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"Ihr Vernichtungswille hat das Leben eines Menschen ausgelöscht", fand der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf nach 60 Verhandlungstagen klare Worte.
Mit einem Hammer habe sich Edris Z. am Vormittag des 8. April 2020 seiner Ex-Freundin Myriam Z. (37) von hinten genähert. Die junge Frau war gerade mit ihrer zweieinhalb Monate alten Tochter Ava im Tragetuch im Auwald spazieren, als
Da sich die Mutter schützend über ihr Kind warf, hatte sie keine Hand zu ihrem eigenen Schutze frei.
"Mit mehreren Hammerschlägen schlugen Sie ihr den Schädel ein", so Richter Jagenlauf zum Angeklagten. Zwei Tage später starb Myriam im Krankenhaus.
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Anders als die Verteidigung, die zuvor von einem "Affektsturm" und verminderter Schuldfähigkeit ihres Mandanten gesprochen hatte, ging das Gericht im Urteil von einem Rachemord aus. "Um sie zu bestrafen, weil sie es gewagt hatte, ihn anzuzeigen", so Richter Jagenlauf.
Hintergrund: Myriam Z. hatte nach einem gewalttätigen Übergriff ihres einstigen Freundes im August 2018 diesen angezeigt und nach dem Gewaltschutzgesetz ein Annäherungsverbot erwirkt.
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Nach Einschätzung des Gerichts fühlte sich der studierte Philosoph Edris Z., der von Sachsens Landesregierung mal als "Musterbeispiel für Integration" und "Botschafter Sachsens" bezeichnet wurde, in seiner Männlichkeit gekränkt.
Wenn es nicht so laufe, wie er es wolle, dann begebe sich der Angeklagte sofort in die Rolle eines Opfers, beschrieb Richter Jagenlauf seinen Eindruck von Edris Z.
Starker Tobak für den im Prozess stets schweigsamen Mann. Während der Urteilsbegründung begann er plötzlich zu röcheln und verdrehte die Augen. Das Schwurgericht unterbrach daraufhin die Verhandlung. Nach einer Viertelstunde Frischluftzufuhr konnte Edris Z. dem Geschehen wieder folgen.
Dass sich der im Oktober 2020 gestartete Prozess so lang hinzog, war im Wesentlichen der extrem aggressiven Verteidigungsstrategie von Z.s Anwälten geschuldet.
Mit einer Flut von Anträgen, in Ton und Vorhalt grenzwertigen Endlosvernehmungen von Zeugen torpedierten die Verteidiger immer wieder das Verfahren.
Prozessbeteiligte seien von einem Verteidiger beleidigt, herabgesetzt und mit Strafverfahren bedroht worden, kritisierte der Vorsitzende Richter Jagenlauf. Der Anwalt hätte sich in keiner Weise so verhalten, wie es sich für ein Organ der Rechtspflege gehören würde.
Quelle: Tag24