Von
Jasper Bennink
Volontär bei POLITICO Europe
Veröffentlicht am 22.05.2026 Lesedauer: 2 Minuten
Im Jahr 2025 hat der Bund für Leistungen im Kontext von Flucht und Migration 24,8 Milliarden Euro ausgegeben. Das geht aus dem Flüchtlingskostenbericht des Bundesfinanzministeriums hervor, der in der kommenden Woche im Kabinett beschlossen werden soll und der "Politico" vorliegt. Die Kosten fallen um 3,2 Milliarden Euro niedriger aus als noch 2024 und sind auf dem niedrigsten Stand seit 2021 - damals lagen sie bei 21,7 Milliarden Euro.
Unter die Kostensumme fallen unter anderem die Beteiligung des Bundes an den Flüchtlings- und Integrationskosten von Ländern und Kommunen sowie eine Pauschale pro Asylerstantrag, die von Bundesseite 7500 Euro beträgt und über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt wird. Für das Jahr 2025 betrug diese Abschlagszahlung 1,25 Milliarden Euro. Der Bericht geht davon aus, dass sich für 2025 ein Rückforderungsanspruch des Bundes gegenüber den Ländern in Höhe von 250 Millionen Euro ergibt.
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Im Bericht des Bundesfinanzministeriums, der den Mittelabruf der Länder und die Weitergabe der Gelder an die Kommunen beschreibt, kritisieren die Länder: Ihre Gesamtkosten im Bereich Flucht und Migration seien deutlich höher als die Umsatzsteuermittel, die ihnen auf Basis der Pauschale zur Verfügung stehen.Bayern merkt in seinem Teilbericht an, "dass die Leistungen des Freistaates Bayern an die Kommunen für Unterbringung, Versorgung und Integration die Entlastungsmittel des Bundes erheblich übersteigen". Hamburg fordert, "dass eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung sowie deren anschließende Dynamisierung dringend notwendig ist".
Einen hohen Kostenberg stellt für viele Länder die Entlastung der Kommunen für Ausgaben bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern dar. Wie der Bericht zeigt, hat Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 beispielsweise rund 667 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen an die Kommunen gezahlt. Nach einem Anstieg um rund 147 Millionen Euro im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr betrug der Mehrbedarf der Kommunen im Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 rund 320 Millionen Euro.
Auch in Hessen sind die Kosten von 2024 zum Jahr 2025 angestiegen, um gut 30 Millionen Euro auf 234,9 Millionen Euro. "Mit einer schnellen Absenkung dieses enormen Mehrbedarfs ist aufgrund der anhaltenden hohen Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nicht zu rechnen", heißt es in der Beschreibung aus NRW.