber erst wieder in zwei Wochen werden, denn die größeren Überweisungen findet typischerweise zum Monatsanfang statt. Bis dahin heißt es warten. Auf die nächste Überweisung - und die nächste Aufstiegschance.
(Gekürzt)