Firmen fürchten Bürokratie "Kann so nicht arbeiten": Wut auf neue EU-Verpackungsregeln

Reinhard Schlieker

Dienstag, 30.06.2026, 07:25

Ab 12. August tritt die neue EU Verpackungversordnung in Kraft. Unternehmen kämpfen mit massiver Bürokratie, unklaren Regeln und deutschen Sonderwegen.

FOCUS Online/Wochit

Brüssel schlägt wieder zu. Verteilt über mehrere Jahre bis 2040 treten die einzelnen Teile einer neue EU-Verpackungsverordnung in Kraft, deren Hauptbestandteile ab dem 12. August gelten. Die betroffenen Unternehmen kämpfen mit dem Paragrafenwerk, zu dem sich auch noch deutsche Besonderheiten gesellen werden.

Die "Packaging and Packaging Waste Regulation", kurz PPWR, ist als einheitliche Regulierung für die gesamte EU gedacht und soll als Teil des "Green Deal" dem Zweck dienen, möglichst viel Verpackungsmaterial recyclingfähig zu machen.

Dazu muss natürlich verfolgt werden, welche Stoffe verwendet werden. Damit werden aber absehbar viel Aufwand und umfangreiche Dokumentationspflichten einhergehen. Und: Die EU kennt offenbar und reguliert bereits die Verpackungstechnik von 2040.

Wenn Wiederverwendung unwirtschaftlich wird

"Mit PPWR wird eine unfassbare Bürokratie geschaffen, um jeden einzelnen Karton, jedes einzelne Etikett, jedes einzelne Packband, jede Klemme, jeden Meter Stretchfolie zu jedem Zeitpunkt von Entstehung bis zur Vernichtung identifizierbar und verfolgbar zu machen", zitiert das renommierte Branchenorgan "Fuchsbriefe" einen mittelständischen Unternehmer aus der Handelsbranche. Dessen Kartons würden zur Zeit zu 90 Prozent wiederverwendet.

Aber: Angesichts der künftigen Dokumentationspflichten wird das unwirtschaftlich: "Zu teuer und zu kompliziert, also wirft das Unternehmen künftig die Kartons weg und verwendet neue".

Und es trifft fast jeden: Die EU nennt "den Erzeuger, den Lieferanten, den Importeur, den Vertreiber, den Bevollmächtigten, den Endvertreiber und den Fulfillment-Dienstleister" als Verantwortliche. Eine Fülle neuer Begriffsdefinitionen begleitet das Gesamtwerk.

Deutschlands Sonderweg droht im Chaos zu enden

Zu allem Überfluss, denn die EU-Regelung ist für die direkte Überführung in das Recht der Mitgliedsländer gedacht und geeignet, beschreitet Deutschland einen Sonderweg und setzt noch ein eigenes umfassendes "Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)" obendrauf, um, unter anderem, "Chaos zu vermeiden" (Bundesumweltministerium). Dafür gibt es auch eine eigene Behörde, die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Nun wird das VerpackDG aber nicht mehr rechtzeitig fertig, auch wegen einer EU-Bestimmung zur "Stillhaltefrist" bis 17. August, so dass ab Inkrafttreten am 12. August einige alte Regelungen weitergelten, die wiederum in Widerspruch zur neuen EU-Verordnung stehen. Vor dieser Kulisse agieren die Betroffenen nun so gut es eben geht. Dem Verbraucher bleibt ohnehin nichts weiter zu tun, als das Ganze am Ende wohl über steigende Preise zu bezahlen.

Firmen klagen über ungeklärte Regeln und steigende Kosten

Größeren Unternehmen bereitet das Ganze (nur) gehöriges Kopfzerbrechen. Kleinere Firmen suchen nach Wegen, künftig ohne Warenversand auszukommen. Insbesondere, wenn er ins Ausland (auch innerhalb der EU) geht, denn dann fallen weitere Kosten an.

Selbst nüchterne Bestandsaufnahmen großer multinational tätiger Firmen lassen den kommenden Ärger erahnen: Die Folge für das Verpackungsmanagement eines internationalen Lack- und Beschichtungsherstellers zum Beispiel? "Ist aus heutiger Sicht noch nicht abschließend zu sagen, da der Gesetzestext und die Wegleitung, Stand heute (Juni 2026), nicht abschließend definiert sind. Außerdem sind der Prozess, und das Zusammentragen der gesamten Informationen, noch nicht abgeschlossen", sagt uns ein Spezialist des Unternehmens, das nicht genannt werden möchte. Und: "Es ist möglich und auch absehbar, dass einige unserer langjährigen Verpackungslieferanten den neuen Regelungen nicht nachkommen können oder werden und dann als Partner für uns leider nicht mehr zur Verfügung stehen", so der Profi, der zusätzlich noch eine Menge Vorschriften zum Umgang mit Gefahrgut zu beachten hat.

Würth-Chef: "Ich kann so nicht arbeiten"

Die Folge natürlich: Man muss neue Verpackungslieferanten suchen, das bedeutet Zeit- und Finanzaufwand. Das Fachorgan "Farbe und Lack" bestätigt den Umbruch: "Ab dem 12. August 2026 gelten Lackhersteller unter der neuen EU-Verpackungsverordnung als 'Hersteller' von Verpackungen - mit weitreichenden Konsequenzen für die gesamte Lackbranche".

Dabei sei vieles noch ungeklärt. Nur eines scheint sicher: Die Umlegung der Kosten auf den Endverbraucher - dadurch wird es für das am Ende Unternehmen womöglich kostenneutral, aber nicht für den Kunden.

Drastisch formuliert es der größte deutsche Befestigungshersteller und -vertrieb, Würth. "Ich kann so nicht arbeiten - weil ich bald mehr Verpackungsregularien als Verpackungen habe", schimpft Geschäftsführer Norbert Heckmann gegen den Würgegriff der Bürokratie. Würth versendet jeden Tag Tausende von Paketen und Päckchen in alle Welt. Das wird nun komplizierter.

Manche Produkte verschwinden ganz vom Markt

Aber es geht noch weitreichender: Manche Produkte werden im Laufe der Zeit ganz vom Markt verschwinden. Der Beherbergungssektor weiß schon, was ihm blüht: Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Beherbergungsstätten "keine Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenprodukte mehr in Einwegverpackungen bereitstellen, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind".

Davon betroffen sind neben den klassischen Mini-Shampoos auch Zahnputzsets, Rasierzubehör oder Pflegelotionen in kleinen Kunststoffflaschen oder Tütchen. Das gilt, wie gesagt, für Hotels. Die gleichen Reisegrößen dürfen im Handel, etwa in Drogerien und Supermärkten, auch in Zukunft ohne Probleme verkauft werden.


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