Er vergewaltigte eine SchülerinAbgeschobener Afghane wieder in Deutschland!
2018 verurteilte das Amtsgericht München den Vergewaltiger Bahram S. (24) zu 2 Jahren und 6 Monaten
Foto: Polizei
Von: Nikolaus Harbusch, Jan-Henrik Dobers, Mirko Voltmer und Andreas Bachner
16.02.2023 - 08:14 Uhr
Dieses Problem muss beim Migrationsgipfel ganz oben stehen.
Kriminelle Ausländer werden nur selten außer Landes geschafft - und Abgeschobene missachten ihre Einreisesperre und kommen einfach unerlaubt nach Deutschland zurück! BILD nennt ein neues Schock-Beispiel: den Fall des Afghanen Bahram S. (24).
Im November 2015 kam der damals 16-Jährige aus der Provinz Nangarhar nach Bayern. Im August 2017 vergewaltigte S. in München eine Schülerin (16). Laut Akten der Kripo hat S. mit Drogen, Diebstahl und Körperverletzung zu tun.
Das Amtsgericht München urteilte im April 2018, schickte S. für zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe ins Gefängnis nach Neuburg an der Donau.
Der französische Asylantrag von Bahram S.
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Ein Abschiebeflieger brachte S. im August 2019 mit einer Sammelabschiebung nach Kabul. Seine Spur verliert sich.
Am 3. Februar nehmen französische Behörden S. fest, er hält sich unter falschem Namen in Frankreich auf. Dort verlangt S. Asyl. Frankreich beantragte die Überstellung nach Deutschland. Deutschland lehnte ab, verwies auf eine siebenjährige Einreisesperre. Wie er wieder nach Europa gelangte, ist unklar.
Dieses Dokument vom 9. Februar 2023 belegt den Behördenfehler beim Hamburger Migrationsamt
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Trotzdem reiste S. Anfang Februar auf eigene Faust ins Bundesgebiet, meldete sich am letzten Donnerstag beim Hamburger Migrationsamt. Peinlich: Dort vergaß man, S.' Identität zu prüfen. Ein Sprecher bestätigt, es sei zu einem "individuellen Fehler gekommen, sodass die Ausschreibung zur Fahndung nicht festgestellt wurde".
Noch am selben Tag wurde S. im ICE auf der Fahrt von Hamburg nach Hannover um 19.38 Uhr beim Schwarzfahren erwischt. Wegen des Haftbefehls aufgrund seiner illegalen Wiedereinreise nahm die Bundespolizei ihn fest. Jetzt sitzt S. in der JVA Hannover seine offene Resthaft von 179 Tagen ab.
Innenexperte Stefan Heck (CDU) sagte BILD: "Die Dunkelziffer von zurückgekehrten Abgeschobenen in Deutschland ist zu hoch. Der Rechtsstaat darf sich nicht zum Narren halten lassen!"
Dieser Haftbefehl brachte S. am 9. Februar in die JVA Hannover
Foto: Amtsgericht Neuburg a.d. Donau