08.09.2024 - 08:31 Uhr
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Jetzt sagt Deutschlands einst oberster Verfassungshüter: Deutschland MUSS an seinen Grenzen zurückweisen und widerrechtlich eingereiste Migranten zurückschieben!
Professor Hans-Jürgen Papier (81, von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes) beruft sich vor allem auf das Asylgesetz. Und auch das Argument, dass das Europarecht Zurückweisungen und -schiebungen nicht zuließe, sieht für Papier nicht.
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Papier hält Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz "nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten".
Danach ist Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern. Papier: "Wir sind von EU-Staaten und der Schweiz umgeben - das sind ausnahmslos sichere Drittstaaten. Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort 'Asyl' ausspricht, halte ich für nicht zulässig."
Eine Ausnahme von dieser Regel, etwa aus humanitären Gründen, sei an deutschen Außengrenzen "zur Regel" geworden. "Das widerspricht dem Sinn des Asylrechts."
Aber Papier widerspricht: "Ein souveräner Staat kann nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren. Der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands ist unantastbar und unverzichtbar. Er steht über europäischem Recht."
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Der Verfassungsexperte stimmt der Merz-Argumentation zu. Merz hatte angekündigt in der Asyl-Krise eine nationale Notlage ausrufen zu wollen, dann müsste sich Deutschland nicht mehr an das geltende EU-Recht halten.
Laut Papier liegen die Voraussetzungen dafür vor: "Die jetzige Praxis führt zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung."
27 Prozent derer, die in Deutschland Schutz bekommen, haben weder Anspruch auf Asyl noch werden sie als Flüchtlinge anerkannt. Sie haben sogenannten "subsidiären Schutz".