Europa-Vergleich Deutschlands einzigartiger Umgang mit abgelehnten Asylbewerber

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Von
Klaus Geiger
Ressortleiter Außenpolitik

Die umstrittenen Zahnarzt-Äußerungen von Friedrich Merz (CDU) zielen auf ein Phänomen, das europaweit einmalig ist: Hierzulande werden abgelehnte Asylbewerber nach einer gewissen Zeit regulären Sozialhilfe-Empfängern gleichgestellt. Der Rest des Kontinents folgt einem anderen Prinzip.

Eine Unterkunft für Asylsuchende in München
Quelle: picture alliance / SvenSimon

Donnerstag ist Zahltag in Dänemark. Umgerechnet 7,60 Euro pro Tag erhält dann jeder Asylbewerber in dem skandinavischen Land. Macht monatlich etwa 220 Euro, zusätzlich zur Unterbringung im Flüchtlingsheim.

Die Leistung aber gibt es nur so lange, wie das Asylverfahren läuft. Wurde der Antrag abgelehnt und der Betreffende weigert sich, das Land zu verlassen, ändert sich die Lage - dann gibt es kein Geld mehr, sondern nur ein Anrecht auf drei Mahlzeiten pro Tag im Heim. Die dänische Regelung folgt damit dem europäischen Muster: Mit einem negativen Asylbescheid sinken oder enden die Hilfen.

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Nur in einem wichtigen EU-Staat drohen abgelehnten Asylbewerbern keine Leistungseinbußen: in Deutschland. Vor allem auf diese Besonderheit wies CDU-Chef Friedrich Merz mit seinen jüngsten umstrittenen Aussagen hin. Die derzeit rund 300.000 Menschen, die eigentlich ausreisepflichtig seien, bekämen die "vollen Leistungen" und die "volle Heilfürsorge", sagte Merz.

Am 30. Juni lebten nach Angaben des Bundesinnenministeriums 279.098 ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Davon besaßen 224.768 eine Duldung. Die Zahl der Ausreisepflichtigen sei damit erstmals seit vielen Jahren gesunken, berichtete Mitte August die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf eine Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei. Geduldet meint, dass diese Menschen eigentlich dazu verpflichtet sind, Deutschland wieder zu verlassen, aber dies aus tatsächlichen, rechtlichen, dringenden humanitären oder persönlichen Gründen nicht können.

Können Merz' polarisierende Aussagen einem Faktencheck standhalten?

Die Äußerung von Friedrich Merz zu Arztbehandlungen für Asylbewerber sorgt derzeit für Aufregung. Doch was ist dran an der Aussage des CDU-Vorsitzenden? Ein Blick in das Asylbewerberleistungsgesetz, das regelt, welche Gesundheitsversorgung Asylsuchende, geduldete und ausreisepflichtige Personen in Deutschland erhalten, gibt Aufschluss. Ein Faktencheck. Quelle: WELT

Worauf Merz' Kritik zielt: Asylbewerber erhalten nach 18 Monaten Aufenthalt sogenannte "Analog-Leistungen". Das heißt, sie werden bei den Sozialleistungen legal in Deutschland lebenden Menschen gleichgestellt.

Es handelt sich dabei um keine marginale Frage. Derzeit werden hierzulande mehr Asylanträge negativ beschieden als positiv. Abgelehnte Asylbewerber erhalten meist relativ zügig eine Duldung. Wenn die "Analog-Leistungen" greifen, gelten für sie nahezu alle Leistungen des Sozialgesetzbuches, auf die auch "normale" Sozialhilfeempfänger ein Anrecht haben.

Neben einer Krankenversicherungskarte mit vollem Behandlungsanspruch haben sie auch einen Anspruch auf das Bürgergeld. Das beträgt für Alleinstehende derzeit 502 Euro im Monat, bei einer vierköpfigen Familie sind es ungefähr 1600 Euro.

Große Unterschiede in EU-Ländern

In den Niederlanden war die soziale Absicherung von abgelehnten Asylbewerbern schon im Jahr 2015 ein brisantes Thema: Die Regierung des langjährigen liberalen Ministerpräsidenten Mark Rutte hatte dort sogar das Prinzip "Bett, Bad, Brot" abschaffen wollen.

Es sieht vor, dass es nach negativem Asylbescheid keine finanziellen Leistungen mehr gibt, sondern nur noch ein Dach über dem Kopf und Nahrung. Rutte konnte sich damals nicht durchsetzen. Aber der niederländische Streit drehte sich darum, ob es eine humanitäre Grundversorgung geben soll oder nicht - nicht um eine Gleichstellung mit der einheimischen Bevölkerung.

Eine solche Gleichstellung scheint es derzeit in keinem anderen europäischen Land zu geben, wie aus einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu Asylbewerber-Sozialleistungen in neun Ländern hervorgeht.

In Frankreich etwa haben Asylbewerber während ihres Verfahrens Anspruch auf eine bedarfsabhängige Unterstützung namens "Allocation pour Demandeur d'Asile" (ADA), nach Anerkennung erhalten sie eine Leistung, die etwa dem deutschen Bürgergeld entspricht. Im Falle einer Ablehnung aber entfällt in der Regel der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen und auch der Zugang zum Gesundheitssystem ist dann versperrt. Eine ärztliche Behandlung gibt es nur noch im Notfall.

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Ähnlich ist die Lage in Griechenland. Dort werden abgelehnte Asylbewerber bis zu ihrer Ausreise untergebracht und erhalten Verpflegung, aber keine Geldleistungen mehr. Medizinisch versorgt werden sie nur in einer lebensbedrohlichen Lage.

In Italien sind die Regelungen im Gesundheitsbereich nicht ganz so strikt. Neben dringenden, auch dauerhaften Behandlungen können abgelehnte Asylbewerber dort auch bestimmte andere Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören etwa Impfungen, aber auch die Versorgung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie die Behandlung Minderjähriger.

Strikte Regelungen in Polen und Ungarn

Differenzierter ist die Lage in Österreich. Theoretisch hat man auch hier nach einem negativen Asylbescheid kein Anrecht mehr auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings gilt dies nicht, wenn die Abschiebung aufgrund von rechtlichen Hindernissen nicht vorgenommen werden kann. In diesem Fall bleiben die abgelehnten Asylbewerber weiterhin in der sogenannten Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.

In Polen wiederum ist das System deutlich strenger, hier werden während des Asylverfahrens gar keine Hilfen gewährt. Erst nach der Anerkennung als Flüchtling gibt es Sozialleistungen und Gesundheitsfürsorge. Das bedeutet natürlich, dass es auch im Falle einer Ablehnung weiterhin keine Leistungen gibt.

Ähnlich strikt ist die Regelung in Ungarn. Auch hier gibt es für Asylbewerber keine Beihilfen während der Antragsprüfung, auch bei einer Anerkennung wird nur ein Taschengeld von 60 Euro gezahlt. Im Falle einer Ablehnung wird nur eine Übernachtungsmöglichkeit in speziellen Einrichtungen angeboten.

Schweden hatte sehr lange eines der großzügigsten Asylsysteme der Welt. In der Folge der Flüchtlingskrise von 2015 steuerte das Land aber sukzessive um und senkte die Standards an vielen Stellen. Trotzdem gibt es dort anders als in den osteuropäischen Ländern auch während der Prüfung des Asylantrags ein Tagegeld. Sobald der Asylantrag abgelehnt wird, fällt diese finanzielle Unterstützung allerdings weg. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn Kinder im Haushalt leben.

Ein Land, dessen Regelungen in die Nähe der deutschen Situation kommen, ist Norwegen. Wer das skandinavische Land nach einem negativen Asylbescheid nicht verlässt und in einem staatlichen Aufnahmezentrum lebt, bekommt dort weiterhin zusätzlich auch finanzielle Hilfen.

Sie belaufen sich auf umgerechnet gut 570 Euro pro Monat, für Kinder gibt es zusätzlich zwischen 400 Euro und 700 Euro, wie die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf die Einwanderungsbehörde UDI berichtet. Aber auch das Land im Norden hat keine Regelung, die vergleichbar ist mit dem deutschen System der "Analog-Leistungen".


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